Keller und stromzähler vertauscht

Hallo,

mal angenommen, in einem Mehrfamilienhaus werden zwei Mieterkeller vertauscht. In dem Sinne, dass zum Beispiel ( mal angenommen…)wir über unseren Stromzähler und auch mit Sicherung etc… die Kosten des Nachbarkellers tragen und umgekehrt. Dies kommt, mal angenommen, durch einen Zufall beim Ein- und Auszug heraus, weil plötzlich bei dem einem das Licht im Keller nicht mehr geht, weil der nachbar ausgezogen ist und im eigenen Keller trotz ausgeschalteter Sicherung das Licht dennoch geht. Ungerecht ist es angenommen ja dann, wenn zum Beispiel der eigene Keller nie benutzt wurde un d dementsprechend kaum Strom verbraucht wurde, die nachbarn, für deren Strom man dann zahlt bzw. gezahlt hat, eine Tiefkühltruhe und einen Wäschetrockner laufen lassen haben.
Welche Möglichkeiten hat man denn dann in solch einem Fall, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen ???

liebe Grüße,

ela

Hallo Daniela,

mal angenommen, in einem Mehrfamilienhaus werden zwei
Mieterkeller vertauscht. In dem Sinne, dass zum Beispiel ( mal
angenommen…)wir über unseren Stromzähler und auch mit
Sicherung etc… die Kosten des Nachbarkellers tragen und
umgekehrt. Dies kommt, mal angenommen, durch einen Zufall beim
Ein- und Auszug heraus, weil plötzlich bei dem einem das Licht
im Keller nicht mehr geht, weil der nachbar ausgezogen ist und
im eigenen Keller trotz ausgeschalteter Sicherung das Licht
dennoch geht. Ungerecht ist es angenommen ja dann, wenn zum
Beispiel der eigene Keller nie benutzt wurde un d
dementsprechend kaum Strom verbraucht wurde, die nachbarn, für
deren Strom man dann zahlt bzw. gezahlt hat, eine
Tiefkühltruhe und einen Wäschetrockner laufen lassen haben.
Welche Möglichkeiten hat man denn dann in solch einem Fall,
das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen ???

da solche Fälle immer wieder vorkommen, sind diese aus meiner Sicht wie folgt zu lösen. Wenn die Räume nur als Lager verwendet werden spielt es kaum eine Rolle. Steht in einem Keller jedoch ein Kühltruhe sollten beide Mieter sich zusammensetzen, von den E-Werken anhand der Verbrauchswerte für die Truhe die Kosten berechnen lassen und sodann sich einigen. Natürlich können beide Mieter sich auch an die jeweiligen Vermieter oder an die Hausverwaltung wenden. Lehnt der Mehrverbraucher einen Ersatz ab muss man sich an den Vermieter wenden und von diesem Rückerstattung verlangen. Ohne Rechtsschutz würde ich jedoch das Risiko wegen der Kosten nicht empfehlen.

Gruss Günter