Angenommen, es gäbe folgende hypothetische Vorgeschichte:
In einem Haus mit mehreren Mietparteien, eine davon Person A, gab es einen Wasserrohrbruch und das Abwasser drückte sich im Keller, wo alle Parteien ein Kellerabteil haben, durch den Boden.
Weiterhin sei angenommen, dass gerade im Kellerabteil von Person A zufällig eine Hauptleitung liegt, zu der die gerufene Kanalreinigungsfirma Zugang benötigte.
Daraufhin wurde in unserer hypothetischen Vorgeschichte die Vermieterin verständigt, welche den Ersatzschlüssel des Kellerabteils von Person A an den Hausmeister herausgab und über die Öffnung informiert war. Sie hat zwar versucht, Person A zu erreichen, aber nur durch Klingeln an seiner Türe und durch Anrufe auf das Festnetz (wo sie Person A nicht erreichte, weil sie unterwegs war).
Nach diesem Notfall wurde es (hypothetisch) leider versäumt, die Kellertüre wieder zu verschließen. Die Begründung hierfür: „…damit die Kanalfirma auch weiterhin Zugang zum Keller bekommt, da noch weitere Einsätze nötig sein werden“.
Es gab noch mehrere Einsätze der Firma, die allesamt während der Arbeitszteit von Person A stattfanden und für die es einen Termin gab, der Person A aber nie angekündigt wurde. Man versuchte immer nur, an der Wohnungstüre von Person A zu klingeln und Person A auf dem Festnetz zu erreichen, als die Firma schon vor Ort war.
Soviel zur Vorgeschichte, zur hypothetischen.
Jetzt zum eigentlichen Problem, das dadurch theoretisch entstehen könnte:
Was wäre, wenn Person A heimkäme und plötzlich Trockengeräte im Keller stünden, die sehr viel Strom verbrauchen (den man auf einem in den Geräten installierten Zähler ablesen könnte)? Diese Geräte stünden nicht im Kellerabteil von Person A, sondern im Gang (und das für die nächsten zwei Wochen). Sie wären aber im Kellerabteil von Person A an den Strom angeschlossen.
Darüber wäre Person A nur im Nachhinein von der Vermieterin informiert worden, welche Person A natürlich wieder nicht auf dem Festnetz hätte erreichen können und auf dem Mobiltelefon nicht einmal hätte zu erreichen versucht. Erst durch Nachfragen von Person A hätte sie die Situation erklärt.
Der Vertrag mit dem Stromanbieter hätte Person A natürlich in diesem hypothetischen Szenario selbst abgeschlossen.
Vom Hausmeister, der den Ersatzschlüssel von Person A von dessen Vermieterin hat, bekäme Person A die Erklärung, „…dass man die Geräte in diesem Kellerabteil und nicht woanders angeschlossen habe, weil eben zufällig gerade der Schlüssel davon vorhanden war.“
Die Hausverwalterin, die bei den Kelleröffnungen nie persönlich dabei gewesen wäre, würde Person A erklären, dass die Versicherung für den Strom der Trockengeräte aufkäme und dass Person A die Erstattung aber selbst regeln müsse.
Jetzt zu meinen Fragen:
Ist es in der angenommenen Situation rechtens, die Kellertüre offen zu lassen? (Es könnte ja etwas geklaut werden!).
Hätte die Vermieterin versuchen müssen, Person A auf dem Handy zu erreichen?
Wäre es rechtens gewesen, die Trockengeräte ohne das Einverständnis von Person A an sein Stromnetz anzuschließen und dafür ohne sein Wissen nochmals das Kellerabteil zu betreten?
Hätte Person A das Recht, seiner Hausverwalterin eine Frist von 24h zu geben, um die Geräte von seinem Stromnetz zu entfernen? Person A wäre nämlich erstens mit der Vorgehensweise und zweitens mit der Tatsache an sich nicht einverstanden,dass die Geräte an seinen Strom angeschlossen werden.
Dürfte Person A die Geräte auch selbst ausstecken?
So, das war ein langer und komplizierter Text. Ich hoffe, irgendjemand begreift, was ich mit dieser wirren Anfrage gemeint habe und gibt mir Auskunft darüber, welche Rechte Person A in der gegebenen Situation hätte.
Dafür schon im Voraus vielen Dank!
Annara