Hallo!
Muss ein Mitarbeiter, der kurz vor der Elternzeit steht seine Kenntnisse und F’higkeiten seiner Vertretung mitteilen.
Wenn der Mitarbeiter sich die Kenntnisse durch Eigenstudium angeeignet hat, wie Programme bedienen etc.
Ist der MA verpflichtet diese Kenntnisse weiterzuvermitteln oder darf er dies verweigern
Danke
Hallo,
mal abgesehen von der rechtlichen Frage
oder darf er dies verweigern
Welchen Sinn sollte das haben?
Gruß
Ann da Càva
Der Sinn soll sein, das man die eigenen Kenntnisse, die man sich mühevoll erarbeitet hat, nicht einfach so jemanden steckt! Vor allem wenn der MA nach paar Monaten wieder an seinen alten Arbeitsplatz möchte!
Nun die Frage, ob der Chef es aber verlangen kann, bevor der MA für ne kurze Zeit verschwindet!
Moin, Antje,
Muss ein Mitarbeiter, der kurz vor der Elternzeit steht seine
Kenntnisse und F’higkeiten seiner Vertretung mitteilen.
die Kenntnisse durchaus, bei der Weitergabe der Fähigkeiten dürfte es wohl hapern.
Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter beauftragt, den Vertreter einzuarbeiten, dann ist das keineswegs sittenwidrig und deshalb durchaus zumutbar. Wie weit die Schulung geht, muss der Beauftragte dann selbst entscheiden.
Wenn der Mitarbeiter sich die Kenntnisse durch Eigenstudium
angeeignet hat, wie Programme bedienen etc.
Das wird er wohl kaum in seiner Freizeit getan haben. Und wenn doch, so erlangt er die wahren Fähigkeiten erst im Job - Trockentraining ist unfruchtbar.
Gruß Ralf
Unbedingt!!!
Hallo,
wie heißt es so schön:
"Wer anderen eine Grube gräbt… (hat ein Grubengrabgerät!)
Und dies söllte jeder beachten.
Nur weil man Angst um den eigenen Arbeitsplatz hat, zu glauben, je weniger die Vertretung weiss, desto sicherer ist der Arbeitsplatz.
Ganz im Gegenteil! Je weniger die Vertretung von den Abläufen und Programmen Kenntnis hat, desto mehr wird sie lernen (wenn sie es will!!!).
VG René
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Das stimmt was nicht …
Hallo,
Der Sinn soll sein, das man die eigenen Kenntnisse, die man
sich mühevoll erarbeitet hat , nicht einfach so jemanden
steckt! Vor allem wenn der MA nach paar Monaten wieder an
seinen alten Arbeitsplatz möchte!
öhm…
Wenn man sich selbst Kenntnisse mühevoll erarbeiten muss, die Vertretung sich diese aber „einfach so stecken“ lässt, stimmt ja wohl irgendwas nicht.
Möglichkeit 1: Derjenige, der sich selbst Kenntnisse mühevoll erarbeiten muss, ist schwer von Begriff
Möglichkeit 2: Die Vertretung ist hochbegabt und besitzt mehrere Nobelpreise in Nuklearphysik
Möglichkeit 3: Selektive Wahrnehmung
Gruß
S.J.
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