… „Badisches Überbaurecht“ ?
Dabei soll es sich um folgendes handeln:
In früheren Jahren 1850/1900 (???) soll es ein Gesetz in Baden gegeben haben, das besagt, dass ein Gebäude, das nicht mit dem Grund und Boden verankert ist, von der Grundsteuer (??) befreit ist.
Es sollen daher in Baden kleine, schmale Häuser gebaut worden sein, die rechts und links an den Nachbarhäusern verankert waren, aber keinen Kontakt zum eigenen Grund und Boden hatten.
Weiß jemand darüber Bescheid? Beim googeln habe ich nix gefunden.
Danke