Ein Auto wurde erworben, das alte Auto nimmt der Händler entgegen.
Die Zulassungsstelle, wo der neue wagen wider zugelassen werden soll, liegt in einen ganz anderen Bundesland, dort ist auch das jetzige KFZ angemeldet.
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit den neuen zurück?
mir ist bisher nicht bekannt, dass man Kfz-Schilder in andere
Bundesländer mitnehmen kann.
Muss man sie an der Grenze abgeben?
Sonst - anscheinend soll sowohl das alte, wie das neue Kfz im selben Bundesland angemeldet werden. Es geht darum, ob man für einen Tag die gleichen, aber jetzt auf das neue Kfz ausgestellten, Schilder auf dem alten Kfz verwenden darf. Ich sage nein.
mir ist bisher nicht bekannt, dass man Kfz-Schilder in andere
Bundesländer mitnehmen kann.
Muss man sie an der Grenze abgeben?
Hast Du nachfolgenden Satz überlesen ?
" Die Zulassungsstelle, wo der neue wagen wieder zugelassen werden soll, liegt in einen ganz anderen Bundesland,
Gruß Merger
PS: ergänzend - es ist in Vorbereitung, dass man irgendwann Schilder auch über die Bundeslandgrenzen mitnehmen und damit bei der neuen Zulassungsstelle das Auto anmelden kann.
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die
Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag
überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit
den neuen zurück?
natürlich darf man das nicht!
Ein abgemeldetes Kfz ist abgemeldet. Punkt.
Im besten Fall gerät das abgemeldete Kfz in eine Verkehrskontrolle, im schlimmsten Fall wäre es in einen Unfall verwickelt —>kein Versicherungsschutz.
Welche alternativen gibt es hierzu?
Man erledigt das Ganze mit einem dritten Kfz.
Man erledigt das mit dem neuen Kfz mit „roten“ Schildern.
Man erledigt das per Post oder Kurierdienst —>jemand aus der Firma am Firmensitz nimmt die Ab- und Neuanmeldung vor.
scheinbar hast Du die Fragestellung auch nicht so ganz verstanden !
Auch Huhu,
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die
Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag
überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit
den neuen zurück?
natürlich darf man das nicht!
Warum sollte man ein abgemeldetes Fahrzeug nicht wieder anmelden dürfen ?
Ein abgemeldetes Kfz ist abgemeldet. Punkt.
Im besten Fall gerät das abgemeldete Kfz in eine
Verkehrskontrolle, im schlimmsten Fall wäre es in einen Unfall
verwickelt —>kein Versicherungsschutz.
Wo steht denn hier, dass das abgemeldete Fahrzeug bewegt wird.
Hallo,
man kann „sein“ Nummernschild abmelden und reservieren, dann kann man es fruehestens am naechsten Tag als Wunschkennzeichen fuer ein anderes Fahrzeug wieder bei der Zulassung verwenden.
Gruss Helmut
scheinbar hast Du die Fragestellung auch nicht so ganz
verstanden !
mein IQ ist hoch genug, um 2 und 2 addieren zu können.
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die
Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag
überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit
den neuen zurück?
natürlich darf man das nicht!
Warum sollte man ein abgemeldetes Fahrzeug nicht wieder
anmelden dürfen ?
Das darf man selbstverständlich.
Aber genau das ist nicht die Frage.
Wo steht denn hier, dass das abgemeldete Fahrzeug bewegt wird.
Na hier:
Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren
Außerdem ist dies überhaupt nicht die Frage.
Doch. Genau darum gehts.
X will die Schilder für das neuangemeldete Kfz (mit bisherigem Kennzeichen) an das abgemeldete Kfz montieren, um damit von der Zulassungsstelle zum Händler zu fahren.
scheinbar hast Du die Fragestellung auch nicht so ganz
verstanden !
mein IQ ist hoch genug, um 2 und 2 addieren zu können.
danach wurde auch nicht gefragt!
Aber ich muss schon sagen, dass Du sehr eitel bist.
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die
Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag
überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit
den neuen zurück?
natürlich darf man das nicht!
Warum sollte man ein abgemeldetes Fahrzeug nicht wieder
anmelden dürfen ?
Das darf man selbstverständlich.
Aber genau das ist nicht die Frage.
Wo steht denn hier, dass das abgemeldete Fahrzeug bewegt wird.
Na hier:
Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren
Hast Du auch schon einmal an ein Kurzzeitkennzeichen gedacht.
Außerdem ist dies überhaupt nicht die Frage.
Doch. Genau darum gehts.
Nö - es geht um die Anmeldung mit der gleichen Kfz-Nr.
X will die Schilder für das neuangemeldete Kfz (mit bisherigem
Kennzeichen) an das abgemeldete Kfz montieren, um damit von
der Zulassungsstelle zum Händler zu fahren.
Aber ich muss schon sagen, dass Du sehr eitel bist.
Witzig.
Du kennst mich nicht, ergo kannst Du das gar nicht wissen.
Hast Du auch schon einmal an ein Kurzzeitkennzeichen gedacht.
*LOL*
Das fällt Dir jetzt ein, nachdem ich das in meiner Antwort an den Fragesteller als einen von 3 Vorschlägen genannt hatte.
Wobei ich natürlich mit dem neuen Kfz zur Zulassungsstelle fahren würde anstatt mit der alten Gurke.
Nö - es geht um die Anmeldung mit der gleichen Kfz-Nr.
Daß das geht, scheint dem Fragesteller schon klar gewesen zu sein.
X will die Schilder für das neuangemeldete Kfz (mit bisherigem
Kennzeichen) an das abgemeldete Kfz montieren, um damit von
der Zulassungsstelle zum Händler zu fahren.
Wo steht denn hier, dass das abgemeldete Fahrzeug bewegt wird.
Hier:
Ist es möglich das alte KFZ abzumelden, das neue auf die Kennzeichen des alten anmelden, so dass sich dies um einen Tag überschneidet Mit den Alten KFz zum Händler zu fahren und mit den neuen zurück?