Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Ich kann ein Grundstück an einem asphaltierten Fußgänger/Radweg innerorts erwerben. Dieser Weg ist die einzige Bewegerung zum Grundstück, welches an ein Naturschutzgebiet grenzt, in das der Weg einmündet. Der Verkäufer hat vor ca. 3 Jahren eine Baugenehmigung auf dem Grundstück erhalten, diese aber nie realisiert.
Da bisher keine Zufahrtserlaubnis für KFZ bestand, hat der Verkäufer diese beim Straßenverkehrsamt beantragt. Dieses Gesuch wurde allerdings abgelehnt, woraufhin der Verkäufer Widerspruch eingelegt hat, der allerdings weiterhin unentschieden ist.
Der Verkaufspreis ist im ortsüblichen Vergleich als sehr günstig anzusehen, allerdings möchte ich natürlich nicht die sprichwörtliche Katze im Sack kaufen.
Eigentlich dachte ich auch, dass es heutzutage ohne Zufahrt zum Grundstück keine Baugenehmigung gibt? Ansonsten wäre ja der Bau selbst auch gar nicht realisierbar, oder gibt es dafür dann eine Ausnahmegenehmigung?
Hier mal ein Foto der besagten Zuwegerung. Das Grundstück liegt gegen Ende des Weges auf der linken Seite hinter dem links zu sehenden Haus:
http://i463.photobucket.com/albums/qq360/the_wish/17…