In einem Mietvertrag ist eine Nebenkostenpauschale über 150.- € festgelegt!Zu der Nebenkostenpauschale kommt eine horrende Stromrechnung dazu. Die Wohnung verfügt über keine separaten Zähler, die dieser Mietswohnung zugewiesen sind, weshalb dieser Pauschalbetrag im Vertrag zustande kam. Leider wurde von einem Mieter jetzt naiverweise geglaubt, dass trotzdem am Jahresende eine Auflistung über Verbrauch und ggf. eine Rückzahlung stattfindet. Begründet auf dem Wissensstand, dass die Vermietung einer Wohnung ohne diese Grundlage gar nicht zulässig ist. Dem ist aber jetzt nicht so. Da der Mietvertrag aus beruflichen Veränderungen nur von März - Sept. lief und in der Zeit kaum Heiz- und Warmwasserkosten angefallen sind, ist dies natürlich eine enorme Summe für einen Alleinstehenden Bewohner, der zudem viel unterwegs ist. .
Ist das gesetztlich erlaubt, dass der Vermieter diese hohe Pauschale geltend machen kann ohne jeglichen Nachweis des eigentlichen Verbrauchs? Gibt es eine Mindestpauschale auf eine bestimmte Personenanzahl in einem Haushalt, welche nicht überschritten werden darf? Info hierzu wären weltklasse!
Vielleicht muss noch erwähnt werden, dass es sich hier um eine Untermietergeschichte in einem Wohnhaus handelt.
Hallo Sunny,
alles ziemlich unleserlich geschrieben, aber am Schluß hast du wenigstens noch erwähnt, dass es sich um einen Untermietervertrag handelt.
Normalerweise bezahlt der Mieter nämlich seinen Strom selbst.
Ist jetzt hier ziemlich schwer zu beurteilen, was zur Pauschale gehört und was nicht. Möglicherweise hat der Hauptmieter den Stromverbrauch unterschätzt und sich selber ins eigene Fleisch geschnitten, aber das ist bei der Schilderung nicht so eindeutig.
War der Strom überhaupt jetzt in der Pauschale inbegriffen? Das wäre dann schonmal ein Ansatz.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
war das wirklich so unverständlich formuliert?
Also nochmal: der Strom wird in der Regel vom Mieter direkt an die Stromversorgungsbetriebe bezahlt. Ist hier nicht der Fall und wird zusätzlich zur Nebenkostenpauschale (welche enthält: Wasser, Warmwasser und Heizkosten) vom Vermieter an den Mieter berechnet.
So entstehen also Nebenkosten + Stromkosten!
Frage: Kann eine Nebenkostenpauschale x-beliebig hoch angesetzt werden ohne Nachweis des eigentlichen Verbrauchs?
Ist es überhaupt rechtlich zulässig eine Wohnung zu vermieten ohne explizit nachweisen zu können, was verbraucht wurde? Sind nicht separate Zähler erforderlich, um überhaupt Wohnungen zu vermieten?
Das ist hier die eigentliche Grundfrage? Immer noch kompliziert?
Grüße,
Sunny.
Sorry, es bleibt unverständlich, da zwischenzeitlich mal von Untermiete die Rede war.
Natürlich muss bei einem regulären Mietvertrag ein eigener Stromzähler vorhanden sein. Aber bei einem Untermietvertrag ist das eher unüblich und nicht zwingend.
Da kann ich leider nicht mehr folgen.
Gruß!
Horst
Hallo,
Natürlich muss bei einem regulären Mietvertrag ein eigener
Stromzähler vorhanden sein.
wo steht das denn?
Gruß
Joschi
Das ist normalerweise üblich, also steht es meist auch nirgendwo.
Wenn es anders ist, dann sollte es irgendwo stehen, weil es eben nicht üblich ist.
Gruß!
Horst
Hallo,
Das ist normalerweise üblich, also steht es meist auch
nirgendwo.Wenn es anders ist, dann sollte es irgendwo stehen, weil es
eben nicht üblich ist.
Ich würde dann sagen, einigen wir uns darauf, dass es keine Voraussetzung aber die Regel ist. Ok?
Gruß
Joschi
Hallo,
entweder ist der Strom in der Vertraglich Pauschale mit drin, dann ist sie mit den 150 angegolten. Sollte der Storm zusätzlich bezahlt werden, muss dies entweder am Verbrauch festgemacht werden oder die Berechnungsgrundlage muss wenigstens im Vertrag stehen. Ein einfach, das kostet halt jetzt soviel ist nicht haltbar.
gruß