Eine Person wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches aus 6 Wohneinheiten besteht. Sie ist wie die übrigen 5 Bewohner jeweils Eigentümer ihrer selbst genutzten Wohnung. Zu den Wohneinheiten gehören großzügig dimensionierte Kellerräume, jeder jeweils über 30qm groß.
Jetzt möchte die Person aus ihrem Kellerraum eine kleine Souterrain-Wohnung machen, zumal die Wohnung über recht große Fenster verfügt. Eine Küche und ein Bad müssten natürlich gebaut werden, dafür wäre jedoch Platz. Die Anschlüsse dafür an die Hauptleitungen des Hauses müssten durch gemeinschaftlich genutzte Kellerräume verlegt werden.
Muss die Person nun nicht nur alle anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen, ob sie ihren Kellerraum in eine Wohnung umwandeln könne, sondern auch die Behörde(n)? Müsste etwa die Teilungserklärung angepasst werden, wo natürlich nur von 6 Wohnungen mit zugehörigen 6 Kellerräumen die Rede ist?
Und was würde passieren, wenn alle Eigentümer zwar einverstanden wären, die Teilungserklärungen etc. aber nicht angepasst werden würden? Wäre das für die Person von Nachteil? Würde sie sich strafbar machen? Was könnte ihr passieren? Und hätte die Eigentümergemeinschaft dadurch irgendwelche Nachteile, wenn sie die Wohnung halt duldet aber sonst nicht mehr regelt? Gäbe es versicherungstechnische Komplikationen?