Keller!

Hallo Gemeinde :smile:

Inwieweit gehört der Keller zur Mietsache bzw. zur Wohnung?

Beispiel: Handwerker verschaffen sich ohne Rücksprache mit dem Mieter und ohne Notsituation (Wasserrohrbruch oder ähnliches) Zutritt zu Kellerräumen. Der Mieter wird weder gefragt, noch informiert. Dabei nehmen im Keller gelagerte Gegenstände schaden.

Liegt Sachbeschädigung vor?
Liegt Hausfriedensbruch vor?
Was liegt genau vor?

1000 Dank im Voraus und
Grüßle vom

Florian

Hallo,

Liegt Sachbeschädigung vor?

Sachbeschädigung = rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Ich nehme nicht an, dass die Handwerker einen Grund gehabt haben, jedenfalls geht das nicht aus der Frage hervor.
Meine Antwort: Ja.

Liegt Hausfriedensbruch vor?

Falls mitvermietet, wäre meine Antwort: ja.

Gruß
Andreas

HallO!

Erstmal Danke für Deine Antwort.

Ich nehme nicht an, dass die Handwerker
einen Grund gehabt haben, jedenfalls geht das nicht aus der
Frage hervor.

Hmm ja, das wäre noch ein Faktor; habe ich nicht bedacht. Was könnten denn Gründe sein die das rechtfertigen? Klar Wasserrohrbruch und Co, aber das liegt hier jetzt nicht vor; sag ich mal so. Müsste dann aber nicht im Nachhinein das erwähnt werden? oder bescheid gegeben werden?

Wie wäre eine solche Sache justiziabel?

1000 Grüße

Florian

HallO!

Müsste aber… Tja, müsste, würde…
Sicherlich müssten die Dich benachrichtigen. Sie dürften aber vorher Dein Eigentum auch nicht beschädigen oder Deinen Besitz ohne Erlaubnis betreten. Ich würde bei Kenntnis der Baufirma diese anschreiben und sie auffordern, den von Dir genau bezifferten Schaden bis Frist xy zu begleichen. Sollte Dir die Firma nicht bekannt sein, beim Vermieter erkundigen, der das wohl in Auftrag gegeben hatte (?).

Man muss natürlich unterscheiden zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen und dem von Dir angesprochenen Strafrecht. Und so wie ich Dich verstanden habe, geht es Dir primär nicht um letzteres, kann das sein?

Gruß
Andreas

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Moin Moin!

Und so
wie ich Dich verstanden habe, geht es Dir primär nicht um
letzteres, kann das sein?

Jein! Mir geht es prinzipiell darum, welche Konsequenzen das haben kann/soll…
Was würdest Du tun, bzw auf keinen Fall tun?

LG

Florian

Hallo,

dazu habe ich bereits etwas geschrieben:

Ich würde bei Kenntnis der Baufirma diese anschreiben und sie auffordern, den von Dir genau bezifferten Schaden bis Frist xy zu begleichen. Sollte Dir die Firma nicht bekannt sein, beim Vermieter erkundigen, der das wohl in Auftrag gegeben hatte (?).

Ich würde dies dem Mieter raten. Alles andere bei viel Zeit und Energie…
Sollte der oben beschrieben Weg nicht zum Erfolg führen, müsste das örtliche Amtsgericht klären, wer für den Schaden verantwortlich ist und diesen übernimmt. Hier stellt sich wieder die Frage nach Zeugen, Beweisbarkeit etc…

Möglicherweise gibt es hier noch einige, die ihre Erfahrungen in einem ähnlichen Fall schildern können…

Gruß
Andreas

hallo, man kann wohl davon ausgehen, dass der Keller lt.Mietvertrag
zur Wohnung gehört aber nicht zur Wohnfläche, für die Miete gezahlt
wird. Ist der Mieterkeller offen oder abschließbar und war er auch
abgeschlossen? In diesem Fall besteht wohl Erklärungsbedarf durch
die Handwerker. Gruß

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Hallo

[völlig unnötiges Fullquote entfernt]

hallo, man kann wohl davon ausgehen, dass der Keller
lt.Mietvertrag
zur Wohnung gehört aber nicht zur Wohnfläche, für die Miete
gezahlt
wird.

Wenn es nicht da steht, kann man nicht davon ausgehen. Hab ich jedenfalls so gelernt. Mann kan mutmaßen, aber das war ja nicht gefragt…

Ist der Mieterkeller offen oder abschließbar und war er
auch
abgeschlossen? In diesem Fall besteht wohl Erklärungsbedarf
durch die Handwerker.

Für mich ist das nicht relevant, ob der Keller auch abgeschlossen ist, sondern ob die Auf- und Abteilung klar ersichtlich ist. Man muss ja seinen Garten auch nicht mit hohen Mauern ausstatten, um erst dann einen Hausfriedensbruch anzeigen zu können. Ich würde sagen, Klärungsbedarf besteht in diesem fiktiven Fall auf jeden Fall.

Mein Problem - und da kenne ich mich im Strafrecht zu wenig aus - ist die Frage, welche Rolle Vermieter und welche Rolle die Bauarbeiter spielen. Der eine hat - wahrscheinlich weil er das immer so gemacht hat - die Handwerker in den Keller geschickt und die anderen haben gedacht, dass die ganze Sache abgesprochen wäre und nicht gedacht, dass er Mieter von der ganzen Sache nichts weiß… Wie auch immer, sollte dem Mieter unwohl sein und der Vermieter nichts zur Aufklärung beitragen: Anwalt nehmen oder Wohnung wechseln…

Gruß
Andreas

Hallo, niemand schreibt wohl heutzutage einen Mietvertrag mit der
Hand oder der Schreibmaschine, wenn der Mustervertrag im Doppel und
8 Seiten (eng gedruckt ) umfasst und für 4-5 Euro zu haben ist.
Im Mustervertrag ist angegeben, ob Keller, Gartenanteil usw.
mitvermietet sind. Wenn also dort weder eine Zahl noch Strich einge-
fügt ist, tun mir beide Vertragspartner leid. Gruß

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