Kennzeichen bei Umzug in neuen Landkreis ändern?

Hallo Leute,

bisher war es üblich, dass mit dem Wohnortwechsel nach außerhalb des bisherigen Landkreises auch ein Kennzeichenwechsel verbunden war. Angeblich, soll dies seit diesem Jahr nun nicht mehr so sein. Es soll ein Kennzeichenwechsel nur noch nötig sein, wenn man das Bundesland verläßt.
Eigentlich ist meine Quelle zuverlässig und für gewöhnlich gut informiert - ich bin diesmal aber unsicher ob des Wahrheitsgehaltes. Allein die Gebühren, die sich der Staat dadurch entgehen ließe macht mich stutzig. Kann mir jemand diese Aussage bestätigen?

Danke und liebe Grüße
m.c.n.

Allein die Gebühren, die sich der Staat
dadurch entgehen ließe macht mich stutzig.

Hallo m.c.n.,
ich hätte gerne mal eine Quelle, dass der Landkreis daran verdient. Da fallen doch Personalkosten, Technik, Raumkosten und sonstige Nebenkosten an. Oder war das jetzt Stammtisch(ein)bildung von dir?
Grüße
Ulf

Hallo Leute,

bisher war es üblich, dass mit dem Wohnortwechsel nach
außerhalb des bisherigen Landkreises auch ein
Kennzeichenwechsel verbunden war.

Das ist auch weiterhin so !

Angeblich, soll dies seit
diesem Jahr nun nicht mehr so sein. Es soll ein
Kennzeichenwechsel nur noch nötig sein, wenn man das
Bundesland verläßt.

Dem ist nicht so.

In der dezeit gültigen FZV steht:

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,

Ist dir das Auskunft genug. ?

Danke und liebe Grüße
m.c.n.

Bitte und liebe Grüße zurück
hatchbeck