Kellerabteil Mietwohnung - Zugang im Notfall

Angenommen, es gäbe folgende hypothetische Vorgeschichte:

In einem Haus mit mehreren Mietparteien, eine davon Person A, gab es einen Wasserrohrbruch und das Abwasser drückte sich im Keller, wo alle Parteien ein Kellerabteil haben, durch den Boden.

Weiterhin sei angenommen, dass gerade im Kellerabteil von Person A zufällig eine Hauptleitung liegt, zu der die gerufene Kanalreinigungsfirma Zugang benötigte.

Daraufhin wurde in unserer hypothetischen Vorgeschichte die Vermieterin verständigt, welche den Ersatzschlüssel des Kellerabteils von Person A an den Hausmeister herausgab und über die Öffnung informiert war. Sie hat zwar versucht, Person A zu erreichen, aber nur durch Klingeln an seiner Türe und durch Anrufe auf das Festnetz (wo sie Person A nicht erreichte, weil sie unterwegs war).

Nach diesem Notfall wurde es (hypothetisch) leider versäumt, die Kellertüre wieder zu verschließen. Die Begründung hierfür: „…damit die Kanalfirma auch weiterhin Zugang zum Keller bekommt, da noch weitere Einsätze nötig sein werden“.

Es gab noch mehrere Einsätze der Firma, die allesamt während der Arbeitszteit von Person A stattfanden und für die es einen Termin gab, der Person A aber nie angekündigt wurde. Man versuchte immer nur, an der Wohnungstüre von Person A zu klingeln und Person A auf dem Festnetz zu erreichen, als die Firma schon vor Ort war.

Soviel zur Vorgeschichte, zur hypothetischen.

Jetzt zum eigentlichen Problem, das dadurch theoretisch entstehen könnte:

Was wäre, wenn Person A heimkäme und plötzlich Trockengeräte im Keller stünden, die sehr viel Strom verbrauchen (den man auf einem in den Geräten installierten Zähler ablesen könnte)? Diese Geräte stünden nicht im Kellerabteil von Person A, sondern im Gang (und das für die nächsten zwei Wochen). Sie wären aber im Kellerabteil von Person A an den Strom angeschlossen.
Darüber wäre Person A nur im Nachhinein von der Vermieterin informiert worden, welche Person A natürlich wieder nicht auf dem Festnetz hätte erreichen können und auf dem Mobiltelefon nicht einmal hätte zu erreichen versucht. Erst durch Nachfragen von Person A hätte sie die Situation erklärt.

Der Vertrag mit dem Stromanbieter hätte Person A natürlich in diesem hypothetischen Szenario selbst abgeschlossen.

Vom Hausmeister, der den Ersatzschlüssel von Person A von dessen Vermieterin hat, bekäme Person A die Erklärung, „…dass man die Geräte in diesem Kellerabteil und nicht woanders angeschlossen habe, weil eben zufällig gerade der Schlüssel davon vorhanden war.“

Die Hausverwalterin, die bei den Kelleröffnungen nie persönlich dabei gewesen wäre, würde Person A erklären, dass die Versicherung für den Strom der Trockengeräte aufkäme und dass Person A die Erstattung aber selbst regeln müsse.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist es in der angenommenen Situation rechtens, die Kellertüre offen zu lassen? (Es könnte ja etwas geklaut werden!).

Hätte die Vermieterin versuchen müssen, Person A auf dem Handy zu erreichen?

Wäre es rechtens gewesen, die Trockengeräte ohne das Einverständnis von Person A an sein Stromnetz anzuschließen und dafür ohne sein Wissen nochmals das Kellerabteil zu betreten?

Hätte Person A das Recht, seiner Hausverwalterin eine Frist von 24h zu geben, um die Geräte von seinem Stromnetz zu entfernen? Person A wäre nämlich erstens mit der Vorgehensweise und zweitens mit der Tatsache an sich nicht einverstanden,dass die Geräte an seinen Strom angeschlossen werden.

Dürfte Person A die Geräte auch selbst ausstecken?

So, das war ein langer und komplizierter Text. Ich hoffe, irgendjemand begreift, was ich mit dieser wirren Anfrage gemeint habe und gibt mir Auskunft darüber, welche Rechte Person A in der gegebenen Situation hätte.
Dafür schon im Voraus vielen Dank!

Annara

Hallo !
So wirr finde ich es gar nicht !

Notfall,also man musste schnell handeln und konnte wohl auch nicht alle Mieter benachrichtigen um an die Schlüssel der Kellerverschläge zu kommen.
Meines Erachtens dürfte man sogar sofort die Türe aufbrechen (Gefahr im Verzug) zur Schadensmilderung bzw. Abhilfe.
Die Feuerwehr zur Hilfe gerufen hätte es gemacht.

Da sehe ich kein Problem drin.

Mieter muss anschließend benachrichtigt werden,auch ein Mieterschloss muss später ersetzt werden und was sonst kaputt ging,auch an eingelagerten Sachen,sei es durch das Wasser oder das Ausräumen für die Notmaßnahme. Bei späterem Diebstahl von Lagergut aus offenem Keller wohl auch ?

Tür muss anschließend schon gesichert werden,kommt sicher auf den Einzelfall an. Hier nehme ich an,es konnte überhaupt nicht geschlossen werden,weil dort die Trocknungsgeräte und Schläuche durchführten.
Allerdings muss der Mieter Kenntnis bekommen,sein Keller steht offen.

Hätte man bis zum Eintreffen des Mieters den offenen Raum bewachen müssen ? Eine Wohnung womöglich ja,einen Kellerraum auch ?

Zum Stromverbrauch der Trocknungsgeräte:

Kein böser Wille oder Stromdiebstahl bestimmt,man schloss dort an,wo Steckdose vorhanden war. Ob das Allgemeinstrom oder Mieterstrom ist,kann eine Fremdfirma nicht entscheiden.
Und wenn das so läuft wie üblich,wäre auch eine exakte Erfassung des Verbrauchs möglich,denn die Trockner haben Betriebsstundenzähler,daraus kann man mit dem feststehenden Anschlußwert den Verbrauch in kWh ausrechnen. Oder es sind gleich echte Stromzähler.
Den muss der Mieter ersetzt bekommen,klappt auch immer,kenne es nicht anders.

Und Ansprechpartner wäre immer der Vermieter/Verwalter,mit der Trocknungsfirma hat der Mieter nichts zu tun !
Es wird sich ja um einen Versicherungsschaden handeln,die Stromrechnung des Mieters würde dann über die Versicherung erstattet.

Ob der Mieter bei Unkenntnis der Lage die Trockner dort entfernen dürfte ? Ich meine nein,denn es ist offensichtlich,hier handelt es sich nicht um ungenehmigten „Stromklau“ sondern es findet eine Notmaßnahme statt. Also müsste man wohl erst den Verwalter ansprechen.

Schließlich könnte ja ein Ausstecken der Geräte neue Schäden verursachen.

MfG
duck313

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Vielen Dank für die Antwort.
Hier noch ein paar Ergänzungen zur hypothetischen Situation von Person A:

Nach dem Notfalleinsatz der Kanalfirma in Person A´s Kellerabteil blieben keinerlei Leitungen oder Schläuche zurück. Die Türe blieb offen, damit die Firma in der darauffolgenden Woche zum mit der Verwalterin vereinbarten Einsatz (kein Notfalleinsatz!!) bequem und schnell den Keller betreten konnte.
Die anderen Kellerabteile waren nicht betroffen.

"Zum Stromverbrauch der Trocknungsgeräte:

Kein böser Wille oder Stromdiebstahl bestimmt,man schloss dort an,wo Steckdose vorhanden war."

Es gibt nicht nur in jedem anderen der ca. zehn Kellerabteile jeweils eine Steckdose, sondern auch im Flur vor dem Keller. Die Trocknungsgeräte trocknen auch nicht nur das Abteil von Person A, sondern den gesamten Kellerraum.
Der Anschluss der Trockengeräte erfolgte eine Woche nach dem Wasserschaden. Es handelte sich hier nicht um eine Notfallmaßnahme, sondern um einen Tage vorher vereinbarten Termin mit der Verwalterin. Diese war übrigens nicht einmal dabei, als der Keller erneut ohne Wissen von Person A betreten wurde und die Geräte angeschlossen wurden.

Muss also Person A wirklich dulden, dass die Geräte an seinen Strom angeschlossen sind?