Liebe/-r Experte/-in,
Ich wohne mit meiner Familie als Mieter in einer Eigentümergemeinschaft,also ich habe eine Eigentumswohnung gemietet.In der Besichtigung und auch bei der Wohnungsübergabe zeigte man uns einen Kellerraum der zu der Wohnung gehört und den wir nutzen dürfen.Nun hat sich aber herausgestellt das die Eigentümer alle die falschen Kellerräume benutzen da vor Jahren die Keller untereinander getauscht worden.Jetzt möchte einer der eigentümer auf biegen und brechen „seinen Kellerraum“ der in seinem Plan verzeichnet ist.Das heißt das wir den Keller auch räumen müssen und mit zwei viel kleineren Kellerräumen vorlieb nehmen sollen.Damit sind wir aber nicht einverstanden da wir dort den größten Raum haben und die größe auch brauchen für die Fahrräder,Werkbank und so weiter.Darf der Vermieter die Änderung einfach so durchsetzen bei gleicher Miete oder gibt es eine Möglichkeit den Keller zu behalten da wir ihn bei Anmietung der Wohnung gezeigt bekommen haben?
Bitte antworten sie mir schnell da die Eigentümer nicht lange fackeln werden.
Danke schon einmal im Voraus
MfG
Hallo lieber Kellerraum geschädigter.
Hier kann ich nicht helfen.Denn ich bin kein Experte für Kellerräume,mein Kelleraum ist eine Holzschnitzerei,hier
liegt eine verwechselung vor,ich binn Experte für Holzschnitzer probleme.
Tut mir leid
mfG Werner
Hallo Sanni,
ich bin Landschaftsarchitektin und habe von diesen dingen keine Ahnung. Such dir am besten einen Experten aus dem Mietrecht.
Gruß
B. Rummler
Hallo sanny3880,
bin jetzt keine große Expertin auf dem Gebiet. Aber da ich auch anteilige Hausbesitzerin bin, würde ich aus meiner Sicht sagen, dass du keine Chance hast den Keller zu behalten. Bei Eigentümerwohnungen greifen die im Grundbuch eingetragenen Flächen.
Ich würde jedoch mit dem Vermieter verhandeln, dass z.B. die Fahrräder woanders als in eurem Keller abgestellt werden können. Da müßte der auch Kompromisse eingehen, da er euch ursprünglich falsche Angaben gemacht hat. Versuche es auf jeden Fall.
Viel Glück und liebe Grüße
indianlove