Keinen Besuch empfangen

Wieder einmal ist das Thema Besuchsregelungen in vielen Foren zu lesen.
Ein ganz absurder Fall kam mir jetzt zu Ohren. Wie sieht die Rechtslage aus?
Ein Single bezieht zum 01.05.2007 eine 1-Zimmerwohnung und im Mietvertrag wird ausdrücklich auf ein Verbot von Tierhaltung hingewiesen. Bei der Wohnungsbesichtigung und der anschließenden Vertragsunterzeichnung, wurde der Single befragt, ob er dort auch allein einzieht. Da der Single sich von seiner Ehefrau getrennt hat, gab er damals auch bekannt, dass er auf jeden Fall dort wohnen werde, weil er auch im Moment keiner Absichten hat, wieder eine Beziehung zu einer Frau einzugehen.
Nach ca. 3 Wochen lernt dieser Single eine Frau kennen, und die bringt wenn sie ihn besucht auch ihren kleinen Hund (Jack-Russel-Terrier) mit, welcher aber auch sehr ruhig ist und keinerlei Klefferei oder Bellerei veranstaltet. Am letzten Wochenende ergab sich die Situation, dass die neue Partnerin von Freitag bis Sonntag bei ihm blieb. Der Hund war auch bei den beiden und auch niemals unbeaufsichtigt.
Gestern wurde der Single um ein Gespräch in der Wohnung des Vermieters (Vermieter wohnen mit im Haus) gebeten. Dort wurde ihm folgendes zu getragen:

  • die neue Partnerin sei eingezogen, schließlich habe er verheimlicht eine neue Beziehung eingegangen zu sein
  • Hinweis auf Verbot von Tierhaltung
  • Besuche sind auf ein Minimum zu reduzieren
  • Freundin darf gern mal über Nacht bleiben, aber ohne Hund
  • er solle doch zu ihr fahren, wenn er sie sehen möchte

Da ich selber aus der ehemaligen DDR komme, erinnerte mich es sofort an Stasi-Methoden,denn dort musste Besuch auch beim Hausbeauftragten angemeldet werden. Meiner Meinung nach suchten die Vermieter, wahrscheinlich einen Einsielder ohne jegliche sozialen Kontakte.

Zurück zum Thema:
Es kommt doch in dem oben geschilderten Fall zu keinerlei Verstöße gegen den bestimmungsgemäßen Gebraucht einer Mietwohnung, oder? Der Single fühlt sich natürlich in seiner Persönlichkeit derart beschrnänkt, dass er darüber nachdenkt das Mietverhältnis zu beenden, zumal dieses nun auf das empfindlichste gestört wurde.
Rechtfertigen die oben genannten Aussagen des Vermieters eine fristlose Kündigung?

Mit freundlichen Grüßen
Lili0312

Man darf in seiner Wohnung Besuch empfangen, so oft man möchte. Sofern die Freundin nicht drei Monate lang ständig übernachtet, ist deren Besuch auch nicht als Einzug zu werten.

Hallo,

  • die neue Partnerin sei eingezogen, schließlich habe er
    verheimlicht eine neue Beziehung eingegangen zu sein

da hat doch der nette Herr gelacht ? Warum sollte man dem Vermieter erzählen ne neue Beziehung eingegangen zu haben ?

  • Hinweis auf Verbot von Tierhaltung

http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/Urteile/hun…
alles durch lesen :smile:.

  • Besuche sind auf ein Minimum zu reduzieren

Loool, spätestens hier hätte ich laut gelacht !

  • Freundin darf gern mal über Nacht bleiben, aber ohne Hund

siehe oben Link.

  • er solle doch zu ihr fahren, wenn er sie sehen möchte

kann er gern machen, das entscheidet er aber, nicht der Vermieter !

Gruß

Man darf in seiner Wohnung Besuch empfangen, so oft man
möchte. Sofern die Freundin nicht drei Monate lang ständig
übernachtet, ist deren Besuch auch nicht als Einzug zu werten.

Hallo, vermutlich ist der Hund eher das Problem als die Freundin.
Zumindest wenn er über Nacht bleibt.
Gegen die Freundin an sich können die nichts, aber beim Hund wär ich mir nicht so sicher, denn der geht doch irgendwie mit in den Hausstand über.
Gruß Susanne

  • Hinweis auf Verbot von Tierhaltung

http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/Urteile/hun…
alles durch lesen :smile:.

Hmmmm… Da steht aber, daß es unzulässig ist, daß der Hund über Nacht bleibt. Entsprechend wäre hier der Vermieter ja im Recht.

Gruß
ausnahmefall