Nehmen wir an, A (Verkäufer) verkauft sein Haus an B (Käufer). In einem Kellerraum befinden sich zwei massive, hochwertige speziell angefertigte Holzregale (Materialwert ca. 300 Euro), deren senkrechte Streben mittels Schrauben fest mit der Wand verbunden sind. Bei der dem Verkauf vorangegangenen Besichtigung wurde von B kein Kommentar zu den Regalen abgegeben. Wie verhält es sich, wenn jetzt, unmittelbar vor der Übergabe des Hauses- alles ist bereits ausgeräumt und besenrein, ein benötigter Container ist inzwischen abgeholt - B verlauten lässt, er möchte die Regale nicht und deren Beseitigung fordert. Muss A diesem Verlangen entsprechen, oder könnte man aufgrund der z.T. stabilen Schraubverbindung die Regale nicht als festen Bestandteil des Hauses betrachten? Das kurzfristige Entfernen wäre aufwändig und relativ kostspielig.
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo !
Küchenmöbel sind auch angeschraubt und nicht so ohne weiteres ausbaubar. Es kommt doch darauf an,ob man die Kellerregale als Möbel angesehen hatte und man deswegen davon ausgehen konnte,sie sind beim Verkauf nicht dabei,weil nichts vereinbart wurde.
Üblicherweise spricht man so etwas ab,wenn Einbauten im Haus bleiben sollen,das gilt sicher für Miete und Kauf.
Und würde der Verkauf an den Regalen scheitern ? Sind denn nicht auch andere Einbauten vorhanden,Gardinenschienen usw. ?
MfG
duck313
Danke für die Antwort. Der Vergleich mit der Einbauküche leuchtet ein. Des „lieben Friedens willen“ sollte A das Regal ausbauen und schweren Herzens entsorgen.