Kennzeichen ändern bei privat geliehenem Auto

Hi.

Meine Schwester hat mir ihren kleinen Lieferwagen geliehen, weil ich aufgrund einer kleinen Baustelle immer wieder Material (ab-)transportieren muss. Diese Baustelle besteht seit über einem Jahr, somit auch die Leih-Zeit.
Dieser Wagen ist auf sie mit (sagen wir) Hamburger Kennzeichen HH angemeldet.
Ich wohne hingegen in (sagen wir) Nürnberg, N.

Neulich kam ich in eine Polizeikontrolle, wobei der Polizeibeamte sagte, das Auto müsse bei mir in Nürnberg angemeldet sein.
Ist das richtig?
Ummelden kann man ja nur mit Wohnsitz in Nürnberg, meine Schwester hat dort aber keinen Wohnsitz. Andererseits kann ich selbst es nicht ummelden; ich habe zwar Wohnsitz in Nürnberg, bin aber nicht Eigentümer des Autos.
Hat der Polizist Recht, und wenn ja, wie ist das Dilemma zu lösen?
Meines Wissens nach kurven ja viele Autos permanent und langfristig in Gegenden herum, wo sie nicht angemeldet sind, z.B. die von der Post. Müsste demnach nicht alles in Ordnung sein?

Gruß
M.

Hallo!

Ummelden am neuen Standort könntest Du ihn schon.
Vollmacht der Schwester und schon klappt es.

Eigentümer muss man dazu nicht sein. Beispiel Leasing, da bist Du doch auch nur Besitzer und Halter, nicht Eigentümer.

MfG
duck313

Ergänzend:
man kann seit 2015 (??) auch beim Umzug das dann fremde Nummernschild behalten.
Rein auf die Tafel sollte sich somit niemand verlassen…

Erstbester Link hierzu:

Moin,

da irrt der Herr Polizei. Noch nicht mal beim Umzug muss umgemeldet werden, das alte Kennzeichen bleibt dran bis zum Halterwechsel.

Die Regelung gab es früher mal, weil die Straßenbauämter ihr Geld nach der Zahl der dort zugelassenen Fahrzeuge zugemessen bekamen und es keine andere Möglichkeit gab, diese Zahl zu ermitteln.

Gruß
Ralf

… das würde ja dann bedeuten, dass die Beanstandung des Polizisten sowieso hinfällig wäre. Denn wenn ich selbst als Eigentümer mit ortsfremden (weil bei Umzug mitgenommenen) Kennzeichen hier fahren darf, müsste ich das mit einem geliehenem Auto erst Recht dürfen.

M.

Hallo Ralf,

ich glaube, du irrst. :wink: Was du meinst ist das, was @Littlescare schon schrieb:

Ummelden musst du, altes Kennzeichen darfst du aber behalten.

Gruß
Christa

1 Like

Das kann ich dir nicht ganz sicher beantworten, da meine Kennzeichen zum Kreis passen.

Aber hat sich der Cop auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. KfZ-Schein) angesehen? Da steht die Adresse drin;

ob bei der Ummeldung eine Neuausfertigung erfolgt, weiß ich nicht.
Wie gesagt, der reine Blick auf die Tafel ist nicht mehr verlässlich.

Solange ich nicht zahlen soll wäre ich da eh maximal entspannt. Es ist leider durchaus so das nicht jeder (und damit meine ich Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Polizisten, Normalbürger und so alles was da noch kreucht und fleucht) Kenntnisse der aktuellen Vorschriften hat.

Moin,
ich würde sagen, dass der Polizeibeamte irrt. Wenn deine Schwester weiterhin „der Halter“ des Lieferwagens bleibt, bleibt es ihr Auto, das sie dir möglicherweise jeden Tag neu zur Verfügung stellt, damit du deine Baustelle bearbeiten kannst.
Ein neues Kennzeichen wurde früher beim Halterwechsel fällig, ist wie schon zitiert nicht mehr so, und ummelden muss deine Schwester erst, wenn sie umzieht. Ohne einen Wohnsitz bei dir kann sie den Wagen dann gar nicht legal ummelden.
Alle Telekom Mitarbeiter fahren mit BN-Kennzeichen rum, obwohl die wenigsten von ihnen in Bonn wohnen. Das nur als Beispiel. Wohl jeder zweite Student/Studentin hat ihr Fahrzeug „auf die Eltern laufen“ und somit nicht das eigene Kennzeichen, sondern das der Eltern. Die Liste ist nur begonnen und kann sehr viel weiter geführt werden.
Manchmal ist es gut, bei einer Kontrolle nicht gleich seine Lebensgeschichte und die des Autos zu erzählen, sondern es reicht, dass der Wagen der Schwester gehört. Legitimiert wird mit den Papieren. Wichtig ist vielmehr, dass du als Fahrer auch tatsächlich mitversichert bist, denn das hat sich wie die Kennzeichenmitnahme auch schon länger geändert.
Grüße, ynot

Moin,

Hatte das nicht eher damit zu tun, dass die Ertragshoheit 2009 auf den Bund übergegangen ist, denn vorher war es ja eine Landessteuer?

-Luno