Kellerüberschwemmung

Hallo zusammen!

Ein Mieter hat in seinem Keller eine Waschküche, die einen Bodenabfluss hat. Schon vor Jahren erfährt der Mieter von seinem Nachbar, dass bei starkem Regen Wasser aus diesem Bodenabfluss austreten kann (wenn die Kanalisation das reingeleitete Regenwasser nicht mehr aufnehmen kann). Nun schaut der Mieter nach und an den in der Waschküche gelagerten gegenständen erkennt er Spuren von Wassereintritt. Zwar sind keine Schaden entstanden, teilt er es vorsichtshalber dem Vermieter mit (der unternimmt jedoch nichts). Vom Nachbar (nicht vom Vermieter) erfährt er weiterhin, dass der Bodenabfluss der Waschküche zwar Richtung Abwasser ein Rückschlussventil hat, Richtung Regenabflussrohre gibt es soewas nicht.

Vor zwei Wochen - nach starken Regenfällen - hat der Mieter nicht nur die Waschküche, sondern den ganzen Keller land runter gekriegt: ca. 5-8 cm Wasser auch in den als Wohn- und Sportraum benutzen Teilen.

Der Mieter teilt es dem Vermieter mit, der es ‚bedauert‘ und sagt, dass der Mieter sich nun viele Tücher organisieren soll. Zwar denkt der Mieter, dass es nicht unbedingt seine Aufgabe wäre überflutete Keller zu entwässern, Teppichböden rauszuschneiden und zu entsorgen, etc. macht er das (und bei der nächsten Miete verrechnet er die angewendeten Mannstunden mit 10 EUR/Stunde als Mietminderung).

Der Mieter teilt dem Vermieter mit, dass er (der Vermieter) fahrlässig bzw. grob fahrlässig war, als er - nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ab und zu Wasser über den Bodenabfluss in Keller eintritt - nichts dagegen unternommen hat.

Der Vermieter lehnt jegliche Schadenregulierung ab und verweist den Mieter auf seine eigene Elementarschadenversicherung (was der Mieter ja nicht hat).

Spielt bei solchen Fällen Sorgfallspflicht bzw. (grob) Fahrlässigkeit der Vermieters eine Rolle?

Hallo,

ich sehe es auch bei der Hausratversicherung von M.

Grüße

Der VM soll gefälligst dem Regen mitteilen, dass er aufhören soll.

Beim ersten mal zahlt möglicherweise noch die Hausrat. Später wird das auch eng, da der M die Gefahr kennt.

vnA

Der VM soll gefälligst dem Regen mitteilen, dass er aufhören
soll.

Der Vermieter sollte lieber dafür sorgen, dass der Regen nicht ins Haus, sondern in die Kanalisation abfließt. Ich denke, dass es vor allem für den Vermieter eng wird, wenn er „die Gefahr kennt“ und trotzdem nichts unternimmt.

Beim ersten mal zahlt möglicherweise noch die Hausrat. Später
wird das auch eng, da der M die Gefahr kennt.

Die Hausratversicherung kannte von Anfang an die Gefahr. Sonst hätte sie ja keinen Versicherungsvertrag gegen selbige angeboten und abgeschlossen. Wenn es der Versicherung zu gefährlich wird, das Risiko, das sich schon einmal verwirklicht hat, auch weiterhin zu tragen, kann sie ja nach dem ersten Schadeneintritt den Vertrag kündigen.

Ansonsten: Es ist nicht Aufgabe des Mieters, Versicherungen abzuschließen und zu finanzieren, um damit den Vermieter von berechtigten Schadenersatzforderungen zu entlasten und sich von diesem darauf verweisen zu lassen.

Gruß

smalbop

Der VM soll gefälligst dem Regen mitteilen, dass er aufhören
soll.

Der Vermieter sollte lieber dafür sorgen, dass der Regen nicht
ins Haus, sondern in die Kanalisation abfließt. Ich denke,
dass es vor allem für den Vermieter eng wird, wenn er „die
Gefahr kennt“ und trotzdem nichts unternimmt.

Beim ersten mal zahlt möglicherweise noch die Hausrat. Später
wird das auch eng, da der M die Gefahr kennt.

Die Hausratversicherung kannte von Anfang an die Gefahr. Sonst
hätte sie ja keinen Versicherungsvertrag gegen selbige
angeboten und abgeschlossen. Wenn es der Versicherung zu
gefährlich wird, das Risiko, das sich schon einmal
verwirklicht hat, auch weiterhin zu tragen, kann sie ja nach
dem ersten Schadeneintritt den Vertrag kündigen.

Woher weisst du dass ! Wenn dass bei Beantragung des Versicherungsschutzes der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt worden wäre, hätte sie das Risiko für Hausratgegenstände im Keller ausgeschlossen oder den Beitrag erhöht oder ähnliches.

Ansonsten: Es ist nicht Aufgabe des Mieters, Versicherungen
abzuschließen und zu finanzieren, um damit den Vermieter von
berechtigten Schadenersatzforderungen zu entlasten und sich
von diesem darauf verweisen zu lassen.

Es ist auch nicht die Aufgabe, bzw. Pflicht des VM für alle Schäden zu haften, weil der Mieter sein Geld nicht für solche unnötigen Dinge, wie eine Hausrat, Haftpflicht oder Glasversicherung ausgeben möchte.

Im übrigen, wenn dem VM ein Verschulden nachzuweisen ist, haftet dafür die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Gruß

Wolfgang

Hallo,

Woher weisst du dass ! Wenn dass bei Beantragung des
Versicherungsschutzes der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt
worden wäre, hätte sie das Risiko für Hausratgegenstände im
Keller ausgeschlossen oder den Beitrag erhöht oder ähnliches.

Annahme war doch: Beim erstenmal zahlt noch die Hausrat. Das tut sie nur, wenn sie sich als eintrittspflichtig ansieht. Und dass eine Versicherung einen solchen Schaden ausschließt oder den Beitrag erhöht, mag schon sein, das setzt aber voraus, dass die Parteien das Risiko schon kennen, das sich erst später verwirklicht. Sowas können jedoch nur Hellseher.

Es ist auch nicht die Aufgabe, bzw. Pflicht des VM für alle
Schäden zu haften, weil der Mieter sein Geld nicht für solche
unnötigen Dinge, wie eine Hausrat, Haftpflicht oder
Glasversicherung ausgeben möchte.

Es ist die Pflicht des Vermieters, dem Mieter für die Schäden zu haften, die der Vermieter zu vertreten hat. Es geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an, welche Versicherungen der Mieter abgeschlossen hat oder nicht und ob dieser sich das Geld evtl. auch von dort holen könnte. Übrigens fragt eine Hausratversicherung auch nach dem Schadensverlauf und ob dem Versicherungsnehmer der Schadensverursacher bekannt ist. Und was soll der Mieter dann tun? Falschangaben machen und Versicherungsbetrug begehen, damit sich der Vermieter seine eigene Versicherung zu bemühen spart? Manche Leute leben in einer ganz bunten Welt. Und von „Haftpflicht“ des Mieters kann hier eh keine Rede sein. Wer ist denn der Geschädigte?

Im übrigen, wenn dem VM ein Verschulden nachzuweisen ist,
haftet dafür die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn er eine abgeschlossen hat. Aber wenn er das hätte, müsste er ja nicht so mit einer so unverschämten Aufforderung an den Mieter herantreten.

Gruß

smalbop

Hallo,

Woher weisst du dass ! Wenn dass bei Beantragung des
Versicherungsschutzes der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt
worden wäre, hätte sie das Risiko für Hausratgegenstände im
Keller ausgeschlossen oder den Beitrag erhöht oder ähnliches.

Annahme war doch: Beim erstenmal zahlt noch die Hausrat. Das
tut sie nur, wenn sie sich als eintrittspflichtig ansieht. Und
dass eine Versicherung einen solchen Schaden ausschließt oder
den Beitrag erhöht, mag schon sein, das setzt aber voraus,
dass die Parteien das Risiko schon kennen, das sich erst
später verwirklicht. Sowas können jedoch nur Hellseher.

Es war eine Annahme von dir. Auch bei einem Einschluß von Elementarschäden innerhalb der Hausratvers., heißt das noch lange nicht, das auch reguliert wird, es gibt genügend Ausschlüße.
Auch Mieter müssen erkennen, dass man sich auch in Deutschland nicht gegen jedes Risiko versichern kann.

Es ist auch nicht die Aufgabe, bzw. Pflicht des VM für alle
Schäden zu haften, weil der Mieter sein Geld nicht für solche
unnötigen Dinge, wie eine Hausrat, Haftpflicht oder
Glasversicherung ausgeben möchte.

Es ist die Pflicht des Vermieters, dem Mieter für die Schäden
zu haften, die der Vermieter zu vertreten hat. Es geht den
Vermieter einen feuchten Kehricht an, welche Versicherungen
der Mieter abgeschlossen hat oder nicht und ob dieser sich das
Geld evtl. auch von dort holen könnte. Übrigens fragt eine
Hausratversicherung auch nach dem Schadensverlauf und ob dem
Versicherungsnehmer der Schadensverursacher bekannt ist. Und
was soll der Mieter dann tun? Falschangaben machen und
Versicherungsbetrug begehen, damit sich der Vermieter seine
eigene Versicherung zu bemühen spart? Manche Leute leben in
einer ganz bunten Welt. Und von „Haftpflicht“ des Mieters kann
hier eh keine Rede sein. Wer ist denn der Geschädigte?

Richtig, wenn dem Vermieter eine Schuld nachzuweisen ist, haftet er dafür, siehe unten, und das beste daran, diese Vers. hat der Mieter mitbezahlt. Ist das nicht schön, man gibt Geld aus und bekommt eine Leistung dafür, so einfach ist das.
Eigen geht immer vor Fremdversicherungen, will heißen, falls die Hausratvers. ein Verschulden des Vermieters sieht, hat sie die Möglichkeit den VM, bzw. die Haftpflichtvers. in Regress zunehmen. Davon bekommt der Mieter gar nichts mit, da er sein Schaden schon von seiner Hausratvers. ersetzt bekommen hat.

Im übrigen, wenn dem VM ein Verschulden nachzuweisen ist,
haftet dafür die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn er eine abgeschlossen hat. Aber wenn er das hätte, müsste
er ja nicht so mit einer so unverschämten Aufforderung an den
Mieter herantreten.

Nochmals zum mitschreiben, der VM ist sich keiner Schuld bewußt, deshalb lehnt er erstmal den Schadenersatz ab. Ferner muss er dies auch tun, da es ggf. eine Obliegenheitsverletzung darstellt, wenn er seine Schuld direkt zugibt.

Die Sache ist doch ganz einfach. Der Mieter meldet seine Schadenersatzansprüche an und den Rest klärt dann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, bzw. die Hausratvers. des Mieters, falls vorhanden.

Gruß

Wolfgang

Hi,

Der VM soll gefälligst dem Regen mitteilen, dass er aufhören
soll.

Der Vermieter sollte lieber dafür sorgen, dass der Regen nicht
ins Haus, sondern in die Kanalisation abfließt.

Das hat für den VM schon der Hausbauer idR übernommen. Wenn es trotzdem dazu zu Schäden kommt sind Katastophen oder Baumängel bzw. mentschliches Versagen die Hauptursachen.

Wie also soll der VM für all diese Fälle sorge tragen?

Ich denke,
dass es vor allem für den Vermieter eng wird, wenn er „die
Gefahr kennt“ und trotzdem nichts unternimmt.

Denken ist nicht verboten. :wink:

Es wäre nur schön zu wissen mit welchen Gefahren, als den üblichen, gerechnet werden soll, Hellsehen wurde schon mal ausgeschlossen.

Beim ersten mal zahlt möglicherweise noch die Hausrat. Später
wird das auch eng, da der M die Gefahr kennt.

Die Hausratversicherung kannte von Anfang an die Gefahr. Sonst
hätte sie ja keinen Versicherungsvertrag gegen selbige
angeboten und abgeschlossen. Wenn es der Versicherung zu
gefährlich wird, das Risiko, das sich schon einmal
verwirklicht hat, auch weiterhin zu tragen, kann sie ja nach
dem ersten Schadeneintritt den Vertrag kündigen.

Und der Versicherungsnehmer auch.

Ansonsten: Es ist nicht Aufgabe des Mieters, Versicherungen
abzuschließen

Es kommt auf die Versicherung an.

und zu finanzieren,

Das wird sich bei einer vereinbarten BK-Vorauszahlung nicht vermeiden lassen!

um damit den Vermieter von
berechtigten Schadenersatzforderungen zu entlasten

…wie wäre es mit höherer Gewalt :wink:
Der VM wäre zB auch nicht für Dusseligkeiten des M haftbar.

und sich
von diesem darauf verweisen zu lassen.

Es liegt in der Natur der Sache, das ein Keller unter der Erde liegt und somit wie bereits erwähnt ein Risiko darstellt.
Ein Ort für Wertsachen ist der Keller nicht und deshalb auch idR nicht als Wohnraum vermietet.

Gruß

smalbop

vlg MC