Hallo zusammen!
Ein Mieter hat in seinem Keller eine Waschküche, die einen Bodenabfluss hat. Schon vor Jahren erfährt der Mieter von seinem Nachbar, dass bei starkem Regen Wasser aus diesem Bodenabfluss austreten kann (wenn die Kanalisation das reingeleitete Regenwasser nicht mehr aufnehmen kann). Nun schaut der Mieter nach und an den in der Waschküche gelagerten gegenständen erkennt er Spuren von Wassereintritt. Zwar sind keine Schaden entstanden, teilt er es vorsichtshalber dem Vermieter mit (der unternimmt jedoch nichts). Vom Nachbar (nicht vom Vermieter) erfährt er weiterhin, dass der Bodenabfluss der Waschküche zwar Richtung Abwasser ein Rückschlussventil hat, Richtung Regenabflussrohre gibt es soewas nicht.
Vor zwei Wochen - nach starken Regenfällen - hat der Mieter nicht nur die Waschküche, sondern den ganzen Keller land runter gekriegt: ca. 5-8 cm Wasser auch in den als Wohn- und Sportraum benutzen Teilen.
Der Mieter teilt es dem Vermieter mit, der es ‚bedauert‘ und sagt, dass der Mieter sich nun viele Tücher organisieren soll. Zwar denkt der Mieter, dass es nicht unbedingt seine Aufgabe wäre überflutete Keller zu entwässern, Teppichböden rauszuschneiden und zu entsorgen, etc. macht er das (und bei der nächsten Miete verrechnet er die angewendeten Mannstunden mit 10 EUR/Stunde als Mietminderung).
Der Mieter teilt dem Vermieter mit, dass er (der Vermieter) fahrlässig bzw. grob fahrlässig war, als er - nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ab und zu Wasser über den Bodenabfluss in Keller eintritt - nichts dagegen unternommen hat.
Der Vermieter lehnt jegliche Schadenregulierung ab und verweist den Mieter auf seine eigene Elementarschadenversicherung (was der Mieter ja nicht hat).
Spielt bei solchen Fällen Sorgfallspflicht bzw. (grob) Fahrlässigkeit der Vermieters eine Rolle?
