Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
sorry, das weiß ich auch nicht.
Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem
andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen. Viel Glück! MFG
Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem
andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
Keine Ahnung,sorry, vielleicht mal bei dejure.org suchen.
Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem
andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
Das BVerfG hat auf seiner Webseite eine Suchfunktion. Dazu hat jede Unibibliothek mit Juraabt. Sicher die Entscheidungssammlung des BVerfG, in der sie alle Urteile finden.
Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem
andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
Hallo, danke für die Antwort.
Ich fragte hier, weil die Online-Entscheidungssammlung des BverfG erst ab 1998 beginnt, meine FH knapp 100km von meinem Wohnort entfernt ist und ich nicht unbedingt 20€ Sprit für ein Urteil verfahren möchte.
Gruß Yougen
Hallo,
da kann leider nur ein Anwalt helfen
MfG
Guten Tag,
Ich suche vergeblich nach dem BverfG-Urteil von 1987, nach dem
andere gesetzliche Bestimmungen der BRD(wie
StPO) nach der EMRK auszulegen sind.
Kann mir da ein Europa-Experte weiterhelfen??
wahrscheinlich meinst Du den Beschluss vom 26. März 1987, veröffentlicht in der Amtlichen Sammlung Band 74 (BVerfGE 74, S. 358 ff). Das gibt es zB hier online:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv074358.html
Der relevante Abschnitt dürfte ab Randnummern 39 beginnen.
Hallo yougen,
endlich bin ich dazu gekommen, Ihre Anfrage zu beantworten, gut kann es sein, dass Ihnen ein Europa-Experte weiter helfen kann.
Ich kann ansonsten zu dem Urteil weiter leider nichts sagen und wünsche viel Erfolg beim Finden.
Nun hoffe ich, wenigstens ein wenig geholfen zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.
Viele Grüße,
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