Kellerraum vertauscht muss ich den anderen nehmen?

Ich wohne mit meiner Familie als Mieter in einer Eigentümergemeinschaft,also ich habe eine Eigentumswohnung gemietet.In der Besichtigung und auch bei der Wohnungsübergabe zeigte man uns einen Kellerraum der zu der Wohnung gehört und den wir nutzen dürfen.Nun hat sich aber herausgestellt das die Eigentümer alle die falschen Kellerräume benutzen da vor Jahren die Keller untereinander getauscht worden.Jetzt möchte einer der eigentümer auf biegen und brechen „seinen Kellerraum“ der in seinem Plan verzeichnet ist.Das heißt das wir den Keller auch räumen müssen und mit zwei viel kleineren Kellerräumen vorlieb nehmen sollen.Damit sind wir aber nicht einverstanden da wir dort den größten Raum haben und die größe auch brauchen für die Fahrräder,Werkbank und so weiter.Darf der Vermieter die Änderung einfach so durchsetzen bei gleicher Miete oder gibt es eine Möglichkeit den Keller zu behalten da wir ihn bei Anmietung der Wohnung gezeigt bekommen haben?
Bitte antworten sie mir schnell da die Eigentümer nicht lange fackeln werden.
Danke schon einmal im Voraus
MfG

Hallo,
es tut mir leid, in diesem Falle, kann ich leider nicht wirklich helfen.
Die Sache ist sehr verzwickt, und häufig ist es leider so, dass unter mehreren Eigentümern unter einem Dach schwierigkeiten auftreten.
Jeder der anteilhabenden ird auf sein Recht pochen, und damit wird es schwer, da als Sieger hervor zu gehen.
Vermutlich bleibt nur die Variante, den derzeitigen Kellerraum zu Verlassen, und die angebotene, schlechtere Alternative anzunehmen.
Es tut mir Leid,ich glaube, in diesem Fall wäre ein anwalt empfehlenswerter…
mfg

Hallo,

Laut Aufteilungsplan sind in unserer WEG die Kellerräume zu den Wohnungen festgeschrieben. Der Grund hierfür ist, dass die Größe der Kellerräume abhängig von der Wohnungsgröße ist.

Leider kann ich hierzu nichts weiter mehr sagen.

liebe Grüße
Dreamer24