Keller, was darf der Vermieter verlangen?

Guten Abend Werte Community.

Es gibt so vieles was zwischen Mieter und Vermieter im Vertrag geregelt wird, was auch gut ist denn „Vertrag“ kommt ja von „Vertragen“.

Manchmal gibt es aber doch unterschiedliche Ansichten und dabei brauche ich Euren Rat.
Vorab möchte ich mit den Gegebenheiten beginnen:

Ich wohne in einer Gemieteten Wohnung. Im Keller des Hauses gibt es mehrere Kellerparzellen.
Eine davon darf ich benutzen. Jede Parzelle ist fest gemauert und hat eine Blickdichte Tür aus Holz mit einem auf der Innenseite befindlichen Schloß. Soweit die Räumlichkeiten.
In meinem Mietvertrag steht geschrieben: Dem Mieter wird ein Kellerraum kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Erklärung zu Kostenfrei: Der Keller kann bei Tagelangen Starkregen am Fußboden (Beton) feucht werden, und mein Vermieter möchte nicht das er für Schäden Haftbar gemacht werden kann. (Was so jetzt auch kein Problem für mich Darstellt)

Desweiteren ist es so, das unter der Decke meiner Kellerparzelle zwei Wasserrohre Verlaufen. Auch gut…

Vor ca. zwei Jahren hat mich mein Vermieter darum gebeten das ich meine Sachen auf bzw in Regale stellen möge, damit im Falle von Feuchtigkeit nichts in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch ok, habe ich gemacht und bis auf weniges ( Vier Felgen OHNE Reifen) und einen Karton mit ein paar alten Tassen steht auch alles halbwegs sicher vor Feuchtigkeit.

Seit einigen Wochen aber, werde ich so zwei Mal die Woche von meinem Vermieter ermahnt, ich möge mich doch von Unrat und nutzlosen Krämpel trennen, und solle doch aufräumen da die Kellerparzelle ja kaum begehbar sei. Zudem könne im Falle eines Wasserrohrbruch ja keine da heran kommen. So mein Vermieter.

Außer den üblichen Dingen und den bereits erwähnten Felgen liegen auch (ebenfalls „Wasserfest“ zwei Getriebe in der Kellerparzelle. Diese haben aber keinerlei Öl mehr in sich und sind von meinem Vermieter auf Nachfrage meinerseits genehmigt worden und laut meinem Vermieter auch nicht Stein des Anstoßes.

Also eigentlich alles im Lot.
Nur wäre aber das was in meinem Keller liegt, (Bis auf die Felgen und die Öl-Freien Getriebe) alles doch nur Unrat und müsste weg.
Mein Vermieter beruft sich darauf das im Falle eines Rohr-Bruchs man nur schlecht an eben diese käme, und die Kellerparzelle ja mir kostenlos zu Verfügung stünde und er diese mir daher jederzeit „wegnehmen“ könne.

Und nun das Problem bzw die Fragen:
Zwar verlangt mein Vermieter kein Extra Geld für den Kellerraum, aber er steht in meinem Mietvertrag! Darf mir der Vermieter also nun wenn er meint weil ihm der Inhalt nicht mehr gefällt meinen Kellerraum einfach Wegnehmen?

Darf der Vermieter mir vorschreiben wie voll ich den Kellerraum Stelle?

Darf der Vermieter ohne daß ich davon weiß den Kellerraum betreten und inspizieren?
Hierzu sei ergänzend erwähnt das auch andere Mieter des Hauses sich darüber beklagen, das der Vermieter ohne Vorankündigung deren Parzellen betritt und ebenfalls angebliche Missstände anprangert. Allem Anschein nach hat der Vermieter zu jeder Parzelle Zweitschlüssel.

Ich bin nun überfragt, was mein Vermieter darf und was nicht. Das was im Keller liegt ist nicht gefährlich, kann nicht von alleine Brennen oder ist Giftig. Nur Normaler Kellerkram und die Felgen und Getriebe, welche ja ausdrücklich nicht das Problem seien.

Ich bitte euch um Rat…

Beste Grüße

Hallo,
der Vermieter hat dir die Kellerräume überlassen, ob kostenlos oder nicht spielt keine Rolle.
Es gilt, wie auch für deine Wohnung, dass er nicht ohne deine Zustimmung (und ggfs. per Voranmeldung) deine Räume betreten darf.
Wenn ein Schaden an den Rohrleitungen auftritt, der einen sofortigen Zutritt erfordert, dann muss die Tür (oder das Schloss) notfalls eben aufgebrochen werden. Sind an den Rohren überhaupt Ventile dran, die eventuell betätigt werden müssen?
Möchte sich der Vermieter von seiner Haftung befreien, könnte er dich ein entsprechendes Schriftstück unterschreiben lassen, in dem er auf die besonderen Umstände hinweist. Der Rest ist dann dein Problem.

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Und damit ist er Teil des Mietvertrages und untersteht dem Mietrecht.

In Grenzen ja. Alles, was sein Eigentum gefährdet, darf er untersagen. Zum Beispiel Gasflaschen oder Feuerwerk in größeren Mengen.

Nein.

Sowas tauscht man beim Einzug als erstes aus.

Was „Unrat“ und was „Schätze“ sind, liegt doch arg im Auge des Betrachters.

Erstens: wie oft brechen gerade Rohre mitten auf der Strecke? Zweitens: wenn das mal der Fall sein sollte, kann natürlich das Schloss aufgebrochen werden und der „Unrat“ zur Reparatur beiseite geschafft werden. Drittens: natürlich hätte der Vermieter das bei der Einteilung der Parzellen beachten können und sie so einteilen, dass er oder ein beauftragter Handwerker an alle Installationen herankommen kann.

Äääähhh nee.

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