Eine etwas komplizierte Sache:
Jemand wohnt seit 1970 in einem Mietshaus mit 6 Parteien. Seine Vermieterin hat ihren Keller ihrem ehemaligen Lebensgefährten, der im gleichen Haus wohnt, überlassen und ihm auch die zweite (die Wohnung, in der „Jemand“ lebt) in ihrem Besitz befindliche Wohnung verkauft.
Danach verkaufte sie ihre eigene Wohnung und liess - nach dem Verkauf der 2. Wohnung - ihren Mieter per Zettel im Briefkasten wissen, dass er seinen Keller unverzüglich zu räumen habe, da sie ihn mit ihrer eigenen Wohnung an die neuen Besitzer verkauft habe.
Mit dem neuen Besitzer seiner Wohnung (dem ehemaligen Lebensgefährten der Ex-Vermieterin) einigte sich der „Jemand“ nach viel Ärger (in seinem Mietvertrag steht ausdrücklich „mit Kellerraum“) darauf, dass er seine Sachen (KEIN MÜLL) im Hauptkeller unter der Treppe abstellen könne.
Nun hat die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschlossen, dass die Sachen umgehend zu verschwinden haben, sonst würde die Müllabfuhr gerufen und die Sachen entsorgt werden. Der darauf angesprochene Vermieter meinte, dass der „Jemand“ die Sachen doch in der Wohnung lagern könne. Das ist aber unzumutbar.
Was kann man denn da machen ??
Da vertraglich der Keller zu den gemieteten Räumen gehört, kann man dem Mieter nicht einfach den Keller wegnehmen, für den er Miete zahlt.
Außerdem bricht Kauf nicht Miete.
Die Räumung des Kellers und die Entsorgung des Besitzes wären strafbare Handlungen.
Gruß!
Horst