Kellernutzung - Mietrecht

Hallo!
Ich habe leider sehr große Schwierigkeiten mit meiner Vermieterin. Wir wohnen seit dem 1.4. in einer neuen Wohnung. Gemietet wurde eine 2-Zimmer Wohnung mit Keller, Waschküche incl. Trockenraum. Vor Einzug habe wir gefragt ob es möglich ist den Keller zum Basteln zu benutzen, bzw. wörtlich „ob man sich dort einen Arbeitsplatz zum Basteln einrichten darf“. Dies wurde erlaubt. Der Mietvertrag gibt dahingehend allerdings keine genaue Auskunft. Drin steht nur das der Keller mit vermietet ist und das die Wohnsache nur zweckentsprechend genutzt werden darf. Ich bin Hobby-Elektrotechniker und habe mir nun einen Bastelplatz eingerichtet. Um es nicht zu verschweigen: es gibt Maschienen im Keller. Ich habe mir einen Traum erfüllt und mir eine kleine CNC-Fräse zugelegt. Auch gibt es eine Standbohrmaschiene. Meine Ziel ist es meine Elektronikbasteleien eventuell auch mal entsprechend in Gehäuse zu Verpacken und die Frontplatten selber zu gestalten und zu fertigen. ABER: die Fräse war noch nicht ein einziges mal in Betrieb. Derzeit habe ich nicht einmal ein entsprechendes Program um sie zu steuern. Auch die Bohrmaschiene habe ich seit Einzug erst 2 mal kurz benutzt. Und natürlich brennt die Luft. Seit meine Vermieterin mitbekommen hat das die Maschienen dort stehen, werden wir geschnitten und bei jedem Geräusch von außerhalb wird sich beschwert. Man kann auch schon Generalverdacht dazu sagen. Wenn ich also im Keller sitze und Löte (ausschließlich… und das macht gar keine Geräusche!) scheint Ihr das schon zu viel zu sein. Noch zur Info: der Strom geht über meine Zähler.
Darum nun also meine Frage: kann meine Vermieterin nach mündlicher Zusage für das Einrichten eines Bastelplatzes diese Widerrufen? Ist es erlaubt (wenn der Mietvertrag nichts anderweitiges sagt) des Keller dafür zu nutzen?
Was ich noch kurz sagen möchte ist folgendes: Ich bin ein sehr freundlicher Mensch, mit dem man über alles REDEN kann. Nur schlägt mir seitens meiner Vermieterin da leider ein Ton entgegen der unter aller S… ist. Da wird auch mal die Treppe runtergebrüllt. Ich halte mich gerne an die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiten. Und auch sonst nehme ich gerne Rücksicht. Nur einschränken lassen möchte ich mich nicht, zumal die Lärmintensiveren Arbeiten vielleicht 1% vom Kelleraufenthalt ausmachen und höchstens 1 x wöchentlich für 15 minuten anfallen… wenn überhaupt.
Ich freuen mich auf eure Antworten und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Guten Morgen Audiowurst
handwerkliche Tätigkeiten bzw. Basteleien sind außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.
Die einzige Einschränkung bezieht sich hierin, dass sich derartige Arbeiten in einem erträglich Maß gestalten.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,
Sorry, aber damit kenne ich mich leider nicht aus.
Ich glaube allerdings nicht, dass der Vermieter
dagegen etwas machen kann.
Alles Gute

Guten Morgen,

sich auf die mündliche Zusage berufen -> wird schwierig. „Basteln“ und „Werkstatt“ sind auch zweierlei. Zunächst gilt der Mietvertrag.

Ein „Bastelplatz“ könnte ja noch evtl. durchgehen, ein Maschinenpark mit Fräse & Co. geht aber deutlich über jede normale Nutzung eines Kellers hinaus.

Vorschlag: mache einen Vor-Ort-Termin mit Vermieterin und evtl. noch den direkt Betroffenen (z.B. Wohnung direkt oberhalb Keller), erkläre was Du wann genau machen willst, vielleicht ergibt sich ja eine Einigung. Wenn ja, unbedingt schriftlich festhalten.

Viel Glück,
FvS

Hallo,

ein Kellerraum ist kein Wohn- sondern ein Nutzraum. Es gibt keine eindeutige Rechtssprechung für die Nutzung von Kellerräumen in Mietshäusern. Der Kellerraum ist laut Mietvertrag mit angemietet und unterliegt dem Hausrecht des Mieters.
Wenn im Mietvertrag und in der Hausordnung nix anderes geregelt ist, der Mieter keine schädlichen Emissionen (Lärm, Staub etc.) verursacht, Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, das ganze nicht gewerblich betrieben wird, keine Gefahrenstoffe gelagert werden, dann kann man ihm sein Hobby nicht untersagen. Er hat dabei auf die Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen dass kein Staub etc. von ihm in die Räume der anderen Mieter gelangt.
Sollte sich Deine Vermieterin weiterhin beschweren, dann bitte Sie, dass Sie Dir den § der Untersagung aus dem Mietrecht schriftlich, mitteilt. Ihr Hausrecht kann sie in dem Kellerraum nämlich nicht ausüben.

MfG P. Kunze

Hallo,

das ist nicht so einfach. Mündliche Zusagen oder Verträge sind eigentlich einzuhalten. Der Begriff Basteln kann allerdings so oder so ausgelegt werden.
Geräusche nimmt jeder anders wahr; in wie weit die Geräusche, die aus Ihrem Keller kommen, wirklich störend sind, kann ich nicht beurteilen. Nach Ihrer Darstellung mit dem Maschinenpark und der Fertigung könnte man ja auch eine gewisse gewerbliche Tätigkeit vermuten, die dann natürlich zu Komplikationen führen würde. Wie gesagt, eine rein rechtliche Antwort traue ich mir hier nicht zu.
MfG

Nun, da haben Sie ein Problem. Das was im Mietvertrag steht ist bindent. Es sei denn, es verstößt etwas gegen eine BGB Vorschrift. Das trifft aber in Ihrem Fall nicht zu.
Ist die Nutzung im Keller nur für diesen Zweck erlaubt, kann auch keine „Werkstatt“ eingerichtet werden.
Sollte der Mieter/in kein Verständnis für Ihre Situation aufbringen, sollten Sie sich eine andere Wohnung suchen.
Beachten Sie dann, dass im neuen Vertrag die Kellernutzung geklärt ist.

Hallo Audiowurst,

tut mir leid, damit kenne ich mich leider nicht aus. Ich könnte nur „aus dem Bauch raus“ antworten, was aber nicht hilft.

Hoffe, du hast mehr Erfolg bei anderen!

Cougar63

Hallo, kann leider nicht helfen

  1. bitte kurz fassen, Rechtsberatung erfolgt ehrenamtlich

  2. Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes dürfen dieses pfleglich behandeln und pünktlich die Mietschuld bezahlen. Mündliche Absprachen sind erlaubt, im Streitfall immer schwer beweisbar. Lt. BGB kann für Nebenräume die nicht zum Wohnen bestimmt sind, der Vermieter eine Kündigung, mit einer Frist von 3 Monaten, aussprechen. Der Mieter kann bei einer Teilkündigung, die Senkung des Mietzins verlangen. Bei Zeitmietverträgen ist eine Teilkündigung ausgeschlossen. Der Vermieter ist bei Nebenräumen nicht zu Schönheitsrepaturen verpflichtet.
    Keller sind nun mal Abstell- und keine Arbeitsräume! Die mündliche Zusage hat die Vermieterin bestimmt schon bereut und dieses Beispiel zeigt wieder, wenn Mietern der kleine Finger gereicht wird – trennen die einem gleich den Arm ab.

Hallo!
Vorschriften/Urteil sei es positiv oder negativ sind mir dazu nicht bekannt.

Noch dazu wird es im Zweifel darum gehen, ob eine diesbezügliche Vereinbarung, die mehr als den üblichen Nutzungsanspruch hergeben würde, beweisbar wäre.

Wenn mit vernünftiger Argumentation, dass ja niemand mehr beeinträchtigt wird als bei normalüblicher Nutzung als Abstellfläche und auch sonst keine Person oder gar die Gebäudesubstanz irgendeine Art von negativer Einwirkung durchs „Basteln“ erleidet (sei es durch Stromverbrauch, durch Geräusche oder z.B. durch Vibrationen/Hämmern o.Ä.), nichts Auszurichten ist, dann bleibt halt wohl nur die schlichte Nutzung als Abstellraum.

Ich kann jedoch durchaus verstehen, dass fest montierte Maschinen schon gewisse Befürchtungen wecken können und dass bei der mündlichen Abrede eben unterschiedliche Vorstellen geherrscht haben, was unter „Basteln“ verstanden wird.

Hallo Audiowurst,

da hast du offensichtlich ins Klo gegriffen.

So wie du die Situation beschreibst versucht deine Vermieterin deine Aktivitäten im Keller komplett zu unterbinden.

Rein rechtlich gesehen hättest du zwar Recht - was nützt es dir jedoch, wenn du eine derart schikanöse Person gegen dich aufbringst.

Ich drücke dir beide Daumen, dass du eine bessere Wohnung findest (Vielleicht Altbau mit drei Zimmern, das dritte zum Basteln).

Gruß Knarf

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte - zunächst ist es leider etwas in Vergessenheit geraten, dann war ich über Pfingsten ein paar Tage verreist … :frowning:

Das Thema selbst ist etwas schwierig bzw. speziell - „stecke“ in solchen Dingen nicht mehr ganz so drin, da ich seit über 6 Jahren kein Mieter mehr bin.

Habe aber für dich folgenden Link:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gartennutzung,-Kelle…

Vielleicht hilft der dir etwas weiter…

MfG schoerschi

Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?

Hallo liebe Antwortenden.
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Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..

Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..

Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..

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Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..

Hallo liebe Antwortenden.
Erstmal vielen Dank für alle Antworten. An den Unterschiedlichen Einschätzungen kann man schon sehen wie komplex das Thema ist. Leider gibt es nichts Gutes neues zu Berichten. War heute in der Notaufnahme um mich mit Herzschmerzen behandeln zu lassen. Grund hierfür: mit der Post kam Heute die Kündigung meiner Vermieterin durch eine Kanzlei. In dem Schreiben führt Sie 3 Verstöße gegen die Hausordnung an, alle mit Datum und Uhrzeit aufgeführt. Weiterhin werde ich deswegen abgemahnt, und es wird quasi ausgeschlossen das sich das „bessert“. Deshalb wird uns die Kündigung zum 30.11. ausgesprochen. Sollte ich die „Werkstatt“ nicht bis zum 11.06. entfernen behält Sie sich eine fristlose Kündigung vor. Meine Verlobte hat den gesamten Nachmittag geweint und war fix und fertig. Ich ebenso. Wie gesagt sind wir erst eingezogen. Noch mal zu den Vorwürfen: 2 der aufgeführten Ereignisse stimmen nicht mal. Wie ich schon in der ersten Anfrage schrieb (vielleicht nicht gut formuliert) denkt Sie nicht nun scheinbar Verstöße aus. Da es im Haus nur Sie und uns als Mietpartei gibt kann das eigentlich nach gesundem Menschenverstand nicht so einfach sein. Allerdings bin ich da auch schon nicht mehr sicher. Ich wollte doch nur Löten. Und was anderes habe ich bisher nicht mal getan. Jetzt fühl ich mich wie ein Verbrecher. Ist das rechtens?..