Keller und Mülltonnen in einem anderen Haus

Ein Vermieter stellt wichtige Einrichtungen (Keller, Mülltonnen) nicht in dem Haus zur Verfügung, in dem die Mietwohnung liegt. Die Mieter müssen zur Nutzung dieser Einrichtungen durch den Keller des eigenen Hauses sowie durch eine Tiefgarage gehen. Könnte hier evtl. eine Mietminderung in Betracht gezogen werden?

MfG
D.

Hallo

Ein Vermieter stellt wichtige Einrichtungen (Keller,
Mülltonnen) nicht in dem Haus zur Verfügung, in dem die
Mietwohnung liegt. Die Mieter müssen zur Nutzung dieser
Einrichtungen durch den Keller des eigenen Hauses sowie durch
eine Tiefgarage gehen. Könnte hier evtl. eine Mietminderung in
Betracht gezogen werden?

Waren diese Gegebenheiten nicht bereits bei Vertragsabschluss bekannt?

Gruß
smalbop

Nein, der Vermieter wollte trotz eindeutigem Mietvertrag ursprünglich überhaupt keinen Keller zur Verfügung stellen. Die Mülltonnen wurden erst nach über einem Jahr umgestellt (weil die Stadtverwaltung keine Mülltonnen auf dem Gehweg akzeptiert).

MfG
D.

Nein, der Vermieter wollte trotz eindeutigem Mietvertrag
ursprünglich überhaupt keinen Keller zur Verfügung stellen.

Das wäre natürlich vertragswidrig und berechtigte zur Mietminderung.
Die Frage ist nun, ob der (zwingend) zu einer Wohnung gehörende Kellerraum in dem selben Gebäude liegen muss. Die Landesbauordnungen sagen: Ja.

Die Mülltonnen wurden erst nach über einem Jahr umgestellt
(weil die Stadtverwaltung keine Mülltonnen auf dem Gehweg
akzeptiert).

Auch dazu sagen die Landesbauordnungen bzw. deren Ausführungsverordnungen (nur), dass die Mülltonnen „auf dem Grundstück“ stehen müssen, und zwar in der Regel „außerhalb von Gebäuden“.

Wobei es da im Detail Unterschiede geben wird je nach Land.

„Mietrecht“ ist das allerdings nur noch sehr bedingt… :wink:

Gruß
smalbop

1 Like