Kellerraum

Hallo,
angenommen,
ein vermieteter Kellerraum wurde durch Einbauten von Einbauschränken unterteilt und zwischen diese Einbauschränke eine Tür (Größe ca. H 200 cm x B 65 cm)eingesetzt.
Um wie viele Räume handelt es sich dann?
Zumal der Zugang zu diesen Räumen nur durch eine einzige Tür möglich ist.

Ich bitte um Antworten von Usern die sich damit wirklich auskennen.

Netten Gruß
und besten Dank für die Antwort/en
*S*

Hallo,

fast jede Mietwohnung ist nur durch eine Tür zugänglich, ich glaube sogar, das ist gewohlt so.

Was steht den im Mietvertrag?

hth

ein vermieteter Kellerraum wurde durch Einbauten von
Einbauschränken unterteilt und zwischen diese Einbauschränke
eine Tür (Größe ca. H 200 cm x B 65 cm)eingesetzt.
Um wie viele Räume handelt es sich dann?
Zumal der Zugang zu diesen Räumen nur durch eine einzige Tür
möglich ist.

Baurechtlich kommt es darauf an, in welchem Land der Kellerraum liegt und wozu er genutzt wird.
Da wir aber im Mietrecht sind, würde ich sagen, dass ein vermieteter Kellerraum ein vermieteter Kellerraum ist, egal, was man darin anstellt. Auch wenn man einen abschließbaren Kleiderschrank reinstellt, werden ja nicht zwei Räume draus, nur weil man in den Kleiderschrank nur durch die Kleiderschranktür kommt.

Gruß
smalbop