Im Haus befinden sich 2 beheizte Kellerräume und ein beheiztes Bad und ein Flur. Diese Räume wurden früher als Trocken/Partyräume genutzt und wurden in der Heizkostenabrechnung nicht erfasst. Nun hat der Sohn des Vermieters in den Räumen ein Büro und Arbeitsbereich mit Computern für seine IT-Firma eingerichtet. Dieser Bereich wurde mit einer verschließbaren Tür zum Treppenhaus hin versehen.
Ist dieser Kellerbereich nun auch zu den Grundkosten der beheizten Räume hinzuzurechnen? Es handelt sich hierbei um eine Größe von ca. 60m2.