Keine Zahlung von ALG2 wegen Terminen

Konkret geht es darum, seit Mai bin ich dauerhaft bis zum 02.08.2010 krankgeschrieben. Meine Ärztin erteilte mir aller 3 Wochen eine neue Krankschreibung, da ich gesundheitlich nicht in der Lage war, eine Arbeit oder sonstiges aufzunehmen. Da es mir nun wieder gut geht, kann ich ab dem 02.08 wieder vermittelt werden.

In der Zeit waren 2 Termine bei der ARGE, welche ich wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnte, dies teilte ich auch anhand des Krankenscheines mit.

Am 30.07.2010 bin ich in die Bank gegangen, um ein paar Euro für das Nötigste am Wochenende einzukaufen. Ich stellte fest, das noch kein ALG2 auf dem Konto war. Ich dachte mir " gut, dann ist es eben morgen drauf". Doch weit gefehlt, es ist nix drauf gewesen. Ich lebe zusammen mit meiner Freundin und unseren 1-Jährigen Sohn in einer Wohnung, dem Amt ist das bekannt.

Heute habe ich die Sachbearbeiterin angerufen, da diese ein paar Straßen weiter wohnt und die Privattelefonnummer im Telefonbuch steht.

Ich ; Guten Tag Frau …, hier ist die Familie …, wir haben festgestellt, das wir noch keine Leistungen auf dem Konto haben, andere bekannte Empfänger jedoch schon und die Bank kann im Computer auch noch kein Eingang einer Zahlung feststellen.

Sie ; Ja ich weiß, ich habe der Leistung mitgeteilt, das sie die Zahlung vorrübergehend einstellen soll, damit ich sie auch mal zu gesicht bekomme!!!

FRECHHEIT ! ! !

Ist das rechtens und dürfen die das einfach so? Danke für die Antworten.

Ja, wenn die Krankheit einen Besuch der ARGE möglich machen würde, dürfen die das. Angenommen du hast dir den kleinen Finger gebrochen, kannst nicht arbeiten, aber das wäre kein Grund die ARGE Termine nicht warzunehmen

Hallo, da du doch schön über 7 Wochen krank warst müsste im normal Fall die Kankenkasse einspringen. Soviel mir bekannt ist. Aber die Arge darf nicht dein Geld einbehalten solange du ein Krankenschein vorlagen kannst. Du musst ausserdem von was leben die sollten dir mindesten ein Gutschein oder etwas Geld auszahlen. Das ist doch Frechheit hoch drei , wenn deine Vermittlerin dir das nicht abkauft das du Krank warst bestehe darauf das Sie bei deinen Artz anruft aber sei das bei und lass es auf Laut stehlen das du es mir hörst.
Ich höffe ich könnte dir etwas helfen würde mich freuen wenn du was rausbekommen hast das du dich meldest. Denn weis ich auch mal richtig bescheid was raus gekommen ist. Viel Glück

Donnerknispel - die Dame ist ja drauf! Aber du bist auch mutig! Einfach privat bei der anzurufen ist auch nicht grad höflich! Wahrscheinlich wird sie dir jetzt mit Freude „ins Knie schiessen“! Also was immer du sagen willst und was Wichtig ist - bitte, mach es schriftlich! Fall: sie vereinbart mit dir etwas und hält sich hinterher nicht dran. „Hab ich nie gesagt!“
In solchem Falle mpfiehlt es sich ein „Gedächtnisprotokoll“ zu schreiben.
Weiter: Du kannst jederzeit eine andere Person als Zuhörer mitnehmen! Diese Person hört nur zu! Sie sagt von isch aus nichts! Sie sollte NICHT mit dir verwandt sein und auch nicht die Freundin! Du schriebst von anderen, die ihr Geld schon haben. Könnt ihr da nicht ein „Begleitungsnetzwerk“ aufbauen? Also Kontakt untereinander halten - und wer eine Begleitung als Zuhörer braucht, kann dort jemanden finden? (Nur eine Idee). Die Begleitperson muss ein kurzes Gedächtnisprotokoll schreiben! Das legst du zu deinen Unterlangen - Unterschrift nicht vergessen. Und wenn es eng wird, kannst dich jederzeit darauf berufen usw!
So, doch nun zu deinem Fall. Madame war stinkig, weil du krank warst und ihre Vorstellungen mit deiner Person erst einmal verpufften! Jetzt, wo du wieder ansprechbar bist, holt sie den Kontakt natürlich nach! Da in deinem Verhalten keine Schuldzuweisung liegt, macht sie es jetzt so. Gleich kontakten - sie darf das - vor allem mit dieser Begründung nicht machen! Die schießt dir nur ins Knie! Heißt: du musst jetzt aus allen Rohren schießen! Damit sie begreift, dass man mit dir nicht einfach machen kann! Also hin zu Madame, auch ohne Termin - denn du brauchst ja dringend das Geld. Dann in der Leistungsabteilung nen Lauten machen - und schiebe das Kind vor! Das hat Hunger -du verstehst? Und dann (nicht drohen - aber bestimmt darauf verweisen! Damit sie nicht austickt und richtig losspinnt!) auf’s Sozialgericht verweisen? Geht mit einer leichten Fragestellung: „Mus sich jetzt dann gleich zum Sozialgericht, damit ich mein Geld - und somit mein Recht bekomme? (Sag doch einfach:smile: Ich will nicht sauer reagieren, aber mein Sohn (Tochter) hat Hunger und die Windeln gehen aus! Wenn wir uns beide an die Vorschriften halten, was ich bislang getan habe, kommen wir doch gut miteinander aus. Das wäre meine allererste Zielsetzung. Und dann wäre es ganz toll, wenn sie mir eine Arbeitsstelle vermitteln könnten! Sie dürfen mir glauben, dass ich nicht gerne krankgeshrieben war. Lieber gesund und Arbeit!
(Naja - Schleim Schleim ein wenig - übertreib aber nicht!)
Also Obiges nur so als Anregung. Du formulierst ja selber! Aber lass dich nicht ins Boxhorn jagen! Du hast doch bislang nichts falsch gemacht?! Deine Krankmeldung war immer pünktlich da? Also!
Und denk dran - auch Madame hat einen Vorgesetzen :wink: Aber den rufst nicht privat an!
Vielleicht entschuldigst dich einfach für den privaten Anruf:
" Ich war so hilflos und ich wusste nicht weiter, deshalb rief ich direkt bei ihnen an. Mach ich nicht wieder - versprochen und ich entschuldige mich in aller Form hiermit für diesen faux pas.“

So - nun bleibt mir nur, dir Glück und Madame Einsicht zu wünschen!
Viel Glück
zaubermaus

Moin!!

Also in diesem Fall muss man sagen:

Nein, eine Absolute Frechheit. Sie sind ihrer Pflicht nachgekommen und haben Ihre Krankmeldung ja ordnungsgemäß bei der ARGE abgegeben.

Die Dame hatte also keine Berechtigung dazu.

Ich rate Ihnen eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Dame einzureichen und die sofortige Auszahlung des ALG2 zu fordern.

Hallo,

ja, das ist rechtens. Werden Termine nicht wahrgenommen, können die Leistungen gekürzt bzw. komplett eingestellt werden.

Eine Frechheit finde ich jedoch, dass Sie Ihre Sachbearbeiterin auch noch privat anrufen.
Hat Ihre Sachbearbeiterin kein Recht auf Privatleben?
Wenn es eine dringende Angelegenheit ist, können Sie dies wohl auch besprechen, indem Sie bei der ARGE anrufen oder persönlich vorsprechen.
Ich denke nicht, dass Sie davon begeistert wären, wenn man Sie auch noch privat belästigt.

„FRECHHEIT ! ! !“

Schönen Tag noch…

Hallo,
so nweit mir bekannt ist darf sie dies nicht. Du warst krank geschrieben und hast die AU-Bescheinigung, hoffentlich, abgegeben. Du gehst ja auch nicht arbeiten wenn du krank bist. Geh hin und sag denen dass du dein Geld sofort per Check oder in Bar haben willst. Per Check dann bitte kostenlos machen durch den SB.
Mal sehen was passiert.

Gruß

hahaha die olle schnepfe
die wohnt in deiner nähe, der hätt i mal auf den zahn gefühlt.
ich denke nicht das sie willkürlich die leistungen stoppen kann.
ich rate jedem mitglied der vdk zu werden für 5 euro monatsbeitrag.
die kennen sich in all diesen dingen aus und stellen auch anwälte.
gruß

Beim Arbeitsamt bzw. ARGE muss amn auch bei Krankheit die Termine wahr nehmen, es sei denn, man kann eine „Bescheinigung über Bettlägerigkeit“ vorlegen, so steht es in den Belehrungen die man bei der Einladung dazu erhält. Du solltest also schleunigst beim Amt vorstellig werden, die ganze Sache ruhig erklären und um Auszahlung der Leistungen bitten. Schlimmstenfalls wird Dir die Leistung gekürzt,denn das darf das Amt, wenn man Termine nicht wahr nimmt.

Hallo,

Er einmal vielen Dank für eure Antworten.

ich war heute auf der ARGE, mir wurde mitgeteilt, das ich nicht gesperrt sei, sondern das nur die Zahlung vorläfig eingestellt wurde.
Ich fragte weshalb? Und die Antwort war doch sehr ähnlich derer meiner Sachbearbeiterin.

Da konnte ich mich nicht mehr ruhig halten und fing an zu erzählen, natürlich ruhig und teilweiße sachlich.

Ich habe der netten Dame von der Leistung berichtet, wie schön es doch für uns Eltern war, unseren Sohn nur mit Toastbrot von Freitag bis Montag zu füttern, habe gefragt, ob es in diesem Staat überhaupt noch Menschen gibt, welche auch einmal auf die Kinder Rücksicht nehmen usw.

Auf die Aussage mit dem Toastbrot kam nur ein doofer Blick und wegen des letzteren die Antwort " Wir nehmen mehr Rücksicht als wir eigentlich sollten "

Mit dem Zeuge war eine gute Idee, diesen hatte ich mit.
Er hörte so wie ich, das diese mich nur Sperrten, damit ich mal wieder rüber komme.
Bei meiner Sachbearbeiterin war ich auch, welche dies auch noch einmal sagte. Nun habe ich einen Termin im Oktober ! Das war ja sehr eilig, so das sie gleich das Geld streichen mussten ! Pack !

Nachdem wir bei beiden Personen waren, die Bearbeiterin aus der Leistung den Check fertig machte, sind wir noch zum Teamleiter.
Ich habe ihn die ganze Sache berichtet.
Er meinte " rechtlich geht das zwar so nicht, kann aber Frau … verstehen, denn anders bekommt man euch ja nicht mehr zu den Terminen "

Das war ja nun der Höhepunkt. Gleich im Büro hab ich mein Anwalt angerufen und ihm dies berichtet. Er sagte dsa er nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafantrag wegen ( ??? ist mir leider entfallen ) gegen diese Personen schreiben wird.

Ich hab mich NICHT bei dieser Dame für den Privatanruf entschuldigt, da diese uns ja auch fein das Wochenende versaut.
Ich bedankte mich bei ihr, das sie selbst privat ihrer Arbeit nachgeht und ich bei weiteren Fragen sie privat wieder anrufe!
Das musste sein.

Nochmal vielen Dank für eure Hilfe,

Liebe Grüße

Also so etwas habe ich auch noch nicht gehört. Ich würde sofort zur Arge und denen meine Meinung sagen. Ach ich glaube ich würde gleich zum Anwalt. Leider hast du dann immer noch kein Geld, also mußt du wohl zur Arge. Das ist ein echter Fall für Escher bzw. SAT 1.

Ich würde es dem zuständigen Vorgesetzten melden, denn auch Ämter unterliegen einem gewissen Qualitätsmanagement. Wenn du nachweislich die Krankmeldungen vorgelegt hast, kann dir nix zur Last gelegt werden. Bitte den Vorgesetzten auch gleich um einen anderen Ansprechpartner, weil du der Meinung bist, dass das Verhalten diskriminierend ist. Es ist nicht OK, Abhängigkeit anderer auszunutzen und die auch noch an Existenz-Grenzen zu bringen.

Gruß,
Andi

Hallo,

also wenn du immer deine aktuellen Krankenscheine eingereicht hast und auch die Termine mit Krankenschein nicht wahrgenommen hast, dürfen Sie dir nicht einfach die Gelder streichen. Du hast zwar eine Mitwirkungspflicht aber wenn du diese wegen Krankheit nicht nachkommen kannst und dies belegen kannst ist das auch in ordnung.
Haben sie dir denn angedroht das sie dir die Gelder streichen? Oder ohne Vorwarnung??
Ich würde gegen die Sachbearbeiterin eventuell sogar Gerichtlich vorgehen.Versuche den Sachverhalt sofort zu beseitigen mit einem Gespräch eventuell sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Nichts gefallen lassen!!
Wenn du weitere Hilfe brauchst bitte mailen!!
Lieben Gruß
Jenny

Hallo,

erst einmal muss ich ja sagen, dass es eine Frechheit ist einfach bei Jemanden privat anzurufen. Privat kann die Dame alles sagen, was sie will. Sie ist ja nicht im Dienst.

Bezüglich des Sachverhaltes. Also wenn man sich vor dem Termin abmeldet und im Nachhinein eine Krankmeldung einreicht, dürfte man dies nicht so einfach machen. Allerdings liegt dies im sogenannten Ermessensspielraum der jeweiligen ARGEN / Jobcentern. Wenn der Sachverhalt kurios und für die Bearbeiter nicht nachvollziehbar ist, ist diese Handhabung sicherlich angebracht und auch in Ordnung.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Hallo,
ich kann durchaus die Reaktionen verstehen, welche dagegen sind, das ich die Sachbearbeiterin Privat angerufen habe.
Jedoch kann ich als deutscher Vater nicht ruhig bleiben und fasse jeden Strohhalm, um der Ungerechtigkeit in den Weg zu treten.

Der Teamleiter der ARGE sagte doch ganz deutlich, das es gegen das Gesetz verstößt, er aber diese Handlungsweise verstehen kann.
Mein Anwalt leitet derzeit weiter Schritte ein, ich für meinen Teil habe die sofortige Entlassung dieser Sachbearbeiterin gefordert. Zudem möchte ich keinen Termin mehr bei ihr haben.

Meine Wut kommt nur daher, das ich hier ein Kind habe!
Wenn diese Damen solch eine Sehnsucht nach mir haben, hätten diese doch meine Zahlung einbehalten können, aber doch nicht komplett dieser meiner Familie!!!

Mfg David

Hi,

ob die das dürfen weiß ich nicht wirklich. Lt. meines Kenntnissstandes sollte es jedoch bei einem Krankenschein, welcher dann auch immer dem Amt aktualisiert vorliegt (?) keine Probleme geben hinsichtlich Leistungen bzw. der nicht eintreffenden Terminwahrnehmung. Sofern Du also immer schön brav den Krankenschein beim Amt abgegeben hast, kann die SB Dir vor allem OHNE Ankündigung nicht das ALG sperren.

Du solltest Dich dringend mit ihr bzw. dem Vorgesetzten in Verbindung setzen. Hierbei möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Du die Dame im AMT anrufen solltest (wenn einer meiner Kunden mich zu Hause anrufen würde, wäre ich STINKSAUER und er hätte schon im Voraus die AK gezogen). Weiterhin kann Sie im Amt im PC alle nötigen Daten zusammensuchen und wird evtl. einen Irrtum feststellen können - sofern alles korrekt mit den aktuell vorgelegten Krankenscheinen läuft.

Hallo

das ist schwierig so zu benatworten, da aber eine Krankmeldung vorliegt´´ nochmals schriftl. drauf hinweisen oder mit Zeugen zur ARGE und vielleicht Sachlage erklären?
Alles Gute
Mfg
D.

ja leider dürfen die das so… die sitzen am längeren hebel und ich sag mal so wenn du nicht grad von kopf bis fuß eingegibst bist dann mußt du dahin …denn wenn du nicht erscheinst können bzw können es nicht nur sondern tun es auch…die gehen davon aus das du schwarz arbeitest!!! deswegen drehen die mal eben den hahn zu!!! hart aber so is das gesetz in jeder einladung die du erhäst ist eine belehrung die solltest du mal lesen da setht nämlich drin was bei nicht erscheinen passiert!! hoffe konnte dir helfen…lg bei weiteren fragen bin ich gerne da!!!