Keller verschimmelt -Fenster seit 3Mon. zugemauert

ICh bin vor 5 Monaten in eine Altbau-WG gezogen. Der Kellerraum (Betonwände und Boden), der mir auch nach Mietvertrag zusteht war in normalem Zustand, also trocken.

Ich habe also alle meine Möbel aus meiner eigenen Wohnung (in der WG war ja fast alles bereits vorhanden), sowie 15 Umzugskartons mit persönlichen Dingen in dem Keller gelagert. Von ANfang an hatte ich mit der Vermieterin vereinbart, dass ich den Raum gerne irgendwann etwas renovieren würde, also Wand reinziehen, neuen Boden rein, streichen etc. um in dann auch als Homerecordng-Studio nutzen zu können.

VOr ca. 3 Monaten wurde die AUßenfassade des HAuses renoviert und in diesem Zuge (aus mir unverständlichen Gründen) die Fenster zu dem Kelleraum zugemauert. Es kann also keine Luft mehr zirkulieren.
Heute war ich zum erstem Mal wieder in dem Keller und fast alles (Klamotten, Bilder, KArtons, Schränke, Stühle,…) ist komplett verschimmelt.

Ich bin völlig entsetzt und ratlos und habe keine Ahnung wie ich darauf reagieren soll.
Was steht mir rechtlich zu?
Mietminderung, Schadensersatz, Anspruch darauf, dass die Fenster wieder geöffnet werden können, Renovierung, Anspruch auf Ersatzraum?

Das mit dem Studio kann ich jetzt ja wohl vergessen…

Wichtig ist, dass die Mängel im Raum erst nach Einzug entstanden sind, oder?

Wie soill ich mich nun verhalten?
Vielen Dank für eure ANtworten!

Liebe Grüße,
Svenja

Hallo, Svenja,

wenn der Kellerauam mit im Mietvertrag steht und die Vermieterin die Nutzung beziehungsweise noch vorzunehmende Änderungen von deiner Seite zugestimmt hat (Zeugen?) ist sie in der Pflicht, Schdenersatz zu leisten.
Das Zumauern des Fensters hätte zuvor angekündigt werden müssen, um die eingelagerten Gegenstände in Sicherheit bringen zu können. Zumindest hätte eine Abluftvorrichtung geschaffen werden müssen.
Ich würde einen Anwalt über eine Anwalthotline (preiswert)hinzuziehen oder einem Anwalt für Mietrechtangelegenheiten aufsuchen um Schadenersatz zu fordern. Außerdem ist der Wert und die Nutzung des Kellerraums gemnindert worden. Die Erstberatung kostet in der Regel um die 180 € und werden bei Mandaterteilung angerechnet.
Alles gute und viel Erfolg- Schaddie

Hallo Svenja, ich bin nicht ganz der Richtige für Deine Frage. Ich bin Bauingenieur und Deine Frage ist aus meiner Sicht mehr etwas für Juristen im Bereich Mietrecht. Ich kann Dir nur bautechnisch bestätigen, dass der Schimmel eine Folge der zugemauerten Kellerfenster ist. Durch die unterbundene Lüftung ist die Raumluftfeuchte im Keller angestiegen und hat beim Lagergut aus Holz, Textilien und Papier zu idealen Bedingungen für Schimmelpilzwachstum geführt. Der Keller dürfte erst mit ordnungsgemäßer Lüftung wieder nutzbar sein. Das heißt: Lüftung immer dann, wenn es draußen kälter ist als drinnen. Meine Empfehlung zur Mietvertragsrechtlichen weitern Vorgehensweise: Keine Rechtsanwälte sondern ein ganz emotionsloses, sachliches Gespräch mit dem Vermieter suchen um eine Lösung zu suchen mit der alle leben können. Mit Gewalt und Streit kommt man nicht weit.
Alles Gute und liebe Grüße von der Ostsee
Hannes

Hallo Svenja,

Deine Fragen sind wohl ehr was für einen Mietrechtsexperten. Sorry.

Viel Glück

Barbara

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, hat mir trotz „falschem Experten“ :wink: sehr geholfen, da ich mir auch nicht sicher war, ob es wirklich von den zugemauerten Fenstern kommt!

Liebe Grüße, Svenja

Auch dir, Schaddie, lieben Dank für die prompte Antwort! Sehr interessant und gute Tipps. Danke! Werde denke ich erst mal mit der Vermieterin sprechen und falls das nichts hilft, überlegen wirklich einen Anwalt hinzuzuziehen.

Liebe Grüße,
Svenja

Zur rechtlichen Seite kann ich gar nichts sagen. Das kann nur ein Anwalt, evtl. Mieterverein.

Mit freundlichien Grüßen

K. Taeubig

VOr ca. 3 Monaten wurde die AUßenfassade des HAuses renoviert
und in diesem Zuge (aus mir unverständlichen Gründen) die
Fenster zu dem Kelleraum zugemauert. Es kann also keine Luft
mehr zirkulieren.
Heute war ich zum erstem Mal wieder in dem Keller und fast
alles (Klamotten, Bilder, KArtons, Schränke, Stühle,…) ist
komplett verschimmelt.

Ich bin völlig entsetzt und ratlos und habe keine Ahnung wie
ich darauf reagieren soll.
Was steht mir rechtlich zu?
Mietminderung, Schadensersatz, Anspruch darauf, dass die
Fenster wieder geöffnet werden können, Renovierung, Anspruch
auf Ersatzraum?

Das mit dem Studio kann ich jetzt ja wohl vergessen…

Wichtig ist, dass die Mängel im Raum erst nach Einzug
entstanden sind, oder?

Wie soill ich mich nun verhalten?
Vielen Dank für eure ANtworten!

Mietrechtliche Fragen sind mit einem Anwalt für Mietrecht zu klären. Als Sachverständiger und Nicht-Jurist bin ich zur Rechtsberatung nicht berechtigt.

Infos zum Thema Schimmelbefall in Mieträumen sind der Webseite: http://www.schadstofffrei.de/schimmelbefall-mietwohn… zu entnehmen.

Schaden sofort beim Vermieter reklamieren und am besten eine Rechtsberatung aufsuchen. Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt)

Hallo Svenja,

keine oder falsche Lüftung in Kellerräumen ist immer problematisch. Daher scheint der geschilderte Ablauf tatsächlich zuträglich für den Schimmelbefall gewesen zu sein.

Welche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen sind, kann(darf) Dir hier leider niemand sagen.

Gruß
BN

Hallo Svenja, ich würde Dir dringend rechtlichen Rat durch einen Rechtsanwalt empfehlen. Durch das schließen des Fensters im Keller kann kein Luftaustausch mehr stattfinden. Beste Grüße

Hallo Svenja,
du solltest Dich nicht sehr über das zugemauerte Fenster ärgern - weil - die Luft ist im Sommer warm und dadurch sehr feucht. Wenn diese Luft in den kühleren Keller gelangt kühlt sie ab und die Feuchtigkeit kondensiert an den kalten Wänden (Boden). Deine Möbel und Kartons saugen diese Feuchtigkeit dann auf. Das zugemauerte Fenster ist also kaum schuld an der Feuchtigkeit. Du bekommst diese hinaus indem Du zu Tageszeiten lüftest wo die Luft draußen kälter ist als im Keller oder Du stellst einen Luftentfeuchter auf.
Den Plan mit dem Homestudio kannst Du aber schon realisieren. In diesem Fall wird der Raum ja wahrscheinlich beheizt werden, dadurch ist das Problem schon kleiner. Zum Lüften genügt ein 10cm bis 15cm Rohr mit einem Ventilator (je eines für Zu- und Abluft), allerdings unbedingt mit einer Luftfeuchtigkeitsabhängigen Steuerung. Diese findest Du im Internet oder direkt bei mir.
Bezüglich der rechtlichen Seite wegen Schadenersatz oder so kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da bin ich kein Fachmann.

Liebe Grüße,
Lois