Kellerraum in Wohnung umwandeln

Eine Person wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches aus 6 Wohneinheiten besteht. Sie ist wie die übrigen 5 Bewohner jeweils Eigentümer ihrer selbst genutzten Wohnung. Zu den Wohneinheiten gehören großzügig dimensionierte Kellerräume, jeder jeweils über 30qm groß.

Jetzt möchte die Person aus ihrem Kellerraum eine kleine Souterrain-Wohnung machen, zumal die Wohnung über recht große Fenster verfügt. Eine Küche und ein Bad müssten natürlich gebaut werden, dafür wäre jedoch Platz. Die Anschlüsse dafür an die Hauptleitungen des Hauses müssten durch gemeinschaftlich genutzte Kellerräume verlegt werden.

Muss die Person nun nicht nur alle anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen, ob sie ihren Kellerraum in eine Wohnung umwandeln könne, sondern auch die Behörde(n)? Müsste etwa die Teilungserklärung angepasst werden, wo natürlich nur von 6 Wohnungen mit zugehörigen 6 Kellerräumen die Rede ist?

Und was würde passieren, wenn alle Eigentümer zwar einverstanden wären, die Teilungserklärungen etc. aber nicht angepasst werden würden? Wäre das für die Person von Nachteil? Würde sie sich strafbar machen? Was könnte ihr passieren? Und hätte die Eigentümergemeinschaft dadurch irgendwelche Nachteile, wenn sie die Wohnung halt duldet aber sonst nicht mehr regelt? Gäbe es versicherungstechnische Komplikationen?

Hallo Grußloser,

Eine Person wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches aus 6
Wohneinheiten besteht. Sie ist wie die übrigen 5 Bewohner
jeweils Eigentümer ihrer selbst genutzten Wohnung. Zu den
Wohneinheiten gehören großzügig dimensionierte Kellerräume,
jeder jeweils über 30qm groß.

Jetzt möchte die Person aus ihrem Kellerraum eine kleine
Souterrain-Wohnung machen, zumal die Wohnung über recht große
Fenster verfügt. Eine Küche und ein Bad müssten natürlich
gebaut werden, dafür wäre jedoch Platz. Die Anschlüsse dafür
an die Hauptleitungen des Hauses müssten durch
gemeinschaftlich genutzte Kellerräume verlegt werden.

Zuerst sollte man mal bei der Baubehörde nachfragen, ob dies überhaupt möglich ist.
Nach meinem Kenntnisstand muss für jede Wohnung ein Keller vorhanden sein.
Außerdem kommt es auch auf die Beschaffenheit solcher Räume an, ob sie überhaupt in Wohnräume umgewandelt werden können.

Muss die Person nun nicht nur alle anderen Eigentümer um
Erlaubnis fragen, ob sie ihren Kellerraum in eine Wohnung
umwandeln könne, sondern auch die Behörde(n)? Müsste etwa die
Teilungserklärung angepasst werden, wo natürlich nur von 6
Wohnungen mit zugehörigen 6 Kellerräumen die Rede ist?

Diese Person sollte dies bei der Eigentümerversammlung vortragen.
Wenn alle damit einverstanden sind - zusätzlich von der Baubehörde keine Einwendungen bestehen, bzw. der Umbau genehmigt ist - muss natürlich auch die Teilungserklärung angepasst werden.

Die Komplettkosten für dies wird dann diese Person alleine tragen müssen.
Ergänzend könnte noch dazu kommen, dass die Nebenkosten für diese Person steigen,
da sich die Wohnfläche erhöht.

Bis zur „Sturmsicherheit“ dieses Vorhabens wird es einen langen und kostspieligen Weg geben!1. Die Umwandlung ist wahrscheinlich landesrechtlich doppelt behördlich genehmigungspflichtig (baurechtlich u. wohnungspolitisch).
2. Zur dinglichen (grundbuchrechtlichen) Wirksamkeit ist die Änderung der Teilungserklärung und deren Grundbucheintragung in notarieller Form notwendig. Alle WE müssen zustimmen. Wahrscheinlich auch deren Gläubiger?
3. Die Umbauarbeiten greifen massiv zumindest in das Gemeinschaftseigentum ein. Die ME werden eine Haftungserklärung verlangen.
Diese Darstellung wurde kurz gefaßt. Die vielen nötigen Formalien wurden nicht erwähnt. Diese erfahren Sie beim Notar, der Baubehörde, dem Architekten, Verwalter etc.
Habe Zweifel, daß der Kellerumbau lohnt und juristisch Aussicht hat.

Moin,

auch wenn Fenster vorhanden sind, die Grundfläche großzügig ist, ist oft die Deckenhöhe ein k.o.-Kriterium um Räume dauerhaft als Wohnraum zu nutzen.

Gruß Volker