http://www.n-tv.de/359196.html
hier wurde der Schutz verweigert, weil Rentiere nicht im Bundesjagdschutzgesetz aufgeführt werden.
Grüße
Babalou
http://www.n-tv.de/359196.html
hier wurde der Schutz verweigert, weil Rentiere nicht im Bundesjagdschutzgesetz aufgeführt werden.
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
dem ist so. Rentier ist nicht im Bundesjagdgesetz enthalten. Dafür aber Seehunde. 
Gruß
Marco
hallo Marco,
muss ich also aufpassen, dass ich keinen Seehund überfahre! Und bei Heringen wirds auch so sein.
Interessant wäre auch zu wissen, welche Versicherung das war.
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
eigentlich uninteressant, da diese Regelung in allen Teilkaskobedingungen zugrunde liegt.
Ausnahme: Es sind Sonderbedingungen vereinbart, die sich lediglich auf Haarwild beziehen oder Weide- und Federvieh noch miteinschließen.
Gruß
Marco
hallo Marco,
Du meinst also, dass dieses Urteil bei jeder Versicherung kommen würde?
Lösung dann: für einen auslandsaufenthalt eine extra KFZ-Versicherung in diesem Land abschließen (wenns sowas gibt)
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
Du meinst also, dass dieses Urteil bei jeder Versicherung
kommen würde?
Die, die nur AKB versichert: ja. Wenn Deckungserweiterungen da sind: nein. Z.b. würde gleiches bei Pferd und Kuh passieren. Kein Bundesjagdgesetzinhalt.
Lösung dann: für einen auslandsaufenthalt eine extra
KFZ-Versicherung in diesem Land abschließen (wenns sowas gibt)
Wenn es da a) versichert wäre (kennst du ca. 200 Länderbedingungen?
) und b) der Versicherer das überhaupt zulässt. Gewöhnlich folgt die Kasko der Haftpflicht. Und ohne Landeskennzeichen keine Haftpflicht.
Gruß
Marco