Keller während Baumaßnahmen durchstöbert

Guten Abend!

Nehmen wir einmal an, in einem Mietshaus werden umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, wozu einer der Baufirmen die Kellerräume (überwiegend einfache und mit selbst gekauften Vorhängeschlössern versehene Holzverschläge) zugänglich sein müssen.

Für einen Tag hatte Mieter XY seinen Verschlag offen gelassen, aber da er demnächst umziehen will und dort bereits eine Menge Umzugskisten stehen hat, schaute er am nächsten Abend nach, ob alles in Ordnung sei. Er sah, daß im Verschlag das Licht brannte und mehrere Sachen durchstöbert waren. Beispielsweise wurden zwei an der Kellerwand lehnende Transporttaschen, in der sich ein Keyboard und eine Gitarre befinden, umgeworfen und der Reißverschluß der Keyboard-Tasche geöffnet; zwei Thermostaschen, in denen Elektrokabel und -kleinteile lagen, waren aufgerissen sowie ein Elektrokleinteil nebst Rechnung aus einem Polsterkuvert herausgenommen und auf eine Umzugskiste gelegt worden; weiterhin waren ein Fotografen-Rucksack sowie ein Aktenkoffer (wenn auch jeweils ohne Inhalt) geöffnet worden. Da der Verschlag für nahezu vierundzwanzig Stunden offen war, läßt sich nicht sagen, ob ein Bauarbeiter oder ein Mitmieter den Keller durchstöbert hat.

Freilich hatte der Mieter XY keine Inventarliste angelegt, weshalb er nicht sagen könnte, ob etwas gestohlen worden sei. Danach ließ er seinen Kellerverschlag stets verschlossen.

Gestern abend schaute er erneut in den Keller und bemerkte, daß im Laufe der Woche zumindest die Elektrofirma irgendwie in den Verschlag gelangt sein muß, denn es waren darin ein neuer Lichtschalter sowie eine Steckdose gesetzt worden und ein Zollstock lag auf einer der Umzugskisten. Er konnte nicht feststellen, wie sie in den Verschlag gelangt war (eigenes Vorhängeschloß), da keinerlei Einbruchsspuren zu sehen waren.

Nun sorgt sich der Mieter selbstverständlich noch mehr um seine Sachen, da er Grundsicherung bezieht und sich deshalb so etwas wie Hausratsversicherung schwerlich leisten kann. Vor allem aber fragt er sich, ob es überhaupt zulässig sei, verschaffte sich jemand ohne Rücksprache mit ihm Zugang zu seinem Kellerverschlag. Ihm ist bewußt, daß ihn die Wohnungsgesellschaft zwar fristlos kündigen könne, wenn er sich notwendigen Bauarbeiten widersetzte, aber er will ja sowieso bald ausziehen.

(Nebenbei: Ein Hinweis wegen des ersten Kellerdurchstöberns an die für die Baumaßnahmen zuständige technische Leitung der Wohnungsgesellschaft blieb unbeantwortet, weshalb der Mieter zurückschrieb, er werde seinen Keller trotz der Baumaßnahmen nun verschlossen halten.)

Liebe Grüße

Marco

Hi,

Nehmen wir einmal an, in einem Mietshaus werden umfangreiche
Baumaßnahmen durchgeführt, wozu einer der Baufirmen die
Kellerräume (überwiegend einfache und mit selbst gekauften
Vorhängeschlössern versehene Holzverschläge) zugänglich sein
müssen.

Das muß der M dulden, weil bei wiederholt verschlossenen Räumen die Handwerker öffter kommen müssen und es entsteht so ein Schaden. Für diesen Schaden ist der M ursächlich und demzufolge auch vom M zu tragen. WEnn M verhindert ist, so ist der M verpflichtet anderweitig den Zugang zu gewährleisten.

Für einen Tag hatte Mieter XY seinen Verschlag offen gelassen,
aber da er demnächst umziehen will und dort bereits eine Menge
Umzugskisten stehen hat, schaute er am nächsten Abend nach, ob
alles in Ordnung sei.

[…]

Da der Verschlag für nahezu
vierundzwanzig Stunden offen war, läßt sich nicht sagen, ob
ein Bauarbeiter oder ein Mitmieter den Keller durchstöbert
hat.

Einfach offenlassen ist wohl bei Wertgegeständen offensichtlich nicht der richtig Weg. Besser wäre es eine Vertrauensperson für den Zugang zu besorgen. Das kann aber nicht die Aufgabe der HVW sein.

Freilich hatte der Mieter XY keine Inventarliste angelegt,
weshalb er nicht sagen könnte, ob etwas gestohlen worden sei.
Danach ließ er seinen Kellerverschlag stets verschlossen.

WEnn die Arbeiten beendet wären, wäre dies OK, waren sie?

Gestern abend schaute er erneut in den Keller und bemerkte,
daß im Laufe der Woche zumindest die Elektrofirma irgendwie in
den Verschlag gelangt sein muß, denn es waren darin ein neuer
Lichtschalter sowie eine Steckdose gesetzt worden und ein
Zollstock lag auf einer der Umzugskisten. Er konnte nicht
feststellen, wie sie in den Verschlag gelangt war (eigenes
Vorhängeschloß), da keinerlei Einbruchsspuren zu sehen waren.

Jaja, Geister kommen auch durchs Schlüsselloch :wink:
Hier ist Raum zum Spekulieren, ein Nachweis ist aber schwierig, weil die Handwewrker sich mit Ihrer Aussage sicherlich nicht selbst belasten würden. Zudem hätte der M den Zugang gewähren müssen s. o.

Nun sorgt sich der Mieter selbstverständlich noch mehr um
seine Sachen, da er Grundsicherung bezieht und sich deshalb so
etwas wie Hausratsversicherung schwerlich leisten kann.

In der Grundsicherung sind diese Beträge aber mitkalkuliert. Vielleicht wird hier an der verkehrten Stelle gespart, wenn trotz Alementierung vom Amt große Wertgegenstände Eigentum des M sind.

Vor
allem aber fragt er sich, ob es überhaupt zulässig sei,
verschaffte sich jemand ohne Rücksprache mit ihm Zugang zu
seinem Kellerverschlag.

Zulässig kaum, Haftbarmachung daraus eher schwierig s. o. Der M hätte bei neuen Arbeitstermin Schadensersatz leisten müssen, der auch hier schon mal dreistellig, im Wiederholungsfall vierstellig ausfallen dürfte zu leisten. Die hier vermutlich von der Kaution, wenn vorhanden, abgezogen würden.

Ihm ist bewußt, daß ihn die
Wohnungsgesellschaft zwar fristlos kündigen könne, wenn er
sich notwendigen Bauarbeiten widersetzte, aber er will ja
sowieso bald ausziehen.

Deshalb ist es wohl am einfachsten für alle gewesen, sich in den Raum zu schleichen usw.

(Nebenbei: Ein Hinweis wegen des ersten Kellerdurchstöberns an
die für die Baumaßnahmen zuständige technische Leitung der
Wohnungsgesellschaft blieb unbeantwortet, weshalb der Mieter
zurückschrieb, er werde seinen Keller trotz der Baumaßnahmen
nun verschlossen halten.)

Hmm, der M hätte sich vielleicht hier vorher informieren sollen. Die HVW wird nun von davon ausgehen, das eine Zusammenarbeit schwierig sein wird. Das kann sich auch auf andere Bereiche wie Auszug, Kunanz in diesem Zusammenhang etc. auswirken.

vlg MC

PS: Wieso kommt ein M darauf, das seine eigenen Meinung zu M-Verpflichtungen gleichbedeutent sind zu der realen Wirklichkeit?
Wie kommt ein M darauf, das ein unverschossener Raum mit WErtgegenständen kein Interesse bei andern Leuten auslöst und keine gegeineten Maßnahmen dagegen trifft, sondern meint ein anderer wäre dafür zuständig?

Schade, daß keine Negativbewertung möglich ist.

Hallo

ist natürlich ärgerlich wenn ein Keller durchstöbert wird, andererseits wenn der Mieter weiß, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden und er den Keller offen lässt, kann man damit rechnen, dass ein Fremder sich mal „umschaut“, Menschen sind neugierig.

In einen verschlossenen Keller einzudringen ist nicht statthaft, auch klar, der Mieter hätte ggf. einem Nachbarn den Schlüssel geben können oder evtl. wertvolle Dinge aus dem Keller entfernen müssen.

Da man sowie so bald auszieht, sollte man die Sache abhaken, zumal man ja auch nicht weiß, ob etwas entwendet wurde, was schwerlich zu beweisen wäre, da unklar scheint, wer alles Zugang gehabt hat.

Man sollte dies unter „Lehrgeld“ verbuchen.

Gruß

… wenn nicht das geschrieben wird was man hören will ist man gleich beleidigt. (genau deshalb gibt es keine Negativbewertungen)

vnA