Keine Zuschläge während Probezeit?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

junger Mann beginnt zum 1.1.2011 neues Arbeitsverhältnis.
Der Betrieb stellt eine Dienstleistung 24h/Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung, sprich es gibt Wochenend- und Schichtarbeit.

Der Betrieb vergütet die Stunden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten mit Spät-, Nacht sowie Wochenendzulagen.

Nun erfährt der AN nach der ersten Arbeitswoche (Arebitsvertrag liegt noch nicht vor), dass während der Probezeit anscheinend keinerlei Zuschläge bezahlt werden.

Frage: Ist das gesetzlich überhaupt zulässig???

Für kompetente Antworten herzlichen Dank im Voraus :smile:

[Editiert auf eigenen Wunsch]

Jedenfalls unzulässig. Zuschläge sind zwingende Regelung von
der nur zu Gunsten des AN abgewichen werden darf.(Durch TV
o.ä)

Hallo,

woher hast Du Deine Weisheit ?
Das ist nämlich in dieser Indifferenziertheit eine äußerst gewagte Behauptung. Eine gesetzliche Regelung besteht nämlich nur für Nachtzuschläge (§ 6 Abs. 5 ArbZG: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html ) in der Zeit von 23:00 - 6:00 Uhr, nicht aber für Sonn- und Feiertage.

&Tschüß
Wolfgang

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Hi!

Frage: Ist das gesetzlich überhaupt zulässig???

Es ist ausgesprochen schwierig zu beantworten, wenn man keine Details der Vereinbarungen kennt.

Bis auf den von Wolfgang angesprochenen Ausgleich für Nachtarbeit, der übrigens nicht unbedingt monetär abgegolten werden muss, gibt es überhaupt keine garantierten Zuschläge, wenn vertraglich nichts vereinbart ist!

VG
Guido

P.S. Die Antwort eins tiefer ist kompletter Bullshit, also bitte ignorieren!