Kellerschachtsicherungen Bestandteil bei H.verkauf

Hallo!

Sind Kellerschachtsicherungen Bestandteil der Immobilie, wenn diese verkauft wird? D.h. müssen die Verkäufer die Kellerschachtsicherungen dort lassen oder dürfen Sie die Kellerschachtsicherungen (genauso wie z.B. Lampen) abmontieren und mitnehmen?

Vielen Dank.
S. Vogt

Wer sein Haus verkauft darf es bis auf die Grundmauern mitnehmen, WENN er das Haus in dem Zustand vorführt.

Nur nach der Vorführung muß alles so bleiben, wenn nichts Anderes gesagt wird.

mfgConrad

Hallo Conrad,

Wer sein Haus verkauft darf es bis auf die Grundmauern
mitnehmen, WENN er das Haus in dem Zustand vorführt.

Nur nach der Vorführung muß alles so bleiben, wenn nichts
Anderes gesagt wird.

Deine einfache Weltsicht in Ehren, die alle Probleme der Welt mit zwei Sätzen zu beantworten weiß, aber wenn man denn so überhaupt nicht auch nur ansatzweise Ahnung hat, dann sollte man vielleicht gerade in Rechtsdingen doch hin und wieder mal Zurückhaltung zeigen.

Das Thema Bestandteile und Zubehörbegriff beim Immobilienkauf ist ein höchst komplexes Gebiet, zu dem es unendlich viele Einzelfallentscheidungen zu allen möglichen Dingen gibt, die man entweder in der Immobilie belassen muss, weil Zubehör mitverkauft wurde, und diese Dinge als Zubehör angesehen werden, oder sie gar durch Einbau als Bestandteile gelten.

Zu Kellerschachtsicherungen ist mir kein Urteil auf die Schnelle bekannt, aber wenn das Dinge sind die auf dauerhafte Befestigung angelegt sind, dann könnten die sogar als Bestandteile gelten. Sind es lose und einfach zu entfernende Teile, würden sie trotzdem als Zubehör gelten, und müsste man im Vertrag nachsehen, ob Zubehör mit verkauft wurde.

Gruß vom Wiz

Ist doch auch ganz einfach :

Alles, was man vorführt, muß auch nach dem Kauf vorhanden sein. Es sei denn, Fehlendes wird ausdrücklich im Kaufvertrag beschrieben.

Hallo Conrad,

Alles, was man vorführt, muß auch nach dem Kauf vorhanden
sein. Es sei denn, Fehlendes wird ausdrücklich im Kaufvertrag
beschrieben.

Jetzt mach aber mal einen Punkt. So einen Unfug muss man hier zum Glück selten lesen. Normalerweise wird ein Haus vom Verkäufer noch im voll bewohnten Zustand vorgeführt. D.h. nach deiner Auffassung würde dann wohl die gesamte Einrichtung nebst Geschirr und Bekleidung der Bewohner mit verkauft? Hast Du jemals einen Kaufvertrag gesehen, in dem diese Dinge ausdrücklich ausgeschlossen worden sind? Ganz ehrlich, wenn man deine Argumentation hier so verfolgt, hat man den Eindruck, dass Du eher noch überhaupt keinen Immobilienkaufvertrag gesehen hast.

Verkauft werden nur Grundstück, Haus, Bestandteile (also mehr oder weniger untrennbar mit dem Haus und dem Grundstück verbundene Dinge und Sachen ohne die ein Haus nunmal kein Haus wäre) und - wenn nichts anderes ausdrücklich im Vertrag bestimmt - das Zubehör. Und hierzu - ich kann mich nur wiederholen - gibt es eine unüberschaubare Rechtsprechung was jetzt als Zubehör gilt und was nicht, also ob Lampen, Briefkästen, Gartengrills, … und worüber zu dieser Frage sonst noch gestritten worden ist, Zubehör im Sinne des Gesetzes ist, oder nicht. Wenn Du Zugriff auf einen BGB-Kommentar hast, dann schau mal in die Kommentierung zu § 926 BGB, und werde in Zukunft mit deinen Aussagen bitte etwas vorsichtiger, wenn schon studierte Fachleute für so ein konkretes Ding wie eine Kellerschachtsicherung nicht aus dem Kopf heraus sagen können, ob diese im Zweifelsfall mitverkauft wäre oder nicht.

kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Ich habe schon einige Häuser verkauft.

Nur ein beispiel : Steht im Garten, bei der Käuferbesichtigung, eine bestimmte Pflanze, so hat diese auch dort zu stehen, wenn der Käufer das Haus übernimmt.

Ich habe mehrmals Häuser verkauft und im Vertrag stand, dass die Gardinen dazu gehören. Also blieben sie dort.
Ich habe ein Haus verkauft, die bei Besichtigung eine Regenwassernutzungsanlage hatte. Diese aber ausgebaut werden sollte. Also stand im Kaufvertrag, dass sie bei Übernahme nicht mehr vorhanden ist.

So einfach geht das.

So einfach geht das.

Hallo!
Schön dass Du eine eigene Meinung hast. Die möchte Dir auch keiner nehmen. Nur hat sie mit geltendem Recht nichts zu tun und war hier auch nicht gefragt.
Aber Du willst es offensichtlich nicht kapieren.

Tiefer Seufzer
elmore

Ich habe schon einige Häuser verkauft.

Kann man sich kaum vorstellen.

Nur ein beispiel : Steht im Garten, bei der
Käuferbesichtigung, eine bestimmte Pflanze, so hat diese auch
dort zu stehen, wenn der Käufer das Haus übernimmt.

Kein Thema, was fest mit dem Boden verbunden ist, ist Bestandteil des Grundstücks.

Ich habe mehrmals Häuser verkauft und im Vertrag stand, dass
die Gardinen dazu gehören. Also blieben sie dort.

Kein Thema, wenn Dinge ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt werden. Da kann man auch reinschreiben, dass das auf dem Grundstück stehende Wohnmobil auch gleich mitverkauft wird, die Oma im Haus wohnen bleiben darf, und vom Käufer gepflegt werden muss, …

Ich habe ein Haus verkauft, die bei Besichtigung eine
Regenwassernutzungsanlage hatte. Diese aber ausgebaut werden
sollte. Also stand im Kaufvertrag, dass sie bei Übernahme
nicht mehr vorhanden ist.

Wie schon geschrieben, was eindeutig im Vertrag geregelt ist, ist kein Thema.

So einfach geht das.

Zum X-ten Mal: Nein! Wenn der Mitverkauf des Zubehörs nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist, dann gilt die gesetzliche Fiktion, dass es im Zweifel als mitverkauft gilt. Und dann stellt sich für jeden Pups die Frage, ob es Zubehör ist oder nicht, und ob es der Verkäufer daher im/am Haus belassen muss, oder es mitnehmen darf, und daher dürfen sich Gerichte ständig damit befassen, ob ein gemauerter Gartenkamin, die Lichtleiste im Blumenfenster, der maßgefertigte Schrank für die Nische unter der Treppe, der im Garten stehende Pool, die im Keller stehende Sauna, … Bestandteil, Zubehör oder nichts von beidem ist, und ob der Verkäufer den Krempel daher mitnehmen durfte oder nicht, und dies hat überhaupt nicht ansatzweise damit etwas zu tun, ob das Zeug bei Besichtigung schon da gestanden hat, oder nicht. Dies ist die dt. Rechtswirklichkeit zu diesem Thema und da beisst die Maus nun mal keinen Faden ab, auch wenn Du meinst, dass es anders wäre.

Genervte Grüße

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