Notwendigkeit der Kellerdämmung (DIN Norm, EnEV ?)
Kellerabdichtung wegen aufstauendem Sickerwasser
Hallo,
zu 1)
wenn man einen NEUBAU plant und im Keller Hobbykeller und Spielkeller plant muss dann das Kellergeschoss gedämmt werden (von außen).
Muss bei einem NEUBAU auch unter der Bodenplatte gedämmt werden?
Gibt es eine DIN Norm oder sonstige Bestimmung?
zu 2)
wenn das Haus im Schluff gegründet wird (Schluff ist so etwas wie Ton) und dadurch aufstauendes Sickerwasser besteht, muss dann der Keller abgedichtet werden?
Muss der Keller (Betonkeller) als WU ausgebildet sein, oder weiße Wanne oder sonst wie abgedichtet?
Vielen Dank vorab für alle qualifizierten Antworten.
Zu 1) Es kommt auf die Nutzung des Kellers an. Sind da wohnraumähnliche(beheizte) Nutzräume, dann schreibt die EnEV auch eine Dämmung der Wände und Sohle vor. Es wäre ein Mindestwert vorgeschrieben (U-Wert < 0,30 W/m²K) .
Das ist die sog. Perimeterdämmung aus speziellen druckfesten und kein Wasser aufnehmenden Hartschaumplatten.
Wäre es reiner Keller (Lagerzwecke, Waschkeller usw dann reicht die Dämmung der Kellerdecke .
zu2) Ja, hier muss abgedichtet werden, je nach Art des Wasserandrangs gegen stehendes oder gar drückendes Wasser(schärfere Bedingung).
Auch gehört ggf. eine Dränage zu so einem Schutzsystem.
Letzteres kann dazu führen, das man den Keller einschl. Sohle aus WU-Wanne ausbildet. Das nennt man „weiße Wanne“ weil Wände von außen „weiß“ = betonfarben bleiben und nicht mit schwarzer Dichtmasse bestrichen werden ( = „schwarze Wanne“). Der WU-Beton ist dicker und nimmt nahezu keine Feuchte auf.
Je nach höchstem Wasserstand kann man dann aber keine Lichtschächte anbringen oder sie sind so hoch, das man die Räume kaum zu Wohnzwecken nutzen kann.
Übrigens, jeder Keller muss abgedichtet werden, denn auch im Normalfall wirkt zumindest Bodenfeuchte ein und muss mit einem Schutzanstrich abgewehrt werden.
Und auch eine Dränage gehört zu einem Schutzsystem, was langes Anstehen von Nässe vor der Wand verhindert.