Kellerfenter kaputt

Hallo Rechtsexperten,
wie sieht es aus, wenn in einem gemieteten Einfamilienhaus, an Haloween die Kellerfensterscheibe kaputt gemacht wurde, trotz abgeschlossenem Gartentürchen. Wer zahlt da rein rechtlich den Schaden??? Der Mieter oder Vermieter??? Im Mietvertrag ist dergleichen nix festgehalten.
Danke für Antworten
Beatrix

Wie wäre es denn mit demjenigen, der es kaputt gemacht hat?
Ist natürlich nur so ein Gedanke…

mfg
Simon

Hallo Rechtsexperten,
wie sieht es aus, wenn in einem gemieteten Einfamilienhaus, an
Haloween die Kellerfensterscheibe kaputt gemacht wurde, trotz
abgeschlossenem Gartentürchen. Wer zahlt da rein rechtlich den
Schaden??? Der Mieter oder Vermieter??? Im Mietvertrag ist
dergleichen nix festgehalten.
Danke für Antworten

Hallo Beatrix,

Schäden, die einem Mieter nicht zugeordnet werden können, hat der Vermieter zu tragen.

Gruss Günter