Ich habe auf einer Internetseite für junge Autoren (Hier kann näher in sie eingesehen werden: http://www.autoren-community.de/wettbewerb.html) folgenden Paragraphen in den Nutzungsbedingungen gefunden:
§8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
Da ich mich nicht mit Rechtsfragen auskenne, würde es mich interessieren, ob dieser Paragraph aussagen will, dass jemand, der sich dort anmeldet, keine Urheberrechte mehr an seinen auf diesen Websites veröffentlichten Texten hat. Ich finde diese beiden Sätze nämlich etwas verwirrend und weiß nicht so recht, was da nun eigentlich wovon ausgenommen wurde.
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts
Da ich mich nicht mit Rechtsfragen auskenne, würde es mich interessieren, ob dieser Paragraph aussagen will, dass jemand, der sich dort anmeldet, keine Urheberrechte mehr an seinen auf diesen Websites veröffentlichten Texten hat. Ich finde diese beiden Sätze nämlich etwas verwirrend und weiß nicht so recht, was da nun eigentlich wovon ausgenommen wurde
Doppelte Verneinung . Du hast weiterhin Ansprüche auf dem Gebiet der gwerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
Allerdings keine weiteren Rechte/Ansprüche gem. des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sondern nur das recht der BRD + international gültiges Urheberrecht.
ob dieser Paragraph aussagen will, dass jemand,
der sich dort anmeldet, keine Urheberrechte mehr an seinen auf
diesen Websites veröffentlichten Texten hat.
das urheberrecht ist unveräußerbar, genau, wie du immer das leibliche kind deiner mutter bleibst.