Kellernutzung - Mietrecht

Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..

Hallo Audiowurst
in dem Fall rate ich dir ebenfalls rechtlichen Rat einzuholen u. zwar schnellstens.
Entweder über einen Mieterverein oder öffentliche Rechtsauskunft.
Was die Kündigung anbetrifft, leg sofort per Einschreiben Widerspruch ein.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,

ich rate dir, zum deutschen Mieterschutzbund zu gehen. Lasse dich dort beraten, um dann zu entscheiden, was ihr macht.

Es ist immer schwierig direkt mit Vermietern in einem Haus zu wohnen. Bei der suche nach eurer nächsten Wohnung solltet ihr auf jeden Fall in den Vertrag aufnehmen lassen, dass ihr im Keller einen Werkraum einrichten dürft.

Da der Umzug viel Geld kostet und von der Vermieterin zunächst das Versprechen hattet, einen Werkraum einzurichten, solltet ihr Klage auf Schadensersatz erheben. Zum anderen solltet ihr erwägen, Klage auf Schmerzensgeld, zu erheben, da deine Freundin den ganzen Tag geweint hat und du nun durch das Mobbing der Vermieterin mit Herzschmerzen im Krankenhaus liegst. Wenn Ihr rechtsschutzversichert seid oder im deutschen Mieterbund seid, steht die Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein. Ich meine, dass die erste Antwort des Mieterschutzbundes kostenfrei ist. Sie wird von versierten Rechtsberatern formuliert, so dass dies zunächst ein Warnschuss von eurer Seite aus ist.

Es könnte sein, dass die Kündigung unwirksam ist, da ein Vermieter i. d. R. nur mit dem Grund des Eigenbedarfs kündigen kann, nicht jedoch mit den angeblichen Verstößen gegen die Hausordnung.

Um Ruhe vor der Furie zu haben, würde ich die Werkstaatt-Geräte in Kartons verpacken, so dass es nicht mehr nach Werkstatt aussieht. Was du in deinem Keller lagerst sollte der Vermieterin schließlich egal sein.

Was mich interessieren würde: in welcher Stadt ist der Vorfall?

Gruß Knarf

Hallo.
Vielen Dank für die Bemühungen. Wie leben in Regensburg. Nach eingehender Prüfung des Kündigungsschreibens ist alles noch viel schlimmer denn gekündigt wurde als erleichterte Kündigung für Einliegerwohnungen. Ich denke dagegen wird man schwer etwas machen können. Am Montag werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, anders geht es nicht. Ich verstehe das § 573a für den Schutz von Vermietern gedacht ist, vor allem wenn man nah beieinander wohnt. Aber ist eine Kündigung nach diesem § nach 2 Monaten nicht auch ein Missbrauch? Wie auch immer, ich will hier auf keinen Fall wohnen bleiben, denn eine Wohnqualität ist das ja nun auch nicht. Aber ich möchte auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Immerhin haben wir uns gerade eingerichtet, nach der Wohnung.

Danke und Gruß,

Arne Ziemann

Hallo Arne,

ich habe schon vermutet, dass dies in einer recht kleinen Stadt passiert ist.

Ich kann euch nur empfehlen, vor dem Einzug sicherzugehen, dass der Vermieter nicht im Haus wohnt und vorher einige Mieter zu befragen, um herauszubekommen, ob ihr auf einer Wellenlänge seid. Neidische Mitmieter Marke ‚Blockwart oder Blockwärtin‘ können einem auch das Leben zur Hölle machen.

Außerdem würde ich vor Unterschrift den Vermieter über die Mitmieter befragen. Wenn dieser über alle herzieht, ist der Vermiter auch nicht ganz echt und Äger ist vorprogrammiert. Alle Mieter im Haus können nicht schlecht sein.

Ich wünsche euch viel Glück und würde mich interessieren wie die Sache ausgeht.

Gruß Knarf

PS: Ich hatte mal eine Mitschülerin namens Marita Ziemann (Dormtund). Aber der Name ist ja auch nich so selten.

Hallo,

da die Sache nun so kompliziert ist, rate ich hier eine Rechtsberatung oder den Mieterbund einzuschalten. Und … die Ruhe bewahren, so einfach ist eine Kündigung nicht.

MfG P. Kunze

Schade, daß Sie nicht im Mieterverein / Mieterbund sind. Da würden Sie kostenlos einen Anwalt bekommen. Aber man kann sich auch so an die wenden, wenn es nicht nur um Rechtsberatung geht… Sie sollten es auf alle Fälle versuchen und dem Vermieter „nett“ mitteilen, daß Sie vor einem Rechtsstreit nicht zurück schrecken würden…und die Antwort abwarten…
Ich würde auch darauf beharren, daß ein mündlicher Vertrag auch bindend ist und nicht durch einen Vermieterwechsel ungültig wird…
Ich drücke die Daumen…
MfG

Hallo,

ich würde auch so verfahren, wie es Heike Tapken vorschlägt.

Außerdem richtet Euch schon mal darauf ein (auch wenn es natürlich unschön ist), dass Ihr wieder umziehen werdet/müsst.

Die Situation scheint so „verfahren“ - es wird da keine Ruhe mehr reinkommen. Eure Vermieterin ist ja voll auf Krawall „gebürstet“, so dass die immer wieder „nachlegen“ wird.

Selbst wenn Ihr jetzt (bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung) Recht bekommen solltet, würde Eure Vermieterin immer wieder etwas suchen und finden, um Euch das Leben schwer zu machen.

Also ich persönlich würde (auch wenn es aus der Gesamtsituation heraus natürlich echt blöd ist), wieder ausziehen, da man sich hier nur unnötig „aufreibt“ und dabei „Nerven“ lässt. Die ersten gesundheitlichen Probleme habt Ihr ja schon…

Versteht mich an dieser Stelle aber nicht falsch - rechtlich „abchecken“ würde ich die „Gesamtlage“ natürlich auf jeden Fall.

Und wenn ggf. der Mieterverein oder ein (Fach-)Anwalt für Mietrecht Chancen sehen, sich gegen die Kündigung und die Abmahnung zu wehren, dann würde ich das tun.

Sagen wollte ich eigentlich nur, dass Ihr dieses „Gefecht“ - so Ihr das wollt - noch durchstehen und danach ausziehen solltet - denn besser wird die Situation bei Euch im Haus sicher so oder so nicht!

Abschließend noch ein Tipp:
Wenn Ihr dann ganz in Ruhe eine neue Wohnung sucht, achtet darauf, dass der Vermieter nicht unbedingt mit im Haus wohnt. Ist natürlich nur meine persönliche Meinung, aber ich bin bisher immer gut so „gefahren“. Und Ihr habt ja nun leider erlebt, was da so alles passieren kann…

Ich wünsche Euch, dass „alles“ gut für Euch ausgeht und Ihr Euch vor allem wieder gesundheitlich erholt.

MfG schoerschi