Hallo;
wir wohnen in einer ETW als eigentümer und würden der gemeinschaft ein kellerraum abkaufen und diesen später zu einem zimmer mehr machen.geht das vorhaben oder müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen?
Micha
Hallo;
wir wohnen in einer ETW als eigentümer und würden der gemeinschaft ein kellerraum abkaufen und diesen später zu einem zimmer mehr machen.geht das vorhaben oder müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen?
Micha
wir wohnen in einer ETW als eigentümer und würden der
gemeinschaft ein kellerraum abkaufen und diesen später zu
einem zimmer mehr machen.geht das vorhaben oder müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen?
Wenn die Gemeinschaft einverstanden ist, sollte das gehen. Aber es könnte mit Aufwand verbunden sein, evt. ist die Teilungserklärung zu ändern.
und würden der
gemeinschaft ein kellerraum abkaufen und diesen später zu
einem zimmer mehr machen.geht das vorhaben oder müssen wir uns
etwas anderes einfallen lassen?
Diese Frage hat eine bautechnische und eine juristische Komponente.
Juristisch:
muss die Eigentümergemeinschaft zustimen, wenn ja einstimmig etc.
Bautechnisch:
Ist der Raum überhaupt geeignet für eine permanente Bewohnung.
Beides läßt sich hier im Forum nicht beantworten.
Gandalf