Kennt sich jemand mit dem Thema Nettolohnvereinbarung aus?

Hallo.Ich werde nächstes Jahr über meinen Arbeitgeber für ein halbes Jahr im Ausland arbeiten. Er möchte mit mit eine Nettolohnvereinbarung ausmachen mit der promisse dass ich etweilige Steuerrückzahlungen an ihn abzutreten habe. Heist das für mich, dass ich meine komplette Erstattung an ihn zahlen muss, obwohl es nur ein halbes Jahr ist und dort ja auch mein Wegegeld oder mein Riestervertrag etc. angegeben ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Servus,

da die ESt eine Jahressteuer ist, kann so eine bizarre Vereinbarung für keinen Zeitraum gelten, der weniger als ein Kalenderjahr ist.

Schöne Grüße

MM

Und wenn der Einsatz 1 Jahr dauern würde? z.B. Februar17 bis Februar18

Servus,

dass ich Kalenderjahr meine, wenn ich das geschrieben habe, ergibt sich sehr einfach aus dem Sachverhalt, dass es keine Veranlagung zur ESt gibt, die den Zeitraum vom Februar 2017 bis Februar 2018 umfasst.

Schöne Grüße

MM

Erhältst du im Ausland Steuern zurück? Vermutlich nicht - deinen Riester kannst du da nicht angeben…

Servus,

Bei der beschriebenen Konstellation bleibt in den meisten DBA-Ländern das Besteuerungsrecht bei Deutschland. Wenn der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird, ist die persönliche Steuerpflicht eh in Deutschland.

Es ist also ziemlich unnötig, dem Fragesteller hier die Pferde scheu zu machen - soo oft wird hier „die“ berühmte 183-Tage-Regel, die es in dieser Form als allgemeine „Regel“ nicht gibt, zu Unrecht bemüht. Jetzt, wo mal ein Fall vorliegt, wo eine 183-Tage-Regel greift, falls die Entsendung nicht in irgendeinen Indianerstaat ohne DBA erfolgt, darf man diese ruhig anwenden. Maximal der Hinweis wäre hier nützlich, dass sich vieles ändert, wenn ein halbes Jahr überschritten wird.

Schöne Grüße

MM