Guten Abend!
Nehmen wir einmal an, in einem Mietshaus werden umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, wozu einer der Baufirmen die Kellerräume (überwiegend einfache und mit selbst gekauften Vorhängeschlössern versehene Holzverschläge) zugänglich sein müssen.
Für einen Tag hatte Mieter XY seinen Verschlag offen gelassen, aber da er demnächst umziehen will und dort bereits eine Menge Umzugskisten stehen hat, schaute er am nächsten Abend nach, ob alles in Ordnung sei. Er sah, daß im Verschlag das Licht brannte und mehrere Sachen durchstöbert waren. Beispielsweise wurden zwei an der Kellerwand lehnende Transporttaschen, in der sich ein Keyboard und eine Gitarre befinden, umgeworfen und der Reißverschluß der Keyboard-Tasche geöffnet; zwei Thermostaschen, in denen Elektrokabel und -kleinteile lagen, waren aufgerissen sowie ein Elektrokleinteil nebst Rechnung aus einem Polsterkuvert herausgenommen und auf eine Umzugskiste gelegt worden; weiterhin waren ein Fotografen-Rucksack sowie ein Aktenkoffer (wenn auch jeweils ohne Inhalt) geöffnet worden. Da der Verschlag für nahezu vierundzwanzig Stunden offen war, läßt sich nicht sagen, ob ein Bauarbeiter oder ein Mitmieter den Keller durchstöbert hat.
Freilich hatte der Mieter XY keine Inventarliste angelegt, weshalb er nicht sagen könnte, ob etwas gestohlen worden sei. Danach ließ er seinen Kellerverschlag stets verschlossen.
Gestern abend schaute er erneut in den Keller und bemerkte, daß im Laufe der Woche zumindest die Elektrofirma irgendwie in den Verschlag gelangt sein muß, denn es waren darin ein neuer Lichtschalter sowie eine Steckdose gesetzt worden und ein Zollstock lag auf einer der Umzugskisten. Er konnte nicht feststellen, wie sie in den Verschlag gelangt war (eigenes Vorhängeschloß), da keinerlei Einbruchsspuren zu sehen waren.
Nun sorgt sich der Mieter selbstverständlich noch mehr um seine Sachen, da er Grundsicherung bezieht und sich deshalb so etwas wie Hausratsversicherung schwerlich leisten kann. Vor allem aber fragt er sich, ob es überhaupt zulässig sei, verschaffte sich jemand ohne Rücksprache mit ihm Zugang zu seinem Kellerverschlag. Ihm ist bewußt, daß ihn die Wohnungsgesellschaft zwar fristlos kündigen könne, wenn er sich notwendigen Bauarbeiten widersetzte, aber er will ja sowieso bald ausziehen.
(Nebenbei: Ein Hinweis wegen des ersten Kellerdurchstöberns an die für die Baumaßnahmen zuständige technische Leitung der Wohnungsgesellschaft blieb unbeantwortet, weshalb der Mieter zurückschrieb, er werde seinen Keller trotz der Baumaßnahmen nun verschlossen halten.)
Liebe Grüße
Marco
