Kellnerbörse während der Arbeitszeit gestohlen

Jemand war heut alleine im Restaurant als Kellner tätig. Die Kellnerbörse wurde seit dem derjenige in dem Betrieb arbeitet immer in einer Schublade unter der Kasse deponiert, hinter dem Tresen.
Während des Abendgeschäfts wurde demjenigen das Portmonaise entwendet. Darin befand sich sein Wechselgeld 150€ und ein Teil der Tageseinnahme.
Die Frage ist, kann eine Versicherung sein privates Wechselgeld ersetzen? Wenn ja, welche?
Oder tritt hier die Haftung des Betriebes in kraft? Momentan geht man davon aus, dass er von keinem etwas ersetzt bekomme.
Wäre dankbar wenn jemand die genaue Gesetzlage kennt.

Die genaue Rechtslage kann man nur kennen, wenn man den Fall genau kennt.

Die Grundsätzliche Frage bei solchen Fällen ist immer, in wie weit das Verhalten des Mitarbeiters Vorsätzlich oder Fahrlässig war.

War die Schublade abgeschlossen? Wusste der Chef, das das so gehandhabt wird (oder war es seine Anweisung)? usw…

hth