Keine Zufahrtsgenehmigung zum Grundstück durch Straßenverkehrsamt

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Ich kann ein Grundstück an einem asphaltierten Fußgänger/Radweg innerorts erwerben. Dieser Weg ist die einzige Bewegerung zum Grundstück, welches an ein Naturschutzgebiet grenzt, in das der Weg einmündet. Der Verkäufer hat vor ca. 3 Jahren eine Baugenehmigung auf dem Grundstück erhalten, diese aber nie realisiert. 

Da bisher keine Zufahrtserlaubnis für KFZ bestand, hat der Verkäufer diese beim Straßenverkehrsamt beantragt. Dieses Gesuch wurde allerdings abgelehnt, woraufhin der Verkäufer Widerspruch eingelegt hat, der allerdings weiterhin unentschieden ist.

Der Verkaufspreis ist im ortsüblichen Vergleich als sehr günstig anzusehen, allerdings möchte ich natürlich nicht die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen. 
Eigentlich dachte ich auch, dass es heutzutage ohne Zufahrt zum Grundstück keine Baugenehmigung gibt? Ansonsten wäre ja der Bau selbst auch gar nicht realisierbar, oder gibt es dafür dann eine Ausnahmegenehmigung?

Hier mal ein Foto der besagten Zuwegerung. Das Grundstück liegt gegen Ende des Weges auf der linken Seite hinter dem links zu sehenden Haus:
http://i463.photobucket.com/albums/qq360/the_wish/17…

Hallo!

Baugenehmigung hat nicht unbedingt etwas mit Erschließung und Zufahrt zu tun.
Man kann ja auch Wegerechte/Leitungsrechte über Nachbargrund bekommen. Das ist meist so bei Hinterlieger-Grundstücken.
Anders könnte ein Besitzer eines großen Grundstücks sein Land ja nie teilen und hinteren Teil als Bauland verkaufen.  Was hier ja vorliegen mag ?

Für die reine Bauphase wäre wohl eine ausnahmsweise Nutzung/Befahrung eines sonst ungeeigneten Weges denkbar.  Da als Naturschutzgebiet ausgewiesen macht es auch das schon kompliziert, weil nicht die Straßenbehlörde zuständig ist.

Da muss man sich vorher drum kümmern, wie man das möglich machen kann.
Warum ist der Preis wohl so günstig ?
Niemand verschenkt etwas, also ist ein Haken dran, eben die Unmöglichkeit der Zufahrt für Fahrzeuge.

MfG
duck313

Hallo,

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Ich kann ein Grundstück an einem asphaltierten
Fußgänger/Radweg innerorts erwerben. Dieser Weg ist die
einzige Bewegerung zum Grundstück, welches an ein
Naturschutzgebiet grenzt, in das der Weg einmündet. Der
Verkäufer hat vor ca. 3 Jahren eine Baugenehmigung auf dem
Grundstück erhalten, diese aber nie realisiert. 

Nun, ich vermute einmal, dass dem Verkäufer auch das vordere Haus gehört.
Also benötigt er ja auch keine weitere Zufahrtsstraße um den Bau auszuführen.

Da bisher keine Zufahrtserlaubnis für KFZ bestand, hat der
Verkäufer diese beim Straßenverkehrsamt beantragt. Dieses
Gesuch wurde allerdings abgelehnt, woraufhin der Verkäufer
Widerspruch eingelegt hat, der allerdings weiterhin
unentschieden ist.

Dann sollte man zumindest den Kauf, wenn dieser nur im Zusammenhang mit einer Bebauung besteht bis zur Entscheidung zurückstellen.

Der Verkaufspreis ist im ortsüblichen Vergleich als sehr
günstig anzusehen, allerdings möchte ich natürlich nicht die
sprichwörtliche Katze im Sack kaufen. 

Darauf wird es sicher hinauslaufen.

Gruß Merger

Hallo,
eine Grundvoraussetzung für eine Baugenehmigugn dürfte in allen sechzehn Landesbauordnungen Deutschlands die gesicherte Erschließung sein. Also sollte man mal in der alten Baugenehmigung nachsehen, wie die Erschließung dort nachgewiesen wurde. Anschließend kann man dann noch nachsehen, ob die Genehmigung nach drei Jahren überhaupt noch gültig ist und ob der Nachbar/Verkäufer die Erschließung nicht zufällig mittlerweile überbaut hat und/oder keine Baulasterklärung mehr abgibt.

Gruß vom
Schnabel

ob die Genehmigung nach drei Jahren überhaupt noch gültig ist

Das halte ich für den wichtigsten und ersten Prüfpunkt.
Ist die Baugenehmigung inzwischen verfallen, kann man zwar immer nochmal schauen unter welchen Auflagen/Voraussetzungen die Genehmigung erteilt worden war. Ob man heute unter gleichen Voraussetzungen erneut eine Baugenehmigung erhalten würde, bleibt dennoch fraglich

Grüsse Rudi

Die Erschließung eines Grundstücks ist Voraussetzung einer Baugenehmigung in allen Bundesländern.
Erschließung bedeutet jedoch nicht „auf dem eigenen Grundstück“. Es reicht wenn eine öffentlich rechtliche Sicherung über ein Nachbargrundstück vorliegt.
Erschließung bedeutet auch nicht zwangsläufig eine Zufahrtsmöglichkeit mit PKW oder LKW. Ein reines Gehrecht tut es auch. Dann muss halt der Bau im Zweifel „von Hand“ durchgeführt werden. Besteht allerdings die Möglichkeit über ein Nachbargrundstück zuzufahren kann man mit einem „Hammerschlagsrecht“ auf Grundlage des Nachbarrechtes des Bundeslandes Glück haben.

Wie schon geschrieben sollte zuerst die Gültigkeit der Baugenehmigung geprüft werden.

vnA

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Insbesondere der Tip hinsichtlich Nachweis der Erschließung in der Baugenehmigung ist interessant und ich werde dies mal beim Verkäufer anfragen.

Und, nein, das Grundstück gehört keinem der Besitzer der Nachbargrundstücke und hat auch keine andere Zufahrt oder Überwegerung außer eben dem Fuß-/Fahrradweg.

Der Verkäufer wohnt einige km entfernt und hat sich das Grundstück damals gesichert, um dort später bauen zu können. Die Entscheidung nun zu verkaufen beruht wohl auf mehreren Faktoren, u.A. den angesprochenen Behördenstreitigkeiten, aber auch persönlichen Umständen, die es dem VK vernünftiger erscheinen lassen, sein bestehendes Haus zu sanieren statt neu zu bauen.