bei der Vielzahl der Artikel mit spezifischen Rechtsproblemen und dem Ersuch um konkrete Hilfe ist mir hier nicht ganz klar, mit welchem Maß hier gemessen wird, um einen Artikel als Rechtsberatungsersuch zu identifizieren (verstößt dann gegen FAQ 1129) oder eben nicht.
Daher stelle ich hier mal die rein hypothetische Frage, wie ihr das seht!
Kann die Miete vermindert werden, wenn ein Kellerraum nicht zur Verfügung steht? Ich finde schon!
Kann die Miete vermindert werden, wenn ein Kellerraum nicht
zur Verfügung steht? Ich finde schon!
Ich finde nicht.
Wieso denn auch ? Man weiss doch vorher, ob die Wohnung einen Kellerraum hat oder nicht. Mindern darf man vor allem, wenn der
„VERTRAGSGEMAESSE“ Gebrauch behindert wird.
Man kann auch nicht mindern, weil die Wohnung keinen Balkon oder keinen Swimming-Pool hat.
Natürlich sind im Einzelfall Ausnahmen denkbar, insbesondere wenn ein Kellerraum ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde und dann nicht da ist.
Das sehe ich auch so.
Da ich mich hier auch weiterhin im Raum der Hypothese bewegen möchte, nehmen wir doch mal an, dass im Mietvertrag die Nutzung eines Kellerraum verankert ist und noch besser, im Übergabeprotokoll die Räumung des Kellerraums explizit erwähnt wird! Jedoch nichts ist bisher geschehen!
Um wieviel meint ihr denn sollte der Vermieter die Miete mindern? Ich schlage einfach 5% vor! *g*
Gruß,
Georg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sorry hatte micht nicht korrekt ausgedrückt, als ich die
Diskussion anregen wollte. Bitte schau in meiner anderen
Antwort wie ich es meine.
Hi, alles klar.
Hatte die Frage durch meine vorurteilsbedingten Reflexe in die Kategorie von Mietern eingeordnet, die bewusst eine kleine, alte, schmuddelige, aber billige Wohnung mieten und anschließend mindern wollen, weil ihnen plötzlich auffällt, das im Wohnzimmer das Eichenparkett und die Fußbodenheizung fehlt.