ich habe einen freund und der wiederum hat eine freundin welche aus kenia kommt. zur zeit ist sie mit einem sprach-visum (heißt das so?) in deutschland. sie lebt bei ihrer schwester die mit einem deutschen verheiratet ist. sie möchte nun auch in deutschland studieren (medizin, biologie oder pharmazie). wohin muß sie sich wenden um ein studenten-visum zu beantragen? muß sie zuerst nach kenia zurück (ihr derzeitiges visum läuft in vier monaten aus) oder geht das auch in deutschland? was wäre dabei zu beachten bzw muß sie bestimmte voraussetzungen erfüllen? vielen dank!
Hallo, Medizin, Pharmazie und ich glaub auch Bio sind ZVS Studiengänge, dh. die Bewerbung um Studium würde darüber laufen. Die haben Vorabquoten für ausländische Bewerber, mehr dazu auf deren Seiten www.zvs.de
Ansosnten gibts auch hier Infos zum Studium in D http://www.daad.de/de/index.html
Und fürs Visum wäre wohl die Kenianische Botschaft in Berlin (gibts noch eine?) erstmal die beste Adresse, da Kenia derzeit nicht ganz ungefährlich ist, könnte es auch sein, dass es da derzeit Sonderregelungen gibt.
oder alternativ hätte sie evtl. die Möglichkeit Asyl zu beantragen, sofern die Unruhen anhalten, was allerdings evtl für das Studiengesuch nicht sinnvoll wäre (Asylbewerber dürfen ja nicht arbeiten, daher evtl auch nicht studieren???)
Und fürs Visum wäre wohl die Kenianische Botschaft in Berlin
(gibts noch eine?) erstmal die beste Adresse, da Kenia derzeit
nicht ganz ungefährlich ist, könnte es auch sein, dass es da
derzeit Sonderregelungen gibt.
Was hat denn die kenianische Botschaft mit einem deutschen Visum zu tun? Nichts, glaube ich. Da ist wohl eher die deutsche Botschaft in Nairobi zuständig.
Was hat denn die kenianische Botschaft mit einem deutschen
Visum zu tun? Nichts, glaube ich. Da ist wohl eher die
deutsche Botschaft in Nairobi zuständig.
Die Kenianische Botschaft kann vielleicht einige Hinweise geben. Ansonsten wäre die zuständige Ausländerbehörde die richtige Anlaufstelle.
eventuell gibt es auch eine Beratung an der Universität.
Asta oder Studiensekretariat, manchmal gibt es auch bei der Hochschulgemeinde eine Beratung. Kennt sie vielleicht andere Kenianer die schon in Deutschland studieren?
die Zeiten, da ich mit ausländischen Studenten zu tun hatte, sind nun schon ziemlich lange her, und das Ausländerrecht hat sich in dieser Zeit auch geändert; einiges aber ist wohl geblieben.
Hier erst mal ein link zur Frage des Studienvisums: http://www.uni-mainz.de/studium/1930.php
Das Studiemvisum muss im Ausland beantragt werden, in aller Regel im Heimatland. In ganz besonderen Ausnahmefällen ist es wohl möglich, dies auch im benachbarten europäischen Ausland bei einer deutschen Vertretung zu bekommen, aber da müsste man den Konsul schon kennen (und vice versa, weil das viel Vertrauen voraussetzt.)
Ein Asylantrag ist auf jeden Fall falsch! Früher konnte einer, wenn er im Ausländeramt bekannt war und Vertrauen genoss, einen Deal machen: Wenn Ihr dem Studenten seine Aufenthaltserlaubnis erteilt (das Studienvisum musste natürlich vorliegen), dann zieht der Student seinen Asylantrag zurück. Aber das sind vergangene Zeiten; manchmal trauere ich ihnen nach.
sieht wohl so aus als müsste sie erst nochmal zurück (danke rolf für den link!). so lange sie hier ist, kann sie ja spaßeshalber trotzdem beim ausländeramt nachfragen. danke für eure bemühungen!
sieht wohl so aus als müsste sie erst nochmal zurück (danke
nein. Im Regelfall befindet sich ein Ausländer ja im Ausland. deshalb kann die Aufenthaltsgenehmigung, die die Ausländerbehörde der Kommune erteilt, nur bei einer deutschen Botschaft beantragt werden. Diese ist doch nur Transporteur der Genehmigung und prüft die übrigen Voraussetzungen. Befindet sich ein Ausländer bereits rectgültig in D, kann dieser doch selbst zur Ausländerbehörde und den Antrag stellen - nicht nur spaßeshalber. Ob die Zulassungsbestätigung der Uni noch während ihres Aufenthaltes in D erfolgen kann, steht auf einem anderen Blatt.