Hallo!
Steht doch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man anerkannt hat, drin.
Sinngemäß " kein Anspruch auf Schadenersatz bei Nichtlieferung aufgrund von Arbeitskampf oder höherer Gewalt…"
MfG
duck313
Hallo!
Steht doch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man anerkannt hat, drin.
Sinngemäß " kein Anspruch auf Schadenersatz bei Nichtlieferung aufgrund von Arbeitskampf oder höherer Gewalt…"
MfG
duck313
Ich habe meine Tageszeitungen während des Poststreikes nicht bekommen. Der Verlag schreibt mir nun, ich habe keinen Anspruch auf eine Gutschrift. Ist das i.O. ?
Hallo NetzAkrobaten
schick denen die Kündigung und hol dir die Zeitung am Kiosk.Dann kannst du sogar täglich wechseln.
LG Frank
Die Hannoversche Neue Presse
ja diese info hab ich auch erhalten, ich ärger mich schon ein bisschen drüber und dachte das das anders gehandhabt wird. Welche hast du denn aboniert?
Naja das ist doch keine Lösung :-/ (also keine Gute
Hab ja nicht ohne Grund ein Abo, wobei es sowieso in paar Monaten ausläuft. Aber ich fände es den Kunden gegenüber schon fairer, wenn es eine andereweitige Lösung gäbe. Außer sich eben auf AGB zu berufen, die man klar irgendwann anerkannt hat.
Hallo NetzAkrobaten
bei uns stehen häufig so Zeitungswerber vor den Supermärkten, bei denen man die Zeitung 14 Tage umsonst kriegt. Damit kannst du den Streik überbrücken.
LG Frank
Wenn die auch per Post geliefert werden, dann werden sie wegen des Streiks ebenso NICHT geliefert. 
Grüßle,
Tinchen