ich hoffe meine Frage passt hier rein. Meine Familie und ich sind vor kurzem nach Heilbronn gezogen. Nun steht also eine KFZ-Umschreibung an. Mein Bruder, lebt und arbeitet in der Schweiz, hier nun meine Frage. Mein derzeitiges Kennzeichen (KÜN) ist für den Kreis Hohenlohe, warum „muss“ ich mein Fahrzeug umschreiben lassen ? Hat das versicherungstechnische Gründe ? Und ist es auch möglich, mein Fahrzeug mit einem schweizer Kennzeichen zu führen ? Wenn ja, wie bewerkstellige ich das ? Und welche Vor - / Nachteile bringt das mit sich ?
Und ist es auch möglich, mein Fahrzeug mit einem
schweizer Kennzeichen zu führen ? Wenn ja, wie bewerkstellige
ich das ? Und welche Vor - / Nachteile bringt das mit sich ?
Auf jeden Fall den schweizer Einfuhrzoll für den Wagen !
zunächst, Du meinst „ummelden“, nicht umschreiben !
Deshalb, weil z.B. in Stadt A die Regionalklasse xy gilt und in Stadt B die Regionalklasse yz. Dies können erhebliche Unterschiede in der Höhe Deiner Versicherungsbeiträge sein; zudem kommt noch: bei Halterabfragen durch z.B. der Polizei finden die Dich nicht sofort. Hat also auch meldetechnische Hintergründe. Aber das ist noch gar nicht so schlimm !
Viel ernster wird es, wenn Du in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fz (als Fahrer)unterwegs bist. Das darfst Du nicht; Du würdest Dich u.U. einer Steuerstraftat schuldig machen !!!
ja Entschuldigung, meinte Ummelden. Achso verstehe, danke ich wusste nicht welche Konsiquenzen auf mich zukommen würden, wenn ich es „nicht“ oder „falsch“ - umgemeldet hätte.
Danke
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Viel ernster wird es, wenn Du in Deutschland mit einem im
Ausland zugelassenen Fz (als Fahrer)unterwegs bist. Das darfst
Du nicht; Du würdest Dich u.U. einer Steuerstraftat schuldig
machen !!!
??? Das gilt aber nur, wenn dies dauerhaft geschieht, oder? Ich darf mich doch wohl in ein in der Schweiz zugelassenes Auto (z.B. eines Freundes, der mich über´s Wochenende besucht) setzen und damit rumfahren…
Viel ernster wird es, wenn Du in Deutschland mit einem im
Ausland zugelassenen Fz (als Fahrer)unterwegs bist. Das darfst
Du nicht; Du würdest Dich u.U. einer Steuerstraftat schuldig
machen !!!
Nö
Du hast sicherlich einen Beleg für Deine Behauptung?
2cm weiter oben ist §3, Abs13 KraftStG genannt - da steht so ziemlich genau das Gegenteil von Deiner Aussage drin.
Du hast sicherlich einen Beleg für Deine Behauptung?
2cm weiter oben ist §3, Abs13 KraftStG genannt - da steht so
ziemlich genau das Gegenteil von Deiner Aussage drin.
Da steht
[…] Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Dennoch frage ich mich jetzt, ob über diese Bestimmungen hinaus Regelungen existieren, die es ermöglichen das ausländische Auto eines Besuchers auf deutschen Straßen zu steuern, ohne gleich ein Steuerdelikt zu begehen?
Wenn ich eins weiss, dann ist es das, dass sich der Staat kaum eine Möglichkeit nehmen lässt, Steuern zu erheben. Warum sollte er denn erlauben, dass ein im Inland wohnender mit einem im Ausland zugelassenem Fahrzeug in Deutschland rumfährt? Wenn das Schule macht, dann suchen sich alle ein Land mit ganz geringer oder keiner Kfz-Steuer und melden das Auto dort an.
Natürlich gibt es Ausnahmen, im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei neu zugezogenen Ausländern, generell ist aber das ausländische Auto für Inländer tabu.
Was mich in dem Zusammenhang schon immer interessiert hat:
Natürlich gibt es Ausnahmen, im grenzüberschreitenden Verkehr
oder bei neu zugezogenen Ausländern, generell ist aber das
ausländische Auto für Inländer tabu.
Wie wäre es, wenn der ausländische Besitzer des Fahrzeugs zu Besuch in Deutschland ist und man sich bei einer Fahrt mit dessen Fahrzeug beim Fahren abwechselt? Gäbe es dafür auch eine Ausnahme, oder müsste das Fahrzeug versteuert werden, sobald der deutsche Fahrer sich ans Steuer setzt?
so langsam stößt es an meine Wissensgrenzen.
Man sollte mal einen Zollbeamten dazu befragen. Meines Erachtens nach ist es eine Entnahme aus der vorübergehenden Zollgutverwendung (wenn ich mich recht entsinne, denn es ist schon sehr lange her, dass ich mich damit beschäftigen musste) und dann wird immer und sofort die Steuer fällig. Ich muss mal schauen, ob ich mich da schlau machen kann.