wir hatten am letzten Freitag nach dem Unwetter ca 5cm Wasser im gesamten Keller stehen, dass die Feuerwehr dann abgesaugt hat. Wasser stand insgesammt vllt 2 Stunden drin.
Jetzt sind die Wände im unteren Bereich noch feucht und auch da wo Fließen liegen die Fugen an einigen Stellen noch nicht ganz trocken. Und es setzt sich so ein weißes Salz irgendwie ab.
Laut Bauplan ist unter dem Estrich keine weitere Dämm/Isolierschicht.
Wir hatten jetzt einen Handwerker da, der so ein Messgerät hatte und der hat auch ein Loch in den Estrich gebohrt und an den Wänden gemessen. Er meinte das wär noch alles nass und er vermutet, dass da doch noch eine Dämmschicht drunter ist.
Deswegen kommt jetzt nochmal ein Kollege von ihm mit einem größeren Bohrer.
Dann hat er gesagt, dass wir die Fußleisten der Fliesen abhauen müssen und dort dann Löcher gebohrt werden und 3 Wochen mehrere Trockengeräte da rein kommen, die Dann die Feuchtigkeit raus saugen (dazu braucht man Starkstromkabel etc.)
Mit bis zu 1000 Euro kosten müssten wir wohl rechnen.
Jetzt meine Frage: Ist das angemessen?? Geht das anders/günstiger?
wo ist das Problem, normaler weise zahlt das die Versicherung.
Melde den Schaden dieser die haben meist Partnerverträge mit einem Bautrockner und du hast mit dem ganzen nichts zu tun.
Die Versicherung zahlt nicht.
Wir haben nur eine für Feuer, Blitzschlag, Sturm etc … und die deckt das nicht ab sagte man uns am Telefon.
Das Haus ist bald 20 Jahre alt und das war noch nie
Es gibt wohl eine extra für Kellerüberflutung oder so aber die haben wir nicht und der Handwerker meinte die zahlen meistens nur Inventar und bei der Trockenlegung streiken sie.
Ich würde zu einer Firma gehen, die Baugeräte / Bautrockner verleiht und mir dort ein Gerät ausleihen.
Die Gebrauchsanleitung des Gerätes genau durchlesen, den Schlauch des Gerätes in eine Abwasserdole legen, das Gerät einstecken und über mehrer Tage laufen lassen.
Die Kosten: Gerät plus nicht ganz geringe Stromkosten.
Wände anbohren usw. halte ich nicht für notwendig, kostet Geld usw.
So wie das Wasser in das Mauerwerk gekommen ist, so geht es mit dem Bautrockner auch wieder raus.
ich kann es Dir nicht garantieren, aber 5-10cm Wasser im Keller hatten wir auch 2x, im Abstand mehrerer Jahre.
Das Haus steht auf einer Betongrundplatte, darauf ist „nur“ Estrich.
Wir haben einfach abgewartet. Der natürliche Trocknungsprozess, es war jeweils im Sommer, hat sich mehrere Wochen hingezogen. Den Belag, der bei uns grau war (feinster Schlamm) haben wir mit Wasser und Seife mehrmals abgeschrubbt.
Mehr wurde nicht unternommen, es sind keine Schäden geblieben.
so einfach wie du dir das ausmalst geht es nicht. Das Wasser ist unter den Estrich gekommen und das gilt es jetzt heraus zubekommen.Dies geschiet mit durch Über- oder Unterdruck welche mit Düsen eingeblasen wird. Den der Betonboden ist oft uneben und dort bleibt das Wasser stehen und es kann zur Schimmelbildung kommen.
Ich würde trozdem nochmal nachhaken ob nicht doch eine Versicherung ( Hausrat oder Gebäudevers. ) zahlt.
die freiwillige Feuerwehr bei uns hat dafür nichts berechnet, sondern nur einen Zettel für eine Fördermitgliedschaft hinterlassen. Was wir wohl mit ~25 Euro im Jahr auch machen werden. (Sie mussten aber auch erst überlegen ob das jetzt was kostet oder nicht.)
Aber ich hab auch kein 112 gewählt weil ich mir unsicher war ob das überhaupt ein Grund ist bei 5cm für diese Nr. Hab dann unter der Amtsnummer bei der Feuerwehr angerufen. Und dann kamen erst 2 Gruppenführer im Zivil, die wohl in der Nähe waren und die haben dann geguckt wieviel Wasser drin ist und was sie brauchen…
Und dann kamen die mit sonem Stausauger für Wasser.
okay. Wir haben jetzt erstmal den Handwerksbetrieb gestoppt weil der uns total unter Zeitdruck gesetzt hat und morgens um 8 unangemeldet vor der Tür stand…
Wollen uns jetzt erstmal ein 2. Angebot einholen…Vielleicht sagt der nächste Betrieb ja was ganz anderes
in BY kann gem Art 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFWG Kostenersatz verlangt werden für Einsätze im technischen Hilfsdienst mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen.
Der Kostenersatz wird von der Gemeinde verlangt.
In BY kann das schon mal 6 Monate dauern, bis der Kostenfestsetzungsbescheid ins Haus flattert.
in BY kann gem Art 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFWG Kostenersatz
verlangt werden
jetzt weiß ich nicht, ob in NW theoretisch Kostenersatz ´bei Privatpersonen verlangt werden kann, aber mir ist in unserer Stadt/Gemeinde und auch im Kreis kein Fall bekannt, wo es geschehen ist.
Bei Einsätzen in Firmen kann es durchaus dazu kommen, aber üblicherweise werden die von den Versicherungen übernommen.