ich habe den vermieter mehrfach aufgefordert diesen missstand zu beheben, aber es passiert nichts im haus.auch eine mietkürzung zeigt keinerlei wirkung. was kann ich unternehmen. darf ich einen schreiner beauftragen und die rechnung von der miete abziehen ?
auch bei der haustür hatte jemand eine scheibe eingeschlagen und nach einem dreiviertel jahr habe ich von innen ein brett vor geschraubt. sieht ziemlich blöde aus, aber jetzt kann niemand mehr hindurchgreifen und die tür ohne schlüssel öffnen.
bin für rechtliche ratschläge dankbar
Das ist eher eine Frage für Rechtsexperten und nicht für Fenster-Türen-Spezialisten. Ich empfehle eine Anfrage an den regionalen Mieterschutzverein.
Hallo olafk,
hier brauchst Du einen rechtlichen Rat, ich kenne mich eher mit der Technik aus. Wie wärs mit einem Mieterverein? Hast Du keine Rechtsschutzversicherung?
Wie viele Parteien wohnen denn im Haus? Wenn Du nur das Schloß auswechseln musst, kostet das nur ein paar Euro und eine halbe Stunde Zeit. Vielleicht schreibt dir der Schreiner oder der Schlüsseldienst deines Vertrauens einfach mal ein Angebot. Oder sprich einfach mal die nächste zuständige Polizeiwache an, die haben „Experten“, die Hausbesitzer beraten, ein Anruf von denen könnte sicherlich enormen Eindruck machen. Du kannst auch versuchen, deine Versicherung zu einem kurzen Schreiben zu motivieren, oder, falls du den Versicherungsagenten des Vermieters rauskriegst, dem mal stecken, das eigentlich in dem Haus die Bedingungen der Feuer-Einbruch-Diebstahl Versicherung nicht erfüllt sind. Wenn es ein größeres Mietshaus ist, in dem mehrere Parteien wohnen, gibt es sicherlich auch eine Hausordnung. Soweit ich weiss, gilt die auch für die Vermieter.
Aber aus meiner früheren Mietererfahrung würde ich dir raten: keine Mietkürzung ohne rechtlichen Beistand. Du bewegst dich da auf echt dünnem Eis.
Viel Erfolg wünscht axel
Hallo,
ich kann dir nur empfehlen beim Mieterschutz oder deinen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen ,wenn du so etwas haben solltest, leider kann ich dir keinen zuverlässigen Rat bei dem Problem geben.
Viel Glück
Hallo Olaf K.,
zu diesem Sachverhalt kann ich leider nichts beitragen. Vielleicht findest du kompetente Hilfe beim Mieterbund. Tut mir Leid.
Maik
Anmerk.:„kellertür zum garten ist nicht abschliessbar“
ich habe den vermieter mehrfach aufgefordert diesen missstand
zu beheben, aber es passiert nichts im haus.
Ist dies denn überhaupt ein Missstand?
Man kann aus Ihren Angaben nicht erkennen, ob Sie Mieter in einem Mehrfamilienhaus sind oder ob Sie Mieter in einem Einfamilienhaus sind. Daher kann ich nur spekulieren.
Wenn Sie Mieter in einem Mehrfamilienhaus sind, dann beginnt Ihre Mietfläche an der Wohnungseingangstür und an der Tür zur Kellerparzelle und über die Schließfähigkeit von Kellereingang zum Garten oder Zugang zum Treppenhaus müssten schon genaue Bestimmungen zu Pflichten des Vermieters im Mietvertrag stehen, bevor Sie hier in irgendeiner Form Ansprüche hätten. Sie haben lediglich Nutzungsrechte, die dem Erreichen Ihres Mietgegenstands dienen.
Sind Sie Mieter in einem Einfamilienhaus, so gilt der Zustand bei Beginn der Vermietung als Mietgegenstand. Der Vermieter hat lediglich die Aufgabe, den Mietgegenstand so zu erhalten, wie es dem technisch praktischen Zustand bei Beginn der Vermietung entspricht, wobei übliche Abnutzungen berücksichtigt werden müssen.
auch eine mietkürzung zeigt keinerlei wirkung. […]
darf ich einen schreiner beauftragen und die rechnung von der
miete abziehen ?
Das dürfen Sie auf keinen Fall, es sei denn, dass wirklich eindeutig aus dem Mietvertrag hervor geht, dass der Vermieter entsprechende Pflichten hat und durch Vernachlässigung dieser Pflichten eine Gefährdung entsteht.
Die Wirkung Ihrer Mietkürzung könnten Sie hingegen schon bald selbst unangenehm zu spüren bekommen, wenn Sie nicht durch einen sehr glücklichen Umstand im Recht sein sollten. Aus Ihrer Situationsbeschreibung ist das aber nicht zu vermuten oder gar zu erkennen.
auch bei der haustür hatte jemand eine scheibe eingeschlagen
und nach einem dreiviertel jahr habe ich von innen ein brett
vor geschraubt. sieht ziemlich blöde aus, aber jetzt kann
niemand mehr hindurchgreifen und die tür ohne schlüssel
öffnen.
Offensichtlich scheint dem Vermieter nicht viel an der Optik und an dem Erhaltungszustand seines Gebäudes zu liegen, so dass Ihre Maßnahme sicher toleriert wird. Streng genommen haben Sie allerdings das Eigentum Ihres Vermieters nachhaltig beschädigt, so dass er die Behebung der Schäden von Ihnen verlangen könnte. Durch das Anschrauben des Brettes sind Löcher in die Tür gemacht worden, die nicht aufgrund einer fachmännischen Reparaturmaßnahme entstanden sind. Das ist ein klarer Fall von Sachbeschädigung.
Ich kenne weder die Tür noch deren Verglasung, so dass ich auch hier nur spekulieren kann:
Angenommen, Glas und Holzbrett sind gleich gut zu beschaffen, Glas und Holz ließen sind aufgrund vorhandener Werkzeuge gleich gut zuschneiden und man wäre bei der Montage einer Glasscheibe genau so geübt, wie bei der Montage eines Holzbrettes, dann wäre eine fachmännische Reparatur (Ersatz der Glasscheibe) exakt genau so aufwendig, wie eine schlechte Behelfsmaßnahme (Brett anschrauben). Hätten Sie einen Schreiner beauftragt, ein Brett anzuschrauben, wäre dies genau so teuer gewesen, als hätten Sie einen Glaser beauftragt, eine neue Glasscheibe einzusetzen. Die Tatsache, dass Sie es selbst getan haben und mit Glas nicht umgehen können, hat zwar Ihnen Geld gespart, ist aber im Vergleich zur fachmännischen Reparatur durch einen Glaser für den Vermieter viel kostspieliger, denn nun muss er zusätzlich zur Grundarbeit auch noch die von Ihnen gemachten Löcher verschließen lassen.
Aus Ihrer Beschreibung entnehme ich aber, dass dem Vermieter dies wohl egal zu sein scheint, da er sich auch sonst nicht sonderlich um das Gebäude zu kümmern scheint.
Um wirklich konkret die Rechtslage zu bestimmen und Ihr Recht zu erkennen, werden Sie sicher nicht um die qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt herum kommen. Ich kann an dieser Stelle nur meine Meinung schreiben, wie sie sich auf Ihrer Beschreibung begründet, spekulativ ist und ohne Kenntnisse über den Mietvertrag darstellt. Daher weise ich abschließend nochmals ausdrücklich darauf hin, dass meine hier geschriebene Meinung keinesfalls eine juristische Beratung ersetzen kann und möglicherweise vollkommen an der Rechtslage vorbei geht.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin
Ich bin Monteur und kein Jurist
Kann leider nicht weiter helfen bin kein Jurist.
LG