Schönen guten Tag,
wir haben uns vor zwei Jahren ein Haus gekauft und vermieten unser Dachgeschoss weiter. Unser Vorbesitzer hat den Kellerraum an seinen Sohn ( die beiden hatten kein gutes Verhältnis) vermietet und deshalb gab es in der Nebenkostenabrechnung der Mieter ein Untergeschoss mit 35 m². Als wir eingezogen sind haben wir festgestellt das die Räume im Keller absolut ungeeignet sind zum wohnen. Wir mussten den Strom dort abstellen wegen Brandgefahr. Feuchtigkeit kommt durch die Wände da das Haus keine schwarze Wanne hat. Alter Schornsteinschacht ist noch offen und diverse andere Baustellen sind dort unten angefangen und nicht beendet worden ( z.B. abgeknickte Wasserrohre). Jeder der diesen Teil des Hauses gesehen hat, hat die Hände über den Kopf geschlagen. Und unsere Kellerräume sehen besser aus als dieser Teil des Hauses.
Jetzt meine Frage: Wir haben diese Räume immer als Kellerräume angesehen. Obwohl dort Heizungen sind ( sind aber nur auf Sternchen / Frostschutz gestellt). So haben wir auch unsere Nebenkostenabrechnung dementsprechend geschrieben. Jetzt legt unser Mieter widerspruch ein, da es vorher als Wohnung deklariert war. Dadurch waren seine Nebenkosten auch günstiger da die Heizung über den Wohnraum geht. Ich bin echt verzweifelt, da wir mit diesen Mietern schon so viel ärger hatten. Müssen wir jetzt die Nebenkostenabrechnung auch ändern?
Hallo Frauke543,
ein ausgebauter Keller wird erst dann zum Wohnraum, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Wohnraumhöhe von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke gem. § 43 Ziffer 1 der (LBauO) RLP muss erfüllt sein.
Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und der Belüftung) gem. § 43 Ziffer 2 der (LBauO) RLP
Der geschaffene Wohnraum weist trockene Außenwände auf.
Das Zimmer muss komplett ausgebaut, Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein.
Das Zimmer muss baurechtlich genehmigt sein.
Weiterhin muss auch noch § 45 Ziffer (1) der (LBauO) erfüllt sein.
Eine Ausnahme liegt bei passivem Bestandsschutz vor (Schutz für bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen), also bei nachträglichen Gesetzesänderungen.
Erst dann, wenn alle oben genannten Positionen erfüllt sind, dürfen diese Räume zur Wohnfläche hinzugezogen werden.
Ich hoffe dir hilft diese Information. Wenn ich deine Anfrage richtig interpretiere, dann kann dein Keller nicht als Wohnraum eingerechnet werden.
Ggf. lass dir das doch von einem Architekten oder vom Bauamt bestätigen.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Kocki,
vielen Lieben dank für deine Antwort. Ja sie hat mir sehr geholfen.
Wünsche Dir ein schönes Wochenende, meines hast du gerettet.
wenn die Räume beheizbar sind, müssen diese auch bei den Heizkosten berücksichtigt werden. Egal ob Keller oder nicht. Steuer kann man dann nur den verbrauchsabhängigen Anteil.
Hallo, wenn der Kellerraum gemeinschaftlich genutzt wird, dann nimmt er nicht mit einen m² an der Abrechnung teil. Ansonsten hat der Mieter recht und Sie müssen den Raum in die Abrechnung einbeziehen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de:
Hallo Frauke,
schau doch mal in diesem Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/6…
So, wie ich das lese, sollte es bei einer gründlichen Begründung möglich sein, die Kellerräume bei der nächsten NKA herauszunehmen. Ohne Ankündigung ist es wohl schwierig.
Ggf. einen Anwalt hinzunehmen. Leider habe ich keine Urteile gefunden.
Gruß
Mary