Hallo an alle,
angenommen man (ein ehemaliger Mieter) wartet seit über 2,5 Jahren auf die Rückzahlung einer Mietkaution. Angenommen man war damals nicht rechtschutzversichert, deswegen hätte man sich keinen Anwalt genommen als der ehemalige Vermieter immer wieder mit Ausflüchten die Verzögerung der Rückzahlung erklärte. Die neue Rehtschutzversicherung deckt den alten Fall nicht ab. Man hat allerdings 2 Schreiben vom Vermieter, indem er die Verrechnung der Kaution erklärt. Eine Zahlung hat der ehemalige Miete nie erhalten.
Ich erwähne das alte Metverhältnis, da ich deutlich machen will, dass der Vermieter mehrere Gebäude, vermietete Wohnungen, Häuser und Grundstücke besitzt und somit zahlungsfähig ist.
Aber ins Mietecht gehört es diese Frage meiner Meinung nach nicht, da sich meine Frage auf die Zahlungsforderung bezieht.
Nun berät der Anwalt des Mietschutzbundes, der Mieter solle die Kaution per Mahnbescheid fordern, da die Rückforderung Ende Dezember 2009 verjähren würde.
Man kann davon ausgehen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Der ehemalige Mieter sich seiner Sache sicher ist. Die Rückzahlung der Kaution steht definitiv seit fast 3 Jahren aus.
Nun meine Frage dazu:
Wie und wo kann der ehemalige Mieter diesen Mahnbescheid beantragen? (Ich würde mich um detaillierte Erklärung freuen, da ich es als Laie verstehe möchte und keine Ahnung davon habe,weil ich persönlich noch nie mit Mahnbescheiden zu tun hatte.)
Was hätte die fiktive Person zu tun? Was kostet das und was würde passieren, wenn dem Mahnbescheid widersprochen werden würde.
Müsste der ehemalige Mieter einen evtl. nötigen Anwalt selbst zahlen oder würden diese Kosten dann vom Gegner bezahlt werden müssen, vorausgesetzt der ehemalige Vermieter würde verlieren?
Vielen Dank!
LG
Jasmin
Wie und wo kann der ehemalige Mieter diesen Mahnbescheid
beantragen?
Online oder per Formular au dem Schreibwarenhandel - beim zuständigen Mahngericht, das vom Bundesland abhängt.
(Ich würde mich um detaillierte Erklärung freuen,
da ich es als Laie verstehe möchte und keine Ahnung davon
habe,weil ich persönlich noch nie mit Mahnbescheiden zu tun
hatte.)
Und weil das hier nicht leistbar ist, kann für so einen Fall leider nur der Gang zum Anwalt empfohlen werden. Die paar Euro sollte man schon investieren. Hier kannst du dich über diese Kosten informieren:
http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm
was
würde passieren, wenn dem Mahnbescheid widersprochen werden
würde.
Wenn Anspruchsteller oder -gegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, kommt es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung. Beantragt niemand was, passiert einfach gar nichts.
Müsste der ehemalige Mieter einen evtl. nötigen Anwalt selbst
zahlen oder würden diese Kosten dann vom Gegner bezahlt werden
müssen, vorausgesetzt der ehemalige Vermieter würde verlieren?
Dann zahlt der Vermieter.
Levay
Hallo,
Viele Dank für deine Antwort!
Online oder per Formular au dem Schreibwarenhandel - beim
zuständigen Mahngericht, das vom Bundesland abhängt.
Verstehe.
(Ich würde mich um detaillierte Erklärung freuen,
da ich es als Laie verstehe möchte und keine Ahnung davon
habe,weil ich persönlich noch nie mit Mahnbescheiden zu tun
hatte.)
Und weil das hier nicht leistbar ist, kann für so einen Fall
leider nur der Gang zum Anwalt empfohlen werden.
Angenommen der ehemalige Mieter hätte momentan keine Zeit (täglich Überstunden usw.) Aber er hätte sich dies für den Januar 2010 vorgenommen, falls der Vermieter nicht zahlen will. Allerdings wurde vom Mieterverein geraten noch im Dezember 2009 den Mahnbescheid zu beantragen, damit die Forderung nicht verjährt.
Kennst du vielleicht eine Seite im Web, auf der (für Laien) die Mahnbescheid-prozedur erklärt wird?
Viele Dank!
LG Jasmin
Online oder per Formular au dem Schreibwarenhandel - beim
zuständigen Mahngericht, das vom Bundesland abhängt.
Verstehe.
Und ich dachte, du würdest uns nun das Bundesland verraten 
Angenommen der ehemalige Mieter hätte momentan keine Zeit
(täglich Überstunden usw.) Aber er hätte sich dies für den
Januar 2010 vorgenommen, falls der Vermieter nicht zahlen
will. Allerdings wurde vom Mieterverein geraten noch im
Dezember 2009 den Mahnbescheid zu beantragen, damit die
Forderung nicht verjährt.
Das habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Meines Wissens nach unterliegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist. Wenn der Anspruch vor 2,5 Jahren entstanden ist, dann hat die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2007 begonnen - Verjährung würde also erst Ende 2010 eintreten.
Kennst du vielleicht eine Seite im Web, auf der (für Laien)
die Mahnbescheid-prozedur erklärt wird?
Nein. Und ich kann davon auch nur noch einmal abraten.
Levay
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Und ich dachte, du würdest uns nun das Bundesland verraten 
sorry, angenommen es wäre Hessen…
Das habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Meines Wissens
nach unterliegt der Anspruch der regelmäßigen
Verjährungsfrist. Wenn der Anspruch vor 2,5 Jahren entstanden
ist, dann hat die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2007
begonnen - Verjährung würde also erst Ende 2010 eintreten.
Genauso wüde ich auch rechnen. Verjährung Ende 2010.
Allerdings nehmen wir an, der Anwalt des Mieterbundes meinte Ende 2009 würde es verjähren wenn man nichts tut - und was weiss ich denn schon. Ich bin in Rechtssachen ahnungslos 
Zur Erklärung: Fiktiver Auszug aus der Wohnung war November 2006. Mietverhältnis war also 30.11.2006 beendet.
Endabrechnung der Nebenkosten der Mietwohnung war Mai 2007 und die Kautionsrückzahlung war schriflich vom Vermieter nach Abrechnung der Nebenkosten im Juni 2007 versprochen worden.
LG Jasmin
sorry, angenommen es wäre Hessen…
Amtgericht Hünfeld.
Zur Erklärung: Fiktiver Auszug aus der Wohnung war November
2006. Mietverhältnis war also 30.11.2006 beendet.
Dann stimmt das mit der Verjährung grundsätzlich.
Endabrechnung der Nebenkosten der Mietwohnung war Mai 2007 und
die Kautionsrückzahlung war schriflich vom Vermieter nach
Abrechnung der Nebenkosten im Juni 2007 versprochen worden.
Da könnte man womöglich was konstruieren, aber viel sicherer wäre es, einfach von einer Verjährung auszugehen, die mit Ablauf dieses Jahres eintritt.
Levay
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sorry - och eine Frage
Endabrechnung der Nebenkosten der Mietwohnung war Mai 2007 und
die Kautionsrückzahlung war schriflich vom Vermieter nach
Abrechnung der Nebenkosten im Juni 2007 versprochen worden.
Da könnte man womöglich was konstruieren, aber viel sicherer
wäre es, einfach von einer Verjährung auszugehen, die mit
Ablauf dieses Jahres eintritt.
Also würde es nicht verjähren, wenn man noch im Dezember 2009 einen Mahnbescheid beantragt.
Das bedeutet, ein Mahnbescheid (wie nennt man das in Amtsdeutsch?) „verlängert“ die Verjährung?
Danke!
LG Jasmin
Also würde es nicht verjähren, wenn man noch im Dezember 2009
einen Mahnbescheid beantragt.
Das bedeutet, ein Mahnbescheid (wie nennt man das in
Amtsdeutsch?) „verlängert“ die Verjährung?
Das „Amtsdeutsch“ geht so:
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html
Aber der Antrag muss so schnell wie möglich zum Gericht.
Levay
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Das „Amtsdeutsch“ geht so:
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html
Danke. Für mich leider nur chinesich, aber ich verstehe was gemeint ist.
Aber der Antrag muss so schnell wie möglich zum Gericht.
Die kommende Woche (14.-18. Dezember 2009) würde der Mahnbescheid - wahrscheinlich online, mit Hilfe des Mieterbundes, beantragt werden. Dann wäre die Verjährung gehemmt. So habe ich es verstanden.
Bitte sage mir, falls ich etwas falsch verstanden hab.
Vielen Dank für deine Geduld! Ich glaub ich hab jetzt alles soweit vestanden 
Bin ich froh, dass es Leute wie dich gibt. Dieses Amtsdeutsch macht mir Kopfschmerzen. Das gehört definitiv ins Brett Fremdsprachen 
LG Jasmin
Aber der Antrag muss so schnell wie möglich zum Gericht.
Die kommende Woche (14.-18. Dezember 2009) würde der
Mahnbescheid - wahrscheinlich online, mit Hilfe des
Mieterbundes, beantragt werden. Dann wäre die Verjährung
gehemmt. So habe ich es verstanden.
Bitte sage mir, falls ich etwas falsch verstanden hab.
Ich habe mich da unglücklich ausgedrückt. Online wird es nicht gehen, weil höchstwahrscheinlich die technischen Voraussetzungen fehlen. Man muss den Antrag dann also ausdrucken und abschicken.
Ansonsten im Großen und Ganzen richtig.
Levay
Ich habe mich da unglücklich ausgedrückt. Online wird es nicht
gehen, weil höchstwahrscheinlich die technischen
Voraussetzungen fehlen. Man muss den Antrag dann also
ausdrucken und abschicken.
Das könnte sich der fiktive Mieter vom Mieterbund telefonisch erklären lassen, die könnten es u.U. online machen oder zumindest beim Antrag helfen.
danke an dich!