angenommen, der Mieter ‚selten-benutzte-Bücher-in-den-Kellersteller‘ findet in seinem Kellerabteil - dessen Räumlichkeit er mit anderen MieterInnen teilt und in dem er ca. 1 Jahr nicht mehr war - seine, in Kartons aufbewahrten Bücher allesamt in nicht mehr benutzbaren Zustand. D.h. grösstenteils sind sie von klebrigen, schwarzen, heterotrophen ‚Organismen‘ bedeckt. Anhand der Menge als Anzeichen für Wohlgefühl, scheint es den Kameraden dort sehr gut zu gehen, besonders gebildet wirken diese bei der fortdauernden Verstoffwechselung besagter Bücher jedoch nicht.
Abgesehen davon, dass ‚selten-benutzte-Bücher-in-den-Kellersteller‘ dann ins überlegen kommt, ob er seinen Namen ändern soll:
Angenommen er habe keine Hausratsversicherung, schon gar keine, die sog. Sekundärschäden abdecken würde, weiter angenommen, dass ihm Mangels Information über etwaige Auslöser der Schimmelzüchtung seitens Dritter zB. des Vermieters, Hausmeisters, keine Möglichkeit gegeben war hier rechtzeitig rettende Massnahmen zu ergreifen
…was könnte er jetzt tun? Bleibt er auf dem Schaden sitzen und muss womöglich auch noch für die geeignete Entsorgung der Myzel-durchsetzten Schriftwerke sorgen?
Ich glaube eher nicht, daß es besonders hilfreich ist, sich auf die verschimmelten Bücher zu setzen. Die Bücher lassen sich auf diese Weise nicht retten, es sei denn, der sitzende Hintern verbreitet derartige Ausdünstungen, daß Schimmelpilz abstirbt.
…und muss womöglich auch noch für die geeignete Entsorgung der
Myzel-durchsetzten Schriftwerke sorgen?
So wird es wohl kommen.
Ein Keller ist i. a. kein geeigneter Lagerraum für Bücher, Schuhe und Kleidung oder jedenfalls nur, wenn bauseitig Maßnahmen getroffen wurden, die für trockene Luft im Keller sorgen. Andernfalls ist binnen Jahresfrist mit Schimmel an eingelagerten Gegenständen zu rechnen. Die erforderlichen bauseitigen Maßnahmen bestehen (neben intakten Feuchtigkeitssperren) aus geeigneter Belüftungstechnik, die nicht zur üblichen Ausstattung von Kellern zählt. Aber selbst die feinste Belüftungstechnik hilft nur, wenn die Nutzer mit einem Keller umzugehen verstehen und insbesondere im Sommer Kellerfenster und Türen geschlossen halten und Gegenstände so lagern, daß überall Luft heran kommt. Ansonsten bleibt nur, Gegenstände zusammen mit z. B. Silicagel luftdicht einzupacken/einzuschweißen.
Ich glaube eher nicht, daß es besonders hilfreich ist, sich
auf die verschimmelten Bücher zu setzen. Die Bücher lassen
sich auf diese Weise nicht retten, es sei denn, der sitzende
Hintern verbreitet derartige Ausdünstungen, daß Schimmelpilz
abstirbt.
Mmmh, d.h. ‚selten-benutzte-Bücher-in-den-Kellersteller‘ sollte seine Kost entsprechend umstellen? Angesichts des hohen emotionalen Wertes der Büchersammlung könnte dies durchaus in Betracht kommen…
…und muss womöglich auch noch für die geeignete Entsorgung der
Myzel-durchsetzten Schriftwerke sorgen?
So wird es wohl kommen.
[…]
Die bisherige Erfahrung des ‚selten-benutzte-Bücher-in-den-Kellersteller‘-s ar nicht so, dass Dein Ratschlag:
Ein Keller ist i. a. kein geeigneter Lagerraum für Bücher,
hier zuträfe. Zuvor hat das Schrifttum ohne jeglichen Organismenbefall leidlich überlebt. Der Keller ist ohne Fenster, etwas warm, da neben dem Heizungskeller. Zeitdauer des ‚zuvor‘ sind ca. 1.5 - 2 Jahre.
Nur um ganz sicher zu gehen, auch wenn sich bei genauerer Inspektion Anhaltspunkte dafür fänden, dass tatsächlich unnormale Wasser- / Feuchtigkeitsbelastung (Rohrbruch o.ä.) stattgefunden hat bleibt nur ‚darauf sitzen bleiben‘ übrig, ob mit oder ohne antibiotische / fungizide Ausgasung aus dem Hinterteil?
Die bisherige Erfahrung des
‚selten-benutzte-Bücher-in-den-Kellersteller‘-s ar nicht so…
Angesichts eines faulig-schimmeligen Haufens sollte sich die Frage erledigt haben, ob sich der Keller zur Bücherlagerung eignet.
Je nach Witterungsverhältnissen, Nutzung und Lüftung des Kellers kann es sein, daß die Lagerung in einem Jahr folgenlos bleibt, aber im nächsten Jahr können die Verhältnisse Schimmel begünstigen. Es kann sein, daß für längere Zeit nur muffiger Geruch, aber kein sichtbarer Schimmel auftaucht. Dabei gibt es keine Sicherheit.
…auch wenn sich bei genauerer
Inspektion Anhaltspunkte dafür fänden, dass tatsächlich
unnormale Wasser- / Feuchtigkeitsbelastung (Rohrbruch o.ä.)
stattgefunden hat…
Falls der Schaden als Folge eines Rohrbruchs auftrat, wird man den Hauseigentümer oder eine Versicherung zur Kasse bitten können, aber nicht bei Folgen unsachgemäßer Lagerung.
Viele Keller neigen in der warmen Jahreszeit zu Schwitzwasserbildung. Eingelagerte Winterstiefel, Büchern etc. sind dabei schimmelanfällig, es sei denn, der Keller wird in geeigneter Weise manuell oder automatisch so belüftet, daß nur Luft in den Keller gelangt, die kühler ist als die Kellerwände. Dabei bleiben Keller und eingelagerte Gegenstände trocken und schimmelfrei.