Keller Fehlbelegung

Hallo

zum März '08 zieht Mieter A = 1 Paar/Lebensgemeinschaft in ein Neubaugebäude ein. Dieses wird von Eigentümer B, der gleichzeitig Verwalter ist und direkt vermietet, geführt. Das Gebäude besteht aus mehreren Eingängen a ca. 8 Parteien. Noch nicht alle Wohnungen sind bezogen. Primäres Interesse von B war der Verkauf, manche Whg. werden aber auch vermietet, wie an A. Bei Schlüsselübergabe Inspektion der gemieteten Räume einigen sich A udn B darauf, dass der vorgesehene Keller gegen einen anderen getauscht werden kann. Beide tauschen dafür nun die aufgeklebte Nummer auf den Kellertüren gegeneinander aus. Diese Numemr stehen für die Wohnungen, die ebenfalls nummeriert waren. Hintergrund: es gibt 2 verschiedene Größen und für A war ein Kleinerer vorgesehen. Da B aber die ein oder andere Nummer noch nicht vermietet oder verkauft hat, gewährt B dem Mieter A den größeren Keller. Denn A weiß und sagt, dass er in Kürze die Wohnung zu dem kleineren Keller vermieten wird.

Die Parteien zweier Eingänge, inkl. der von A, erhalten diese Woche Post vom Hauseigentümer. Darin wird derjenige Mieter gebeten, den Keller der Nummer X zu räumen, da die Keller fest vergeben seien und Keller X falsch bezogen wurde. A hat sich verifiziert, dass der Nachbar, ebenfalls Mieter, das selbe Schreiben bekam.

Was soll A nun denken und tun? Schweigen oder ansprechen? Natürlich besteht weiterhin Interesse an dem großen Keller, der auch voll ausgeschöpft ist.
Ist klar, welcher Mieter welchen Keller räumen soll? Warum hat B nicht direkt den einzigen Mieter angesprochen?

Hallo

A könnte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, andererseits steht ja nun wohl die Wohnungs-Nr. von A auf dem gemieteten Keller?!
Oder hat der Vermieter evtl. wieder die Nr. vertauscht?
Wenn dies nicht der Fall ist, sollte sich A m.M. nach nicht angesprochen fühlen.

Hallo,
der Verwalter überschreitet seine Kompetenzen, wenn er einfach Teile verschiedener Wohnungen durcheinander wirft. Der Vermieter hat keine Lust, das hinzunehmen. Und es ist auch sein gutes Recht - er hat schließlich die Keller in den Mietverträgen anders verteilt.
Einzige Chance für Mieter A: sich mit dem anderern Mieter einigen und das Ergebnis dieser Einigung dem Vermieter mitteilen. Dieser wird sich evt. darauf einlassen, wenn er ein Schriftstück erhält, in dem sich beide Mieter zur sofortigen Räumung der Keller im Falle eines Auszugs verpflichten. Und der andere Mieter wird sich evt. auf einen Verzicht einlassen, wenn er finanziell entschädigt wird.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

schliesse mich Loderunner an. Der Verwalter hätte nicht eigenmächtig die Keller tauschen dürfen.

Wenn es in den Kellerparzellen Strom gibt (Licht/Steckdose) gäbe es auch Schwierigkeiten mit der Abrechnung, da die beiden Mieter dann Keller benutzen die zählertechnisch gar nicht ihnen zugeordnet sind und der Eine den Verbrauch des Anderen zahlen würde.
Selbst wenn sich jetzt die beiden Mietparteien einig sind, gibts spätestens bei Neuvermietungen, wenn eine Partei auszieht Probleme.

Zudem ist es öfter so geregelt, dass die Größer des Kellerraumes der Größe des vermiteten Wohnraumes angepasst ist, was bei einem Tausch bei späteren Vermietungen ebenso zu Problemen führen kann.

Gruß
Maja