Wieder einmal ist das Thema Besuchsregelungen in vielen Foren zu lesen.
Ein ganz absurder Fall kam mir jetzt zu Ohren. Wie sieht die Rechtslage aus?
Ein Single bezieht zum 01.05.2007 eine 1-Zimmerwohnung und im Mietvertrag wird ausdrücklich auf ein Verbot von Tierhaltung hingewiesen. Bei der Wohnungsbesichtigung und der anschließenden Vertragsunterzeichnung, wurde der Single befragt, ob er dort auch allein einzieht. Da der Single sich von seiner Ehefrau getrennt hat, gab er damals auch bekannt, dass er auf jeden Fall dort wohnen werde, weil er auch im Moment keiner Absichten hat, wieder eine Beziehung zu einer Frau einzugehen.
Nach ca. 3 Wochen lernt dieser Single eine Frau kennen, und die bringt wenn sie ihn besucht auch ihren kleinen Hund (Jack-Russel-Terrier) mit, welcher aber auch sehr ruhig ist und keinerlei Klefferei oder Bellerei veranstaltet. Am letzten Wochenende ergab sich die Situation, dass die neue Partnerin von Freitag bis Sonntag bei ihm blieb. Der Hund war auch bei den beiden und auch niemals unbeaufsichtigt.
Gestern wurde der Single um ein Gespräch in der Wohnung des Vermieters (Vermieter wohnen mit im Haus) gebeten. Dort wurde ihm folgendes zu getragen:
- die neue Partnerin sei eingezogen, schließlich habe er verheimlicht eine neue Beziehung eingegangen zu sein
- Hinweis auf Verbot von Tierhaltung
- Besuche sind auf ein Minimum zu reduzieren
- Freundin darf gern mal über Nacht bleiben, aber ohne Hund
- er solle doch zu ihr fahren, wenn er sie sehen möchte
Da ich selber aus der ehemaligen DDR komme, erinnerte mich es sofort an Stasi-Methoden,denn dort musste Besuch auch beim Hausbeauftragten angemeldet werden. Meiner Meinung nach suchten die Vermieter, wahrscheinlich einen Einsielder ohne jegliche sozialen Kontakte.
Zurück zum Thema:
Es kommt doch in dem oben geschilderten Fall zu keinerlei Verstöße gegen den bestimmungsgemäßen Gebraucht einer Mietwohnung, oder? Der Single fühlt sich natürlich in seiner Persönlichkeit derart beschrnänkt, dass er darüber nachdenkt das Mietverhältnis zu beenden, zumal dieses nun auf das empfindlichste gestört wurde.
Rechtfertigen die oben genannten Aussagen des Vermieters eine fristlose Kündigung?
Mit freundlichen Grüßen
Lili0312
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