Servus!
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Person A nimmt eine Dienstleistung in Anspruch wie beispielsweise einen Friseurbesuch. Diese wird geleistet, Kosten (fiktiv): 21,32€. Nun hat A allerdings nur einen 50€ Schein in dem Portemonnaie und müsste (wenn sie kein Trinkgeld gibt) 28,68€ wiederbekommen. Der Friseursalon kann auf diesen hohen Betrag allerdings nicht herausgeben. Eine Leistung wurde erbracht, die jedoch nicht bezahlt wurde, denn A möchte nicht auf ihr Wechselgeld verzichten. Wie kann man nun weiterverfahren?
Denkbar wäre, dass A Pfand wie z. B. ihren Personalausweis dort abgibt und den Geldschein in einer Bank oder sonstigen Geschäften wechselt. Muss A dieser Pfandabgabe nachkommen? Nachdem A die Kooperation verweigert, könnte sie dann (beispielsweise wegen Nichtbezahlens) angezeigt werden? Der Friseur ist ja nicht verpflichtet, jeden Betrag wechseln zu können. Oder irre ich?
Nun etwas habgierig, aber angenommen der Friseur gibt 8 Cents zu wenig heraus, weil es an entsprechenden Münzen fehlt. Nun ist es doch das Recht von A, diese acht Cents zu bekommen?
Text in Kurzform: Person A nimmt einen Friseurbesuch in Anspruch und muss 28,68€ bezahlen. Sie hat jedoch einen 50€ Schein, den der Friseur nicht wechseln kann. Welche Kooperation muss A nun leisten?
Bei Sachgütern ist das ganze ja einfach: dann gibt es einfach keine Ware!(?)
Besten dank!
Mit freundlichen Grüßen!
Disap
Denkbar wäre, dass A Pfand wie z. B. ihren Personalausweis
dort abgibt und den Geldschein in einer Bank oder sonstigen
Geschäften wechselt. Muss A dieser Pfandabgabe nachkommen?
Nein.
Nachdem A die Kooperation verweigert, könnte sie dann
(beispielsweise wegen Nichtbezahlens) angezeigt werden?
Ja, aber nicht mit Erfolg. Die Nichtzahlung als solche ist nicht strafbar.
Nun etwas habgierig, aber angenommen der Friseur gibt 8 Cents
zu wenig heraus, weil es an entsprechenden Münzen fehlt. Nun
ist es doch das Recht von A, diese acht Cents zu bekommen?
Komische Frage. Natürlich!
Levay
Text in Kurzform: Person A nimmt einen Friseurbesuch in
Anspruch und muss 28,68€ bezahlen. Sie hat jedoch einen 50€
Schein, den der Friseur nicht wechseln kann. Welche
Kooperation muss A nun leisten?
Bei Sachgütern ist das ganze ja einfach: dann gibt es einfach
keine Ware!(?)
Bin richtiggehend irritiert, das Levay diese simpele Frage nicht beantwortet hat. Der Frisör nimmt die Personalien auf und fordert die Kosten später ein. ;o)
Gruß Andi
Servus!
aus meiner juristisch-laienhaften Ansicht, ist es doch die Verpflichtung von A, nach erfolgter Dienstleistung für die Bezahlung Sorge zu tragen und nicht die vom Frisör, genügend Wechselgeld bereit zu halten.
Also müßte sich A in diesem Falle etwas einfallen lassen, mit dem der Frisör zufrieden sein könnte. Sollte ich mit meiner Ansicht völlig falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Gruß
Nordlicht