Kennleuchte am Auto

Hallo zusammen,

ich habe eine Orangene / (Gelbe) Kennleuchte mit Magnethalter für mein Auto. Diese nutze ich nur auf der Nordschleife. Das darf ich ja, weil die Nordschleife keine öffentliche Straße ist während der Veranstaltungen und wenn wir Marshalls da drauf fahren.

So ich habe mal ein paar Fragen:

  1. Darf ich die Kennleuchte einfach so aufs Auto setzen (Ohne festzumachen) und ohne es anzuschalten?
  2. Darf ich diese Anschalten zur Absicherung einer Unfallstelle?
  3. Darf ich die Leuchte beim Abschleppen anschalten?
  4. Darf ich die Leuchte anstelle von Warnblinkern anmachen? (Falls ich mal auf der Straße stehe (2. Reihe oder so))?

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.

Mal ganz kühl gesagt: Probiers aus! *hust*

und sonst frag mal die Polizei…!?!

Ps. dein Post bei Gutefrage.net ergibt vielleicht mehr !?
„Dann mußt du den Betreiber der Nordschleife fragen.“
Würde ich auch fast so sagen! aber versuchs doch mal in einem „nordschleife-Forum“ vielleicht gibt´s das ja…?

Greez
MAze

Sorry den allwissenden Link vergessen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__52.html

Fragen beantwortet??

Greez
MAze

Moin,

Fragen beantwortet??

Besser zu finden bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte

StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Nicht ganz, richtiger wäre hier:
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
Zitat:
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind,
dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig,
im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein,
daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.

Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

  1. Darf ich die Kennleuchte einfach so aufs Auto setzen (Ohne festzumachen) und ohne es anzuschalten?

Nein.
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

  1. Darf ich diese Anschalten zur Absicherung einer Unfallstelle?

Ja.

  1. Darf ich die Leuchte beim Abschleppen anschalten?

Ja.

  1. Darf ich die Leuchte anstelle von Warnblinkern anmachen?
    (Falls ich mal auf der Straße stehe (2. Reihe)?

Nein, ist auch mit Warnblinkanlage verboten !

Greez
MAze

mfg
W.