Kenntnis von einer Vergwaltigung - was tun?

Moin,
weiss nicht, ob ich hier im richtigen Thread bin - ansonsten bitte verschieben.

Versuche mich so allgemein zu halten wie möglich und bitte hierfür um Verständnis. Es dient einzig und allein dem Schutz der Frau, über die ich gleich hier schreibe.

Selbige ist eine mir sehr, sehr nahestehende Person, nennen wir sie hier mal Anna, heute 30 Jahre.
Anna ist seit einigen jahren immer mal wieder in psychotherapeutischer Behandlung u.a. wegen schlimmen Angstzuständen, Bindungsproblemen (sie ist seit langem verheiratet und hat 2 Kinder) und sexuellen „Absonderheiten“. Verstanden haben wir das nie, da sie bis zu einem gewissen Alter dahingehend nie Probleme hatte.

Und nun reißt es mir den Boden unter den Füßen weg: Sie hat sich ihrer Therapeuten nach ca. 8 Jahren anvertraut und berichtet, dass sie seinerzeit (also vor 8 Jahren) vergewaltigt wurde. Ihre Therapeutin hat ihr dann geraten, mit jemanden darüber zu sprechen, dem sie 100 - prozentig vertraut, und das war ich.

Von dem Arschloch (Verzeihung!) weiß sie noch den (angeblichen) Vornamen und wo in etwa er vor 8 Jahren gewohnt hat. Weiterhin würde sie ihn wohl wiedererkennen. Mehr leider nicht - es ist in seiner Wohnung passiert. :frowning:

Was nun? Alles in mir streubt sich, so ein Monster ungestraft davon kommen zu lassen. Andererseits ist das alles lange her, wer weiss, wo er heute lebt und wie er aussieht. Und ob der Vorname echt war, kann man ja auch nur vermuten. :frowning:

Was kann oder sollte ich tun, nachdem ich hiervon Kenntnis erhalten habe - wie soll ich mich verhalten? Wer weiß, vielleicht ist Anna kein Einzelfall und er macht das seit Jahren so???!!!

Ich bin völlig außer mir und möchte für sie was tun!

Aber was???

Bitte helft mir!

Danke Ironlady

Wie, „Was tun?“

Anzeigen!

Wie, „Was tun?“

Anzeigen!

Witzbold!
Die Idee hatte ich selbst schon! Aber kann ICH das machen, falls sie selbst nicht dazu bereit ist? (Dann würdens ja auch alle anderen erfahren :-/) - Und das mit fast NIX in der Hand!???

Das schreit doch von vornherein nach „Einstellung des Verfahrens“…

LG, Ironlady

Ich frage mich, was du eigentlich hören willst. Du kannst Anzeige erstatten oder auch nicht. Die Aussichten kann hier niemand vorhersagen. Ob das Opfer damit einverstanden ist oder du ihm noch mehr Schaden zufügst, kann erst recht niemand sagen.

Levay

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Moin Levay,

ich würde NIEMALS etwas tun, was ihr nochmehr Schaden zufügt! Und ich gehe davon aus, dass ich sie (mit Hilfe der Therapeutin) dazu bewegen könnte, Aussage zu machen. Dazu muss ich aber wissen, wie das generell geht. Ich war gottseidank noch nie selbst in so einer Situation!!!

Kann ja schlecht hier morgen in HH in die Davidwache spazieren und sagen : „Guten morgen, mein Name ist x, ich weiß, dass Anna von einem Typen namens vermeintlich Y in StadtZ - Stadteil A vor 8 Jahren vergewaltigt wurde.“ Würde gern Anzeige gegen ??? erstatten.

Oder wie???

Ironlady

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann ja schlecht hier morgen in HH in die Davidwache spazieren
und sagen : „Guten morgen, mein Name ist x, ich weiß, dass
Anna von einem Typen namens vermeintlich Y in StadtZ -
Stadteil A vor 8 Jahren vergewaltigt wurde.“ Würde gern
Anzeige gegen ??? erstatten.

Auch auf die Gefahr, dass ich mich gleich wieder blöd anpflaumen lasse: Doch, genau das kannst Du tun. Wie das dann zwischenmenschlich bei dem Opfer und Dir weiterläuft, damit hat die Polizei nichts zu tun. Die haben aber Leute, die sich behutsam um das Opfer kümmern könnten.

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Hi,

also auf Anzeigen bist du ja selbst schon gekommen. Wie auch schon von anderen geschrieben kann die Chance der Fandung nicht eingeschätzt werden. Was sicher ist, die Chance die Person zu erwischen und davon abzuhalten so etwas wieder zu tun ist mit einer Anzeige höher.

Da ich selber noch nie in einer solchen Situation war, kann ich dir nur sagen, wie ich erst einmal vorgehen würde:
Als erstes würde ich mich mit der Therapeutin in Verbindung setzten (ich schätze, du kennst die Therapeutin) und mit ihr versuchen auszuloten wie „Anna“ auf eine Anzeige reagiert, ob sie schon so weit ist so etwas durchzustehen. Sicher hat die Polizei kompetente Mitarbeiter für solche Fälle, aber die kennen „Anna“ halt nicht so gut wie die Therapeutin und du.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit eine Anzeige zu erstatten ohne „Anna“ gleich von Anfang an direkt damit zu konfrontieren. „Anna“ wird dir und der Therapeutin vielleicht eher etwas über den Tatort/Ablauf erzählen. Ihr könntet dann evt. Gesprächsprotokolle an die Polizei geben.
Ich glaube, die wirklich Frage ist nicht, ob die Person geschnappt werden kann oder nicht. Das wesentlich gößere Problem ist, wie wird „Anna“ mit der Anzeige und dem drum herum fertig? Was passiert, wenn die Person nicht gefunden werden kann? Verliert Anna dann vielleicht das Vertrauen in andere Menschen noch mehr (Ist nur ne Annahme, dass „Anna“ Menschen vielleicht nicht so schnell vertrauen kann).

Generell würde ich dir zu einer Anzeige raten. Sprich es aber mit der Therapeutin und dann auch mit „Anna“ durch.

Ich hoffe ich hab da jetzt nicht nur Dinge aufgezählt, die du dir schon selbst gedacht hast.

Viele Grüße und ich drück die Daumen, dass die Person erwischt wird.
nixblicker

Hallo!

Das mit der Therapeutin wird leider nicht funktionieren, aus der ist nichts rauszukriegen. Wenn doch, ist es eine schlechte Therapeutin,macht sich strafbar und setzt ihren Beruf aufs Spiel.

Trotzdem sollte mit der Therapeutin geredet werden. Sie kann „Anna“ sicher einigermaßen einschätzen.
Was ich mich frage: Ist die Therapeutin nicht verpflichtet Anzeige zu ersatten? Wenn ich mit Verletzungen z.B. Stichwunden in ein Krankenhaus kommen und ein Arzt den Verdacht hat, dass eine Straftat verübt wurde, kann er die Polizei auch einschalten. Oder liege ich da daneben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du kannst, wie andere das erwähnten, losgehen und für eine Anzeige sorgen
Du kannst, wie ebenfalls erwähnt, die Therapeutin kontaktieren

Ich wundere mich sowohl über die Frage, als auch über die Antworten-
denn das was richtig ist, ist das was „Anna“ will.

Wenn sie bereit ist denjenigen anzuzeigen, sollte SIE das tun-
ist sie das nicht, ist es in der Tat schwierig.
Zum einen für sie und Eure wie auch immer geartete Beziehung und zum anderen für die Ermittlung selbst.
Aber Du könntest sie natürlich unterstützen (nicht überreden), bis sie zu einer solchen Anzeige bereit ist. Anzunehmenderweise wird die Therapie diesen Punkt ebenfalls aufgreifen.

Was Du konkret tun kannst: Für sie da sein, zuhören, wenn SIE reden mag und Dich an ihrem Tempo orientieren.

unabhängig von der Schweigepflichtdebatte
Erstens ist es im Rahmen einer Therapie ein maßgeblicher Vertrauensmissbrauch, wenn der Therapeut gegen den Willen des Patienten eine Anzeige erstattet.
Zweitens wird für ein solches Ermittlungs- und das folgende Gerichtsverfahren ein wenig Stabilität notwendig.
Dazu sollte der Patient schon grundlegend der Meinung sein, dass er das richtige tut und einen Funken das Gefühl haben, dass er es bewältigt kriegt Fremden davon zu berichten.

In diesem konkreten Fall hat es jmd. in einer achtjährigen Therapie, also einem engen geschützten Rahmen, nicht formuliert bekommen-
ich glaube kaum, dass es dem psychischen Zustand zuträglich wäre sofort alle Instanzen einzuschalten.
Es wird aber sicherlich Bestandteil zukünftiger Sitzungen sein, auf eine (schnelle) Anzeige hinzuarbeiten.

Davon ab:
Der Arzt KANN und der Therapeut MUSS?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lady,

ich würde an Deiner Stelle nicht ohne ihr Einverständnis Anzeige erstatten. Wenn Deine Bekannte nicht bereit ist da mitzuziehen, auszusagen usw. kann es für sie belastend sein vorgeladen zu werden.

An Deiner Stelle würde ich ihr zu einer Anzeige raten, aber wenn sie es nicht will kannst Du nichts machen was ihr wirklich hilft.

Gruß elmore

Moin, moin Ironlady,

Du hast ja nun genug Antworten bekommen, die alle ziemlich einig sind in der Einschätzung der Situation:

Anzeigen ja, aber nicht ohne das Einverständnis von Anna.

Zwei Gedanken möchte ich aber noch nachliefern: Auch bei Vergewaltigung gibt es eine Verjährungsfrist. Ist die eingetreten, kann der Täter nicht mehr verfolgt werden; die Polizei und die Staatsanwaltschaft würden gar nicht mehr tätig werden dürfen, eine Anzeige würde sich also erübrigen.

Und: Meinst Du nicht, daß Anna in den vergangenen Jahren selbst schon an eine Anzeige gedacht hat? Daß sie sich dazu aber nicht entschließen konnte aus Gründen, die wir füglich diskutieren können, letzten Endes aber zu respektieren haben?

Gruß - Rolf

Hi,

rate ihr zur Anzeige - zwar scheint das erstmal hart, weil man das Ganze nochmal durchmachen muss und den Typ vor Gericht evtl. wieder sehen muss, aber das ist in meinen Augen die einzige Möglichkeit, eine Vergewaltigung wirklich zu verarbeiten. Sonst weiß man immer, der läuft noch frei rum und es kann wieder passieren.

Allerdings sind die „anderen“ Frauen dabei erstmal zweitrangig - damit musst du ihr erstmal gar nicht kommen. Aber ihr kann es wieder passieren, wenn er frei rumläuft, und das sollte ihr nicht egal sein.

Gruß
Cess

Hi,

Dazu muss
ich aber wissen, wie das generell geht. Ich war gottseidank
noch nie selbst in so einer Situation!!!

möglich ist eine Anzeige als Nebenklägerin. Am einfachsten läuft das, wenn ihr euch an den Weißen Ring wendet.

http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/in…

Die können erstens Tipps geben, wies weitergeht, die können auch sonst helfen, die können Anwälte nennen etc.

Gruß
Cess

1 Like

Hi,

In diesem konkreten Fall hat es jmd. in einer achtjährigen
Therapie, also einem engen geschützten Rahmen, nicht
formuliert bekommen-
ich glaube kaum, dass es dem psychischen Zustand zuträglich
wäre sofort alle Instanzen einzuschalten.
Es wird aber sicherlich Bestandteil zukünftiger Sitzungen
sein, auf eine (schnelle) Anzeige hinzuarbeiten.

Das meinte ich mit Kontakt zur Therapeutin suchen und mit ihr reden. Dann werden sich solche Dinge klären.

Davon ab:
Der Arzt KANN und der Therapeut MUSS?

Ups, Versehen meinerseits.

Gruß

Hier mal der rechtliche Aspekt zum Thema Vergewaltigung, der Rest wurde ja bereits ausführlich erörtert.

Vergewaltigung ist ein Verbrechen, welches im §177 StGB beschrieben wird.
Eine Vergewaltung muss man nicht unmittelbar nach der Tat anzeigen – sie verjährt erst nach 20 Jahren. Allerdings ist eine Vergewaltigung, wenn sie schon lange zurück liegt, nur schwer zu beweisen. Im schlimmsten Fall steht Aussage gegen Aussage, da zumeist keine Zeugen anwesend sind und sich auch nach so langer Zeit keine Verletzungen oder DNA Spuren mehr nachweisen lassen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Tat beginnt die Verjährungsfrist mit dem Beginn des 18. Lebensjahres des Opfers.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden.
Die Chancen auf eine Verurteilung des Täters, sind daher nach 8 Jahren, äußerst schwierig. Ich denke mal, dass „Anna“ dieses bewusst ist und sie sich auch deshalb dagegen sträubt, den Täter anzuzeigen. Wobei ich der Meinung bin, dass vielleicht auch eine Anzeige den Täter präventiv hindern könnte, etwas gleichartiges nochmals zu begehen.

Ich wünsche „Anna“ auf jeden Fall ganz viel Kraft mit dem erlebten umgehen zu lernen und es aufzuarbeiten!

Selbst wenn die Chancen auf Verurteilung niedrig zu sein scheinen; Eine Anzeige würde dem Schwein Angst machen. Sein (damaliges) Umfeld würde eventuel über die Ermittlungen von der Vergewaltigung erfahren, das ist doch wenigstens schon mal ein bißchen Strafe, besser als keine!

für eure Tipps, Einschätzungen und Kommentare.

habe gestern nochmal ein langes Gespräch mit Anna geführt.
Ihr ist es primär wichtig, das Geschehene für sich mit Hilfe ihrer Therapeutin aufzuarbeiten.
Von einer Anzeige wurde ihr abgeraten, weil die „Erfolgsaussichten“ nach so langer Zeit wohl in keinem Verhältnis zum entstehenden Seelenstress stehen.

Insofern bleibt mir nichts anderes, als sie auf ihrem! Weg zu begleiten - das habe ich eingesehen, auch wenn es schwerfällt…

Nochmals Dank allen, die hier so fleißig geschrieben haben!

Ironlady

Außerdem kann es ja sein das er sowas wiederholt macht.
Dann könnte eine zusätzliche Aussage das Strafmaß erhöhen oder eine Verurteilung erst ermöglichen.

Aber das sind alles zweitrangige Überlegungen.
Prmär geht es darum, was „Anna“ nützt. Da ist doch eine psychologische Standartfrage: Was würde dir jetzt helfen? oder: Was erhoffst du dir von mir in dieser Frage?
Dass die Therapeutin sie an einen unbekannten Außenstehenden verweist, macht mich stutzig. Was will sie damit erreichen, was nicht Platz in der Therapie hätte?
Allein deswegen würde ich mal bei ihr anrufen und sie Fragen, was das soll.
Über Anna selbst darf sie nichts sagen, aber als allgemeine Erklärung zum Thema Umgang mit Vergewaltigungsopfern verpacken.

Gruß
Werner