Keller Grundreinigung in einer Eigentumswohnanlage

Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 6 Familiehaus. Da es einige Mitbewohner gibt für die Sauberkeit ein Fremdwort ist, wurde vorge-
schlagen im Kellerbereich einmal eine Grundreinigung zu machen. Das Haus ist Baujahr 1952. Jetzt wäre der passende Zeitpunkt, da ein Eigentümerwechsel.
Um diese Arbeiten dem Hausmeister gegen extra Bezahlung in Auftrag zu geben, braucht der
Hausverwalter das Einverständnis der 6 Eigentümer? Die Kosten für Nass wischen, Fenster reinigen und Spinnweben entfernen kostet ja kein Vermögen. Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung meinte, da müsste mit dem Beirat
eine Versammlung abgehalten werden, damit alle einverstanden sind. Das kann doch nicht sein.
Wer kann mir helfen
Danke
Caramia

Hallo!

Man muss sich immer wundern,da ist jemand Miteigentümer und stellt solche Fragen. Man findet es schmutzig und will Abhilfe,aber die übrigen sollen nicht mitreden und zustimmen,nur mitzahlen ?

Wenn Du nicht auf den Beschluss warten willst,dann bestelle den Hausmeister doch selbst und zahle ihn auch. Kannst ja dann mit der Sammelbüchse im Hause rumgehen und Kostenbeiträge einsammeln.

Oder schwinge selbst den Besen und Feudel,noch billiger !

MfG
duck313